Bei eingebauten Fenstern und Türen wird die Schlagregendichtheit vor Ort gelegentlich mittels eines Garten- oder Feuerwehrschlauchs oder mit Wasser aus einem Eimer geprüft, um anschließend Aussagen über die Schlagregendichtigkeit zu treffen. Ist diese Vorgehensweise zulässig?
Die Prüfung der Schlagregendichtheit erfolgt nach EN 1027. Dabei wird unter „geschützter“ und „ungeschützter“ Einbaulage unterschieden. Die Bewertung bzw. Klassifizierung erfolgt gemäß DIN EN 12208. Dabei handelt es sich im Regelfall um eine Laborprüfung, wobei die Schlagregendichtheit bei verschiedenen Druckstufen (Pa) mit definierter Wassermenge, Prüfzeit und Sprühdüsenanordnung etc. durchgeführt wird.
Für eine Untersuchung am Objekt eignen sich lediglich definierte Besprühungen mit einem Sprühbalken (EN 13051) oder ein Schlauchtest für Fassaden nach amerikanischem Standard AAMA 501.2-09. Hierbei werden mit einer Sprühdüse und einem Wasserdruck von 2,4 bar die horizontalen und vertikalen Fugen besprüht. Die Düse wird 5 min lang im Abstand von ca. 0,30 m langsam vor- und rückwärts über eine Fugenlänge von rund 1,50 m bewegt.
Das unkontrollierte Beaufschlagen mit Wasser aus einem Garten- oder Feuerwehrschlauch bzw. mit einem Eimer ist kein geeignetes Prüfverfahren, um Aussagen zur Schlagregendichtigkeit treffen zu können und entspricht auch nicht typischen Belastungen. Ebenfalls ist es bei einer einzelnen Druckstufe (Umgebungsluftdruck) nicht möglich, einen Zusammenhang mit einer Klassifizierung herzustellen. (sk/Quelle: ift Rosenheim)
Teilen: