Am 4. April 2011 wurde die neue Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und löst damit die Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) ab, die bislang die rechtliche Grundlage der CE-Kennzeichnung war. Die Artikel der Verordnung, mit denen bei Behörden und notifizierten Stellen die Voraussetzung für eine Anwendung zum 01.07.2013 geschaffen werden sollen, treten schon zum 24.04. 2011 in Kraft.
Die für Hersteller wesentlichen Artikel sind aber erst ab dem 01.07.2013 verbindlich. Bis zum Vollzug der Änderungen hat der Gesetzgeber bewusst lange Übergangsfristen gesetzt, um den Herstellern genügend Zeit für die notwendigen Anpassungen zu geben. Gleichzeitig gilt bis 01.07.2013 die „alte“ Bauproduktenrichtlinie vollumfänglich weiter. Das bedeutet, dass es bis dahin bei den bekannten Regeln zur CE-Kennzeichnung bleibt.
Es gibt aber dennoch wesentliche Änderungen, über die das ift Rosenheim im Detail informieren wird. Bereits auf dem ift Brandschutzforum am 11./12. Mai 2011 sowie auf den Rosenheimer Fenstertagen am 13./14. Oktober 2011 werden die für Hersteller relevanten Änderungen erläutert. Eine eigene Fachtagung zu dem Thema ist im Herbst geplant.
Die BauPVO ist online verfügbar unter: http://eur-lex.europa.eu/JO Html.do? uri=OJ:L:2011:088:SOM: EN:HTML
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