1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Produkte und Tests » Produkte » Bauelemente »

Ist das eine Reklamation?

TSD stellt neue Richtlinie zur visuellen Beurteilung von Innentüren vor
Ist das eine Reklamation?

Die Ende März 2021 von Tischler Schreiner Deutschland neu herausgegebene dritte Richtlinie zur visuellen Beurteilung von Innentüren ergänzt die bestehende Schriftenreihe. In verständlichen Beschreibungen wird dargelegt, welche spezifischen Anforderungen an sichtbaren, halb verdeckten und verdeckten Oberflächen und Holzmerkmalen gelten. Somit kann z. B. unbegründeten Reklamationen vorgebeugt werden.

 

Ralf Spiekers, Arne Bretschneider

Immer wieder gibt es Diskrepanzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei der visuellen Abnahme von Innentüren – ist das ein Kratzer, der zu einer Reklamation führt oder nicht? Um mehr Klarheit in die Sache zu bringen, hat der TSD (Tischler Schreiner Deutschland) nach dem Teil 1 der Schriftenreihe, der die Grundsätze zur visuellen Beurteilung beschreibt, nun den Teil 3 für die optischen Anforderungen an Innentüren spezifiziert. Ergänzend zu den schon bekannten sichtbaren, halb sichtbaren und verdeckten Flächen wird auch die sichtbare Fläche B bei Innentüren neu beschrieben. Gerade für Türzargen und überfälzte Türen war es – aufgrund der durchaus sichtbaren und damit relevanten Schmalflächen – notwendig, eine weitere Definition einzuführen. Die Positionen der Flächen können der Grafik oben rechts entnommen werden. Gemäß TSD-Richtlinie erfolgt die visuelle Beurteilung bei Innentüren und Zargen in einem Abstand von 3 m, die in ihrer Gesamtheit für die Gesamtoberfläche und/oder den Gesamteindruck relevant bzw. störend sind. Allgemein gilt, was hier nicht sichtbar ist, stört auch nicht. 

Merkmale, die sich im Rahmen der Gesamtbeurteilung störend auf den Gesamteindruck auswirken, werden im Anschluss einer Detailbeurteilung in einem Abstand von 1,5 m unterzogen. Diese dient der Beurteilung von einzelnen Merkmalen bzw. Oberflächenbereichen. Aber auch hier gilt: Was den Beurteilungsmaßstäben der Detailbetrachtung nicht stand hält, entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Oder kurz: Ein sichtbarer Kratzer in der Detailbetrachtung ist ein Fehler, auch wenn er in der Gesamtbeurteilung nicht auffällig wirkt. Gerade bei der Gesamtbeurteilung hängt der Betrachtungsabstand auch immer von der Größe des zu betrachtenden Objektes ab. Bei der Gesamt- und Distanzbetrachtung kann es durchaus vorkommen, dass nicht sichtbare Fläche dennoch, bspw. durch den Blick von einer vorhandenen Treppe, zu einer sichtbaren Fläche wird. Wenn das bei der Auftragsannahme bekannt war, können sich die Anforderungen ändern. 

Massivholz und furnierte Flächen

Das Thema Massivholz wird in der TSD-Richtlinie 2 des Verbandes behandelt. Diese beschreibt Vorgaben zur visuellen Beurteilung von Möbeln, Wand- und Deckenverkleidungen sowie anderen Innenausbauten, soweit diese aus der Tischler- und Schreinerhand kommen. Die Schrift unterscheidet zwischen Massivholz und furnierten Flächen durch die vier Ausführungsmerkmale: gestreift/gefladert, natur, rustikal und select. Die Zuordnungen sind keine Qualitätswertungen von Holzoberflächen, sondern Erscheinungsklassen. Damit folgt die Richtlinie 2 einem modernen Konzept, nicht die natürlichen Erscheinungsmerkmale von Holz zu werten, sondern diese hinsichtlich der Stimmigkeit im Produkt zu sehen.

Idealerweise sollte im Vorfeld eines Auftrags eine Bemusterung stattfinden, bei der das gewünschte Erscheinungsbild ausgewählt und vereinbart wird. Sollte dies nicht erfolgen, ist eine dem Wunsch des Kunden entsprechende oder eine für den jeweiligen Verwendungszweck übliche Ausführung zu wählen, so die Schrift. Die neue Richtlinie 3 konkretisiert die optischen Abweichungen hinsichtlich der Detailbetrachtung für sichtbare Flächen: 

  • Ausbesserungen und Merkmale bei Massivholz und furnierten Flächen 
  •  Oberflächenbehandlung 
  • Dekor-, CPL- und Schichtstoff-Oberflächen 
  •  Glasflächen und Verglasung 
  • Beschläge, Befestigungsmittel und Konstruktionen.

Auch die Gesamtbeurteilung der Türelemente im eingebauten Zustand wird bewertet:

  • Merkmale bei gefälzten und stumpf einschlagenden sowie Schiebe- und Faltschiebetüren 
  • Zusätzliche Merkmale bei stumpf einschlagenden Türen sowie Schiebe- und Faltschiebetüren.

Den Abschluss der Richtline bilden ausgewählte Beispiele, an denen die Schrift exemplarisch angewendet wurde. Zum Beispiel werden klassische Spaltmaße, die auf gutachterlicher Erfahrung beruhen, gezeigt. Das Fachregelwerk kann unter www.tsd-onlineshop.de bestellt werden. Innungsmitglieder profitieren dabei von einem Vorzugspreis von 17,76 Euro gegenüber dem regulären Preis von 35,51 Euro. In der nächsten BM-Ausgabe lesen Sie, wie die allgemein anerkannten Regeln der Technik definiert und die TSD-Schriften inhaltlich zu bewerten sind. 


Die Autoren

Ralf Spiekers – Abteilungsleiter Technik,

Normung und Arbeitssicherheit und Arne Bretschneider – Abteilungsleiter Berufsbildung und Technik – beim Verband Tischler Schreiner Deutschland, als gewerbespezifische Informationstransferstelle vom Bund gefördert.

Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de