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Garantiert mehr drin?

BM-Marktübersicht: Das Serviceangebot der Elektrowerkzeughersteller
Garantiert mehr drin?

Was beinhaltet die Gewährleistung, wenn das Elektrowerkzeug kaputt geht – oder gilt doch die Garantie? Zusätzlichen Mehrwert bieten Hersteller durch besonderen Service. Tipps und Infos für den Fall der Fälle.

von Heinz-Alfred Losch

Bei der Wahl des Elektrowerkzeugs sollte nicht nur der Kaufpreis zählen. Zur Qualität zählt auch das Serviceangebot rund um die angebotenen Maschinen samt Zubehör. Es tritt immer mehr in den Vordergrund, denn viele Hersteller schnüren teils reichhaltige Servicepakete. Anhand von Beispielen zeigen wir, was wichtig ist und was drin sein kann.

Oft eingeschränkte Gewährleistung

Eine der wohl wichtigsten Fragen beim Kauf neuer Elektrowerkzeuge ist und bleibt die Frage nach Gewährleistung (gesetzliche Mängelhaftungspflicht) und der Garantie, einer freiwilligen Leistung des jeweiligen Herstellers.

Die meisten Elektrowerkzeughersteller sind jedoch knauserig und schränken die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für gewerbliche Anwender, beispielsweise per AGB, auf nur noch ein Jahr ein – was durchaus erlaubt ist. Entsprechend beträgt auch die normale Garantiezeit für Gewerbekunden meist nur ein Jahr.

Erweiterte Garantie per Registrierung

Allerdings bieten fast alle Elektrowerkzeughersteller heute auch eine verlängerte Garantie für gewerbliche Kunden.

Um in den Genuss der verlängerten Garantie zu gelangen, müssen Käufer die erworbenen Geräte zusammen mit ihren Adressdaten beim Hersteller registrieren – in der Regel online. Oftmals übernimmt das bereits der Händler. Wichtig ist, dass die Registrierung in einer vorgegebenen Zeit nach dem Maschinenkauf erfolgt. Wer diesen Termin verpasst, hat bei einem späteren Schadensfall schlicht Pech.

Wichtige Unterschiede – Details entscheiden

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft den Zustand des Gerätes bei Übergabe vom Verkäufer an den Kunden. Sie gilt also für Mängel an der neu erworbenen Ware. Funktioniert die Ware einwandfrei und der Defekt tritt später auf, handelt es sich meist um einen Garantiefall. Daher ist es für den Anwender auch durchaus sinnvoll, wenn eine lange Garantie gewährt wird.

Die verlängerte Garantie der Hersteller gilt meist drei Jahre (s. Tabelle). Oft sind weitere Serviceleistungen direkt inklusive.

Geltende Garantiebedingungen legt allerdings der Garantiegeber fest. So kann er z. B. Verschleißteile sowie Akkus ein- bzw. ausschließen, die Art und Höhe zu erstattender Kosten begrenzen oder von regelmäßigen Wartungsinspektionen abhängig machen. In der tabellarischen Übersicht haben wir dazu einige besondere Merkmale dazu gelistet.

Defekt! Was nun? Ersatz und mehr

Sollte ein Elektrowerkzeug kaputtgehen, ist zuerst zu prüfen, ob es sich um einen Gewährleistungs- oder einen Garantiefall handelt. Je nach Garantiebestimmungen muss der Kunde dann Kontakt mit seinem Händler oder dem Hersteller aufnehmen.

In den meisten Fällen bieten die Hersteller einen kostenlosen Abholservice für die zu reparierende Maschine an. Das ist auch der schnellste Weg, um wieder zu einem funktionsfähigen Elektrowerkzeug zu gelangen. Da die meisten Hersteller zentrale Reparaturabteilungen haben, die eingehende Reparaturen in 48 oder sogar 24 Stunden erledigen, können Schreiner und Tischler je nach Transportweg damit rechnen, das reparierte Geräte nach drei bis fünf Tagen wieder in den Händen zu halten.

Bei Maschinen, die im eigenen Betrieb nur einmal vorhanden sind, kann dies dennoch zu lang sein, wenn ein dringender Auftrag ansteht. Besonders in solchen Fällen empfiehlt es sich, die Reparatur über den Händler abzuwickeln. Auch wenn dies meist etwas länger dauert, so bieten viele Händler ihren Kunden für die Reparaturzeit eine Ersatzmaschine an.

Kein Fall für die Garantie?

Ist die Garantie abgelaufen oder der Defekt zählt nicht zu den Leistungen, bleibt meist nur noch die kostenpflichtige Reparatur. Zwar holen die meisten Hersteller defekte Geräte auch dann zunächst kostenfrei ab, doch wird dieser Aufwand bisweilen über den Reparaturpreis oder als eigener Rechnungsposten berechnet.

Bei größeren Reparaturen lohnt sich ein Kostenvoranschlag. Je nach Hersteller ist dieser kostenlos oder es wird eine kleine Pauschale verlangt, die im Reparaturfall allerdings angerechnet wird.

Lässt der Kunde die Maschine dann doch nicht reparieren, erhält er sie in der Regel demontiert wieder zurück und kann sie allenfalls einem Bastler schenken. Sind die Reparaturkosten nicht mehr wirtschaftlich, bieten viele Hersteller gleich ein Neugerät zum Sonderpreis an. Da lohnt es sich oftmals zuzuschlagen.

Heißer Servicedraht und weitere Optionen

Alle Elektrowerkzeughersteller haben eine telefonische Servicehotline, die in Reparatur- und Ersatzteilfragen weiterhilft. In manchen Fällen kann man dort auch Anwendungstipps oder Hinweise zur Wahl des richtigen Zubehörs erhalten.

Das Leasing des benötigten Geräteparks schont die Liquidität sowie Kreditlinien der Handwerker und sorgt für Planungssicherheit, betont Ralf Kohler, Leiter Gesamtvertrieb und Marketing bei Mafell. In der derzeitig guten Situation der Handwerksbetriebe tritt die Leasingfinanzierung jedoch eher in den Hintergrund. Sie wird auch nur von einigen Herstellern angeboten. In den anderen Fällen können aber auch Leasingangebote der Händler weiterhelfen. Ein weiteres Stichwort im Serviceangebot ist Flottenmanagement, das allerdings nur wenige Hersteller direkt anbieten. Geeignet ist es mehr für Großbetriebe und Industrieunternehmen. Auch finanziell lohnt es sich für kleinere Handwerksbetriebe eher selten – im Gegensatz zu einem genauen Blick auf die versprochenen Garantieleistungen.


Der Autor

Heinz-Alfred Losch ist als freier Journalist spezialisiert auf die Bereiche Elektro- und Handwerkzeuge sowie Messtechnik.


Tabellarische Marktübersicht zum Download

  Hier können Sie sich den Beitrag samt Modellübersicht als PDF herunterladen

 


 

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