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Mit Leib und Seele

Messebauer bildet junge Afrikaner aus
Mit Leib und Seele

Für Mohamed und Elvis hat sich ein Traum erfüllt. Franz Przechowski, geschäftsführender Gesellschafter des Messebauunternehmens Unicblue aus Gelsenkirchen, bildet die beiden Flüchtlinge zu Tischlern aus. Er ist voll des Lobes: „Die zwei sind mit Leib und Seele dabei.“ Claudia Schneider

I Wenn die beiden jungen Afrikaner weiter so fleißig und motiviert ihre Ausbildung fortsetzen, steht einer Übernahme nichts im Wege, meint Przechowski. „Beide gehen mit einer Wertschätzung an die Arbeit, die man nicht oft antrifft. Am ersten Samstag warteten die zwei um 7 Uhr vor der Firma und wunderten sich, dass niemand da war. Zum Glück fuhr zufällig ein Mitarbeiter vorbei und schickte sie nach Hause.“ Auch Produktionsleiter Matthias Land freut sich über die fast preußischen Tugenden der Auszubildenden: „Beide sind immer pünktlich, warten nicht auf Anweisungen, zeigen Respekt, halten ihren Arbeitsplatz sauber und haben ein sehr freundliches Wesen.“

Deutschlehrerin auf eigene Rechnung
Matthias Land ist Tischlermeister und hat jahrelang einen eigenen Betrieb geführt, ehe er 2014 zum Messebauer Unicblue stieß. Nur wenige der vielen Jugendlichen, die er schon ausgebildet hat, waren solche Muster-Azubis wie Elvis (19) aus Guinea und Mohamed (21) aus Eritrea. Auch über den dritten Auszubildenden, Filmon aus Eritrea, der den Kommunikationszweig eingeschlagen hat und Kaufmann für Marketingkommunikation wird, hört man nur Gutes.
Das klingt fast nach einer ultimativen Lobhudelei. Aber es sei wirklich so, versichern Produktionsleiter und Geschäftsführer unisono. Gibt es denn gar keine Probleme? Na ja, die deutsche Sprache sei schon etwas schwer, erzählen Elvis und Mohamed. Verstehen können sie schon sehr gut, das merkt man im Interview. Der aktive Wortschatz muss noch wachsen, aber die beiden arbeiten dran: „Sie lernen sehr fleißig Deutsch, auch in ihrer Freizeit“, weiß Matthias Land. Sein Chef Franz Przechowski hat von Anfang an die Initiative ergriffen und auf eigene Rechnung eine Deutschlehrerin auf 450-Euro-Basis engagiert, die den Flüchtlingen in seinem Betrieb zwei Stunden pro Woche Unterricht gibt. „Man muss sich schon etwas kümmern, aber man gewinnt mehr, als man investiert“, ist der Unicblue-Geschäftsführer überzeugt.
Von Gesetzesänderung profitiert
Mohamed und Elvis haben die Flucht aus ihren Heimatländern gut überstanden und erlernen in ihrer Wahlheimat Deutschland nun ihren Wunschberuf. „Ich will mit meinen Händen arbeiten“, sagte Elvis im Vorstellungsgespräch und überzeugte damit den Gelsenkirchener Unternehmer. Auch Mohamed mag das Handwerk und speziell den Werkstoff Holz. Beim Messebauer Unicblue fühlen sich die beiden sehr wohl: „Es macht richtig Spaß und die Kollegen bringen uns viel bei“, sagt Mohamed. Elvis nickt zustimmend und ergänzt: „Alle Deutschen, die ich bisher kennengelernt habe, sind sehr nett und korrekt.“
Die beiden jungen Männer sind bereits länger als ein Jahr in Deutschland, haben einen Deutschkurs absolviert und eine eigene Wohnung. Mohamed floh mit 19 über den Sudan und Italien vor der Diktatur. Mittlerweile ist er als politischer Flüchtling anerkannt und hat als solcher eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis. Auch Elvis floh vor der Militärdiktatur in seiner Heimat. Er wartet aber noch auf die Entscheidung seines Asylantrages und ist so lange in Deutschland geduldet. Der 19-Jährige profitiert von einer Gesetzesänderung, die besagt, dass geduldete Flüchtlinge selbst im Falle einer Ablehnung ihres Asylantrages während einer Berufsausbildung keine Abschiebung befürchten müssen. Und sollte sich das Asyl-Verfahren hinziehen, gilt, dass nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung auch Geduldete eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten können, sofern sie eine ihrem Abschluss entsprechende und für ihren Lebensunterhalt ausreichend bezahlte Stelle finden.
Gesetzliche Vorschriften anfangs unklar
„Wir empfinden es als unsere humanitäre Pflicht, Menschen, die unter Lebensgefahr aus ihrer Heimat fliehen mussten, eine Chance zu geben. Ohne Berufsausbildung und deutsche Sprachkenntnisse wird die Integration dieser Menschen scheitern.“ Diesen Satz postete Franz Przechowski bereits Anfang 2015 auf Facebook. Der geschäftsführende Gesellschafter des Kommunikations- und Messebauunternehmens meinte es ernst. Noch Anfang letzten Jahres, als sich der 58-Jährige entschloss, in seinem Unternehmen zusätzliche Ausbildungsplätze für Flüchtlinge zu schaffen, stieß sein Angebot bei der Agentur für Arbeit und beim Amt für Migration auf null Resonanz. Scheinbar mussten sich die Behörden erstmal schlau machen, ob und wie Flüchtlinge ausgebildet werden können. Przechowski postet daraufhin bei Facebook ein Ausbildungsangebot und schreibt hinzu, dass er die gesetzlichen Vorschriften und mögliche Ansprechpartner bisher nicht kennt. Sein Aufruf über Facebook bescherte dem Unternehmer zunächst viel „unliebsame Bekanntschaft“ und Anfeindungen von rechts, brachte schließlich aber auch den entscheidenden Hinweis auf das Projekt „ElNet Bleiberecht Emscher-Lippe“ des Vereins Ruhr/init e.V. An dem Integrationsprojekt nehmen unter anderem Flüchtlinge teil, die eine Qualifizierung, Ausbildung oder Arbeit in der Region Emscher-Lippe suchen und länger als neun Monate in Deutschland leben.
Firmenchef hofft auf langjährige Mitarbeiter
Der Verein vermittelte dem Unternehmer zwanzig infrage kommende Flüchtlinge. Zehn davon lädt der Messebauer zum Vorstellungsgespräch. „Die hätte ich am liebsten alle genommen“, erinnert sich Franz Przechowski. Doch Mohamed, Elvis und Filmon stachen in den Einzelgesprächen besonders heraus. Seine Wahl hat der Unicblue-Chef nicht bereut. Aus reiner Menschenliebe hat er die drei jungen Flüchtlinge aus Afrika nicht eingestellt: „Es ist auch mindestens 60 % betriebliches Interesse dabei. Ich hoffe natürlich, dass die beiden dem Unternehmen nach der Ausbildung treu bleiben.“ Anders als der jüngste deutsche Geselle, der sich direkt nach der Prüfung zum Studium angemeldet hat. I

