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Sicherheitsschuhe für den Bau

Welche genormten Kategorien gibt es?
Sicherheitsschuhe für den Bau

Sicherheitsschuhe für den Bau
Gute Schuhe sind wichtig für die Gesundheit. Ganz besonders gilt dies für den Bau: Hier sind die Ansprüche besonders hoch. Der Fuß muss nicht nur vor Druckstellen, Ermüdung, Kälte und Nässe geschützt werden, sondern auch vor dem Eindringen von Nägeln und Splittern. Eine erhöhte Rutsch- und Trittsicherheit ist ebenfalls von großer Bedeutung. Aus diesem Grund ist das Tragen von Sicherheitsschuhen im Bauwesen vorgeschrieben. Dabei können verschiedene genormte Kategorien unterschieden werden. Die Einzelheiten der Ausrüstung richten sich dabei nach den individuellen Anforderungen des jeweiligen Berufs.

Für die Zertifizierung des Schuhwerks gelten mehrere Normen. So werden gemäß DIN EN ISO 20345 Sicherheitsschuhe für hohe Beanspruchungen untersucht, welche mit Zehenkappen ausgestattet sein und einer Druckkraft von 15 kN (Kilo-Newton) sowie einer Stoßenergie von 200 J (Joule) standhalten müssen. Nach DIN EN ISO 20346 wiederum werden Schutzschuhe für mittlere Belastungen zertifiziert. Diese müssen ebenfalls mit Zehenkappen ausgestattet sein. Hier jedoch wird die Schutzwirkung mit einer Druckkraft von nur 10 KN und mit einer Stoßenergie von 100 J überprüft. DIN EN ISO 20347 hingegen gilt für Berufsschuhe ohne Zehenkappen. Die Ausstattung mit wenigstens einem schützenden Bestandteil ist jedoch Pflicht.
Sicherheitsschuhe sind als überknöchelhohe Stiefel und als Halbschuhe erhältlich. Die gemäß DIN EN ISO 20345 und DIN EN ISO 20346 erforderliche Stahlkappe reicht bis zur Wurzel der Zehen und besteht aus Kunststoff, Aluminium oder Stahl. Sie dient dem Schutz vor schweren fallenden Gegenständen und beugt Quetschungen wirkungsvoll vor. Zwischen der Kappe und dem äußeren Schaft wird ein reibungsmilderndes Material wie Kautschuk oder Filz verarbeitet, welches unnötige Belastungen verhindert. Die Sohle besteht – je nach Ausführung – aus thermoplastischen Elastomeren, aus Gummi oder aus Polyurethan. Bei dem Obermaterial der Sicherheitsschuhe handelt es sich in der Regel um Leder.
Sicherheitsschuhe werden entsprechend der berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (GUV-R-191) verschiedenen Kategorien zugeordnet. Sind in der Kategorie SB lediglich wenige Grundanforderungen zu erfüllen, gelten für die Kategorien S1 bis S5 zusätzliche Anforderungen. Diese bauen aufeinander auf.
So müssen grundsätzlich alle Schuhe mit einer Zehenschutzkappe ausgestattet sein, deren Schutzwirkung auch bei einer Stoßeinwirkung von 200 J noch gegeben ist. Schuhe der Kategorie S1 weisen eine antistatische Eigenschaft auf und weisen einen geschlossenen Fersenbereich auf.
Ein weiteres Kriterium ist das Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich. Den gleichen Anforderungen genügen auch Sicherheitsschuhe der Kategorie S2. Zusätzlich aber sind diese mit einer durchtrittsicheren Zwischensohle ausgestattet und lassen keine Wasseraufnahme zu.
Sicherheitsschuhe der Kategorie S3 weisen ebenfalls die obligatorische Zehenschutzkappe auf und zeichnen sich durch das Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich aus. Auch sind sie antistatisch und ermöglichen keine Wasseraufnahme. Darüber hinaus erhält die durchtrittsichere Laufsohle eine zusätzliche Profilierung, die vor dem Eindringen von spitzen Gegenständen schützt.
S4 Sicherheitsschuhe haben einen geschlossenen Fersenbereich mit Schockabsorber, eine Zehenschutzkappe und eine durchtrittsichere Sohle. Es handelt sich um Vollgummi- oder um Gesamtpolymerschuhe.
Sicherheitsschuhe der Kategorie S5 wiederum haben zusätzlich eine durchtrittsichere Zwischensohle.
Zusätzliche Informationen und eine Übersicht zu unterschiedlichen Sicherheitsschuhmodellen finden sich auf:
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