Im Frühjahr 2022 sind der ADAC und die Sicherheitsorganisation Euro NCAP zu einem ernüchternden Ergebnis gekommen: Von 19 getesteten Transportern bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht war kein Modell serienmäßig mit einem Notbrems-Assistenten ausgestattet. Wer mehr Sicherheit will, muss immer noch in der Wunschausstattung Aufpreise akzeptieren. Wenn diese Fahrzeuge mit zahlreichen Assistenten ausgestattet sind, können sie durchaus einen hohen Sicherheits-Level erreichen.
Airbag ist kein Komfort
Auch hat sich die Ausstattung mit fortschrittlichen Rückhaltesystemen als lückenhaft erwiesen. Von den 19 gängigen Transportern hatten nur sechs serienmäßig zwei Frontairbags, keiner besaß serienmäßige Seitenairbags. „Eine echte Sicherheitslücke!“, wertet der ADAC. Das sei vor allem deshalb unverständlich, weil solche Ausstattungen in den Pkw-Varianten der Modelle Serie sind.
Nach Einschätzung der Prüfer werden bei leichten Nutzfahrzeugen (Transporter) eher die Standardmodelle ohne aufpreispflichtige Extras gekauft. Und deshalb hat der Automobilclub 18 der 19 getesteten Transporter jeweils in ihrer Basisausstattung als nicht empfehlenswert bewertet (Details: www.adac.de, als Suchbegriff „Kleintransporter ohne Assistenzsysteme“ eingeben).
Notbrems-Assistent sollte Minimum sein
Besonders Auffahrunfälle oder Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern, wie sie im Stadtverkehr häufig vorkommen, könnten durch einen Notbrems-Assistenten verhindert oder zumindest abgemildert werden. Aus diesem Grund und weil die Unfallfolgen mit Transportern statistisch gravierender ausfallen als bei Pkw, werden etliche Assistenzsysteme ab Juli 2022 gesetzlich vorgeschrieben. Doch das betrifft noch nicht die Fahrzeuge, die demnächst vom Band rollen oder gar bereits beim Händler stehen. Zunächst sind lediglich die Hersteller der Nutzfahrzeuge bis 3,5 t im Rahmen der General Safety Regulation angewiesen, bei der Typgenehmigung neuer Modelle (Fahrzeugtypen M1 und N1) einige wichtige Sicherheitsassistenten serienmäßig einzubauen. Beim Händler auswirken muss sich dies erst ab Juli 2024.
Personenerkennung nachrangig
Und als ob Blech wichtiger wäre als der Mensch – der Knaller zum Schluss: Erst spätestens im Juli 2026 muss der Notbrems-Assistent auch auf einen Fußgänger oder Radfahrer reagieren können.
Der Autor
Thomas Dietrich, Fachjournalist aus
Solingen, berichtet im BM jeden Monat
über Neuheiten aus der Fuhrparkwelt.