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Anti-Panik-Verriegelung sichert Leben

Markteinführung für Winkhaus panicLock AP3
Anti-Panik-Verriegelung sichert Leben

Anti-Panik-Verriegelung sichert Leben
Die Anti-Panik-Verriegelung ist auch für zweiflüglige Türen geeignet.
Mit panicLock AP3 hat Winkhaus eine Anti-Panik-Verriegelung auf den Markt gebracht, die keine Freilaufanforderungen an den Profilzylinder stellt und auch für zweiflüglige Türen geeignet ist. PanicLock AP3 überzeugt zudem durch neue Funktionen. Dazu gehört wahlweise eine einteilige Nuss für die Wechselfunktion E und eine geteilte Nuss für die Umschaltfunktion B und Durchgangsfunktion D. Sowohl ein- als auch zweiflüglige Voll-Panik-Türen lassen sich damit realisieren. Somit deckt die Verriegelung alle relevanten Variationen von Anti-Panik-Türen mit den unterschiedlichen Lösungen für Beschläge – wie Kombinationen mit Innen- und Außendrücker oder Innendrücker und Außenknauf – ab.

 

Die Verriegelung passt in Türen mit Standardhöhe, wird aber auch für höhere oder niedrigere Türen gefertigt. Mit den Dornmaßen 35 bis 65 mm eignet sich die Verriegelung für den Einsatz in Kunststoff-, Holz- und Aluminiumtüren. Insbesondere die Variante für zweiflüglige Türen ist für Ausführungen mit gegenüberliegender Beschlagnut (Holz oder Kunststoff) und Aufnahmenuten für 24-mm-U-Profile (Aluminium) vorgesehen. Wie alle Mehrfachverriegelungen von Winkhaus, trägt panicLock AP3 ein neues Etikett, das alle Angaben enthält, die die Bauproduktenverordnung (BauPVO) ab 1. Juli 2013 fordert. Diese verpflichtet den Bauelementehersteller unter anderem zur CE-Kennzeichnung und zur Leistungserklärung. Bei den Panikverriegelungen können die Leistungserklärungen der mitgelieferten Bedienungsanleitung entnommen werden.
Generell werden Bauelementehersteller aber auch unter www.winkhaus.de/CE-Deklaration fündig.
Aug. Winkhaus
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