Die Autorin
Claudia Schneider ist Wirtschaftsjournalistin und lebt in Essen.

Wer darf beschäftigt werden?

    • Anerkannte Flüchtlinge haben eine Arbeitsberechtigung ohne Beschränkungen. Sie dürfen jede Ausbildung und jede Beschäftigung aufnehmen.
    • Asylsuchende dürfen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht arbeiten. Auch für Menschen in einer Erstaufnahmeeinrichtung gilt ein generelles Arbeitsverbot.
    • Eine Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde benötigen Menschen, deren Asylverfahren noch läuft (länger als drei Monate) und Geduldete (Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden).
    • Generelles Arbeitsverbot gilt für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien Montenegro, Senegal, Serbien) bis zum Abschluss des Antragsverfahrens, wenn sie nach dem 31. August 2015 den Antrag gestellt haben. Individuelle Gründe können dennoch zu einem Bleiberecht führen. Betriebe sollten sich im Zweifel an die zuständige Ausländerbehörde wenden.

Weiterführende Informationen

Was müssen Betriebe beachten, wenn sie Flüchtlinge einstellen? Welche Hilfen gibt es? Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Broschüre „Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“:
http://bit.ly/1fTpSsW
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
http://bit.ly/1MAdeeF
Auf der Plattform des IQ Netzwerks finden sich verschiedene Broschüren und Links:
      • Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit (zuständig für Asylbewerber und Geduldete): Tel. 0800 4555520
      • Arbeitgeberservice der lokalen Jobcenter (zuständig für anerkannte Flüchtlinge)
      • Netzwerke des ESF „Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen“:
Bei den meisten Handwerkskammern gibt es Flüchtlingsexperten.
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