Zukünftig wird der Anteil an über 70-jährigen Menschen höher sein als jemals zuvor. Doch diese Lebensphase ist häufig mit körperlichen Einschränkungen verbunden. Das hat zur Folge, dass Dinge, die früher mühelos bewältigt werden konnten, heute ein Problem sind. So wird z. B. der Teppich im Flur zur Stolperfalle. Und auch Türschwellen mit 2 cm Höhe – über die man sich vorher noch keine Gedanken gemacht hat – können zur echten Barriere werden. Beispielsweise wenn Personen krankheits- beziehungsweise altersbedingt einen schleifenden Gang haben.
Balanceakt eines Rollstuhlfahrers
Noch misslicher sieht es bei Rollstuhlfahrern aus. Sie werden von solchen Schwellen regelrecht ausgebremst. Um diese zu überwinden, sind sie gezwungen, das Gewicht im Rollstuhl derart zu verlagern, dass die vorderen Räder in der Luft sind. Eine motorische Aufgabe, die nicht nur viel Kraft, sondern auch Gleichgewichtssinn braucht – denn schließlich läuft man beim Ankippen jedes Mal Gefahr, zu viel Schwung zu nehmen und dann der Rollstuhl nach hinten kippt. Querschnittsgelähmte Personen können diese akrobatischen Leistungen – je nachdem in welcher Höhe der Rückenmarkquerschnitt beeinträchtigt ist – gar nicht durchführen. Ältere Menschen, die im Rollstuhl sitzen, weil die Muskulatur der Beine nachgelassen hat oder weil sie unter Schmerzen leiden, sind hier meist hoffnungslos überfordert. Und auch für das Pflegepersonal ist eine 2 cm Schwelle eine zusätzliche Belastung.
Die DIN als gute Planungsgrundlage
Auf Grundlage der DIN 18040 sind bauliche Anlagen so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderung nutzbar sind – und zwar ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe. Die Norm macht Angaben über bauliche Maßstäbe wie Mindesttürbreiten, das maximale Steigungsmaß und auch die zulässige Höchstgrenze einer Schwelle. So definiert sie, dass untere Türanschläge und Schwellen nicht zulässig sind. Sie dürfen nur dann eingebaut werden, wenn sie sich technisch nicht vermeiden lassen, und dürfen dann nicht höher als 2 cm sein. In der Tat waren bei Balkon- und Haustüren lange Zeit exakt diese 2 cm technisch nicht vermeidbar – doch das gehört der Vergangenheit an. Inzwischen haben einige Hersteller entsprechende Systeme entwickelt.
Keine technische Notwendigkeit mehr
Ein Vorreiter ist die Firma Grundmeier. Sie bringt mit Combiplan ein Türschwellensystem auf den Markt, das ohne unteren Anschlag oder Erhöhung im Bereich der Türöffnung auskommt. Dabei hat es einen entscheidenden Vorteil: Im Vergleich zu einer herkömmlichen Tür sind nur wenige zusätzliche Elemente erforderlich. Und auch die Handgriffe der Montage bleiben weitestgehend gleich. Das System kann für Haustüren, Balkontüren mit Drehkippbeschlag und Stulptüren eingesetzt werden. Ein effizientes Dichtungssystem sorgt dafür, dass das Wasser draußen bleibt (Schlagregendichtheit bis zu Klasse A9 nach DIN EN 1027:2016-09 und DIN EN 12208: 2000-06). Feuchtigkeit wie z. B. Regenwasser, wird über eine optimierte vorgelagerte Dränagerinne abgeleitet. Bei der Entwicklung wurde auch der Aspekt Sicherheit berücksichtigt. Combiplan-Türen bieten eine hohe Einbruchshemmung (Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627:2011-09 möglich). Ein Thema, das vor allem für ältere Menschen wichtig ist. Selbstverständlich sind die Nullschwellentüren nicht nur für Menschen mit Handicap eine Bereicherung; auch gesunde nutzen den Komfort eines schwellenlosen Zugangs gerne. (sk/Quelle: Grundmeier)
Grundmeier KG
33334 Gütersloh
Finanzielle Unterstützung
Barrierefreiheit wird gefördert
Pflegekasse: Liegt eine Pflegestufe vor, kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro vergeben.
KfW: Mit dem Programm „Wohnraum Modernisieren – Altersgerecht Umbauen“ vergibt die KfW zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen, die Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Wohnungsbauförderung der Länder: Viele Bundesländer bieten einzelne Förderbausteine für Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Wohnungsbauförderstellen der Landkreise und kreisfreien Städte informieren über die Wohnungsbauprogramme.
Kommunale Zuschüsse: Einige Kreise und kreisfreie Städte bieten Sonderprogramme zur Finanzierung von Wohnungsanpassungen an. Auch hier sind die Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich.
Gesetzliche Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) finanziert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn die Behinderung aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder auf dem Weg zur Arbeit erworben wurde.