Für die zum 01.01.2011 in Kraft tretende bauaufsichtliche Zulassung für Parkett und Holzfußböden hat Hamberger Flooring für sein gesamtes 3-Schicht Parkettsortiment bereits jetzt die so genannte „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ erhalten. Die 2-Schicht-Parkettböden befinden sich aktuell im laufenden Zulassungsprozess.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) in Berlin ab dem 01.01.2011 für alle Parkette und Holzfußböden, die unter die DIN EN 14342 fallen, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
Das bedeutet, dass in Deutschland künftig ausschließlich Parkett verwendet werden darf, welches eine offizielle Zulassung vom DIBT trägt. Zwar ist diese Forderung auf „Aufenthaltsräume“ begrenzt, laut Definition fallen aber nahezu sämtliche Bereiche des täglichen Lebens, wie beispielsweise Schlaf-, Wohn- und Esszimmer sowie Büros, darunter (siehe auch BM-Beitrag auf Seite 68 in dieser Ausgabe).
Die Hamberger Flooring GmbH & Co. KG in Stephanskirchen bei Rosenheim hat sich mit ihrer Bodenbelagsmarke Haro im Bereich Parkett zum Marktführer in Deutschland entwickelt und kann inzwischen auf 60 Jahre Erfahrung in der Parkettherstellung zurückblicken.
Hamberger Flooring GmbH & Co.
83003 Rosenheim
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