Das acetylierte Holz Accoya hat die bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin erhalten. Die Zulassung gilt für Schnittholz in allen Dimensionen. Das bedeutet zum Beispiel, dass das Schnittholz nicht nur als Terrassendiele, sondern auch für die dazugehörige Unterkonstruktion freigegeben ist.
Das Hightech-Holz für den Außenbereich kann ab sofort im öffentlichen Bereich und bei mehrgeschossigen Bauprojekten eingesetzt werden. Führende Forschungseinrichtungen (KIT Karlsruhe, Universität Göttingen, MPA Stuttgart, BAM Berlin) haben umfangreiche Langzeittests mit Accoya-Schnittholz durchgeführt und statische Werte für die bauaufsichtliche Zulassung ermittelt. Diese ist nach deutschem Baurecht erforderlich, wenn Terrassen oder konstruktive Elemente über einer Höhe von 80 cm aus massivem und unverleimtem Holz bestehen sollen. Daraus ergibt sich, dass für Bauten in Massivholzbauweise die Zustimmung im Einzelfall entfällt und die für verleimte Konstruktionen deutlich vereinfacht ist.
Die bauaufsichtliche Zulassung gilt für Schnittholz in den Breiten 100 bis 250 mm mit einer Stärke von 25 bis 100 mm. Dabei kann das Holz sowohl flach- als auch hochkant verwendet werden. Das Material ist in den Varianten sägerau oder gehobelt und in Natur oder mit einer farblichen Oberflächenbehandlung erhältlich. Es kann als Terrassendiele, Wandverschalung, verleimte Fensterkantel oder für andere Anwendungen, vorrangig im Außenbereich, verwendet werden. (lp)
Rhodia Acetow GmbH
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