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Nachweis-Vakuum geschlossen

DHTI erhält Zulassung für 40-mm-Wangentreppe
Nachweis-Vakuum geschlossen

Dem Deutschen HolztreppenInstitut (DHTI) wurde im Mai 2013 die Europäische Technische Zulassung (ETA) für eine Wangentreppe mit einer Wangen- und Stufendicke von 40 mm erteilt.

 

I Die ETA mit der Bezeichnung „DHTI-Wangentreppe gestemmt“ betrifft Fertigteile mit Trittstufen und Wangen aus Massivholz zur Verwendung als innenliegende Treppe. Das DHTI hatte im letzten Jahr beschlossen, seine von ihm zur Entwicklung einer europäischen Berechnungsnorm für Holztreppen geleistete Vorarbeit dazu zu nutzen, eine eigene Zulassung für Wangentreppen unterhalb der Dimensionen des Regelwerkes Handwerkliche Holztreppen zu entwickeln.

Regelwerk anerkannte Regel der Technik
Die betreffende Arbei hat angesichts der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) besondere Aktualität erlangt: Mit Urteil vom 7. März 2013 hat der BGH erklärt, dass das seit 1998 veröffentlichte Regelwerk Handwerkliche Holztreppen die allgemein anerkannte Regel der Technik darstellt, von deren Dimension nur nach unten abgewichen werden kann, wenn dem Kunden ein Nachweis zur Verfügung gestellt wird, dass die Treppe statisch gleichwertig ist zu einer „regelgerechten“ Regelwerkstreppe.
Fehlt ein solcher Gleichwertigkeitsnachweis, ist die Treppe allein schon deswegen mangelhaft. Das Urteil hat am Treppenmarkt durchaus für große Unruhe gesorgt, weil häufig eben genau solche Wangentreppen gebaut werden, die nicht den Dimensionen des Regelwerkes und den zu früheren Zeiten vom DHTI veröffentlichten und vom DIBt erlaubten Abweichungen bei Wangen- und Stufenstärken entsprechen. Besonders bei gewendelten Treppen gab es bislang ein gewisses „Nachweis-Vakuum“, das die neue ETA „DHTI-Wangentreppe gestemmt“ nun geschlossen hat.
DHTI-Mitglieder profitieren
DHTI-Mitgliedern steht die Nutzung der Zulassung nach einer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vorgeschriebenen Einschulung ohne Lizenzkosten zur Verfügung. Hinzu kommen geringe Fremdüberwachungsgebühren. Betriebe, die nach dem 1.12.2012 Mitglied im DHTI wurden oder werden, müssen eine einmalige Grundgebühr entrichten. In allen Fällen ist zu beachten, dass die Zulassung nur genutzt werden kann, wenn das Unternehmen DHTI-Mitglied ist oder wird. I
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