Einige Beschlagprodukte führen wir beispielhaft in unserer nachfolgenden Marktübersicht auf – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Doch zuvor gibt es einen kleinen „Ausflug“ in den Bereich der europäischen Normung. Kompetenter Ansprechpartner war hier Erich Muders vom Institut für Fenstertechnik, ift, in Rosenheim.
Den richtigen Drücker finden
Genau wie bei den Bauelementen unterscheidet der Gesetzgeber auch bei den Beschlägen in Produkte für den Bereich Rauchschutz und solche für den Einsatz in Brandschutztüren. Manche Beschläge müssen je nach Einsatzzweck über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Für den Brandschutz kommt die EN 16034 zum Tragen – zusammen mit der EN 14351-1 für Außentüren und der EN 14351-2 für Innentüren. Diese europäischen Normen formulieren klare Vorgaben, welche Prüfungen für die Erlangung der gewünschten Klassifizierung notwendig sind. Für die Verwendung an reinen Rauchschutztüren reicht normalerweise eine positive Brandprüfung entsprechend der EN 1634-1 aus. Es gibt aber auch Fälle, bei denen Türdrücker ausdrücklich eine Zulassung für Deutschland benötigen.
Für reine Brandschutzbeschläge sind oft mehrere Prüfungen notwendig, denn es gibt unterschiedliche Bauelemente und unterschiedliche Klassifizierungen für Feuerschutzabschlüsse – feuerhemmende Türen nach T30, hochfeuerhemmende Türen nach T60 sowie feuerbeständige Türen nach T90. Und nicht zuletzt muss immer unterschieden werden, ob es sich um Türen für den Innenbereich oder um Außentüren handelt.
Für die Hersteller der Türbeschläge wird zur Beschreibung und Einordnung ihrer Produkte ein sogenanntes Hardware Performance Sheet, HPS, empfohlen. Dies ist eine Leistungsbeschreibung der Türdrücker zur Aufbereitung der Prüfergebnisse. Die Anforderungen an ein HPS sind in der EN 16035 geregelt. Mittels HPS soll für die nach EN 16034 gekennzeichneten Feuer- und Rauchschutzabschlüsse eine Austauschbarkeit – sprich Nachrüstung – auf Basis des Vergleichs eines geprüften Beschlages mit dem auszutauschenden Drücker möglich sein.
Schon dieser kurze Exkurs verdeutlicht, dass Feuerschutzbeschlag nicht gleich Feuerschutzbeschlag ist. Es kommt immer auf die korrekte Zulassung an, ob ein Türdrücker auch wirklich montiert werden darf. In den Bauausschreibungen der Architekten und Planer sind die entsprechenden Vorgaben an die Drücker formuliert. Grundsätzlich gilt, dass ein Drücker beispielsweise mit Zulassung für ein T90-Bauelement problemlos auch an einer „einfachen“ Rauchschutztür montiert werden darf. Umgekehrt darf ein Türbeschlag nur mit Zulassung für Rauchschutzabschlüsse in der Regel nicht an einer feuerbeständigen Tür zum Einsatz kommen, da er die Anforderungen nicht erfüllt und das Element bei Anbringung unter Umständen die Zulassung verliert und im Schadensfall sogar mögliche Haftungsfragen entstehen.
Somit ist eindeutig, dass an Brandschutz-, Rauchschutz- und Fluchttüren nur Beschläge zum Einsatz kommen dürfen, die auch den vorgegebenen Prüfnormen entsprechen. Vollständig feuerbeständige Türgriffe haben einen höheren Schmelzpunkt, um sicherzustellen, dass der Griff während eines Feuers nicht beeinträchtigt wird und die Tür nach einem Brand noch begehbar ist. Zudem wird vorgeschrieben, dass der Vierkantstift aus Stahl sein muss, einen Querschnitt von 9 x 9 mm aufweist und in Längsrichtung ungeteilt ist. Nach 200 000 Öffnungs- und Schließzyklen dürfen keine Rissbildungen und Verformungen sichtbar sein.
Nachfolgend finden Sie die Übersicht mit Beschlagprodukten für Rauch- und Brandschutztüren, die der Tischler und Schreiner über den Handel beziehen kann.
Der Autor
Matthias Fischer ist seit 2009 freier Fachjournalist und Fachbuchautor. Er verfügt über 25 Jahre Branchenerfahrung und hat viele Jahre als stellvertretender Chefredakteur eines Baufachmagazins gearbeitet.
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