1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Produkte und Tests » Produkte » Berufskleidung & Kooperationen »

Vertrauensfördernd

Outfit des Tischlers und Schreiners
Vertrauensfördernd

Vertrauensfördernd
Zum modernen fortschrittlichen Tischler- und Schreinerbetrieb gehört auch das äußere Erscheinungsbild, wobei die HKH-Fachkleidung eine „tragende“ Rolle spielt (Foto: boco)
Kleider machen Leute – eine alte Lebenserfahrung, die nicht nur den Privatbereich berührt, sondern ins-besondere auch den Handwerker betrifft. Denn moderne Berufskleidung ermöglicht auch dem Handwerksbetrieb einen Auftritt, der nicht nur fachliche Kompetenz signalisiert, sondern nachhaltig image-pflegend wirkt.

Wurde die Berufskleidung vor Jahren quasi ausschließlich aufgrund technischer Eigenschaften zur Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes genutzt, hat sich inzwischen zu diesen originären Aufgaben einiges hinzugesellt.

Gut für den Chef
Standesgemäße Berufskleidung hat viele Vorteile für das Unternehmen. Mit der speziellen Berufskleidung tragen Betriebe ihr Image nach Außen. Die Mitarbeiter sind direkt als Beschäftigte eines Meisterbetriebes erkenntlich, wenn z. B. das HKH-Zeichen auf der Kleidung angebracht ist. Die Wiedererkennung des Handwerks steigt mit jedem Mitarbeiter der diese berufstypische Kleidung trägt. Außerdem ist saubere und adrette Kleidung ein Synonym für ordentliche und saubere Arbeit – oder anders – für ein ordentliches und korrektes Unternehmen. Gepflegte Berufskleidung ist folglich vertrauensfördernd und daher zwangsläufig gut. Gut für den Chef ist auch, dass mit der richtigen Berufskleidung den Belangen der Arbeitssicherheit Rechnung getragen wird. Die Berufskleidung der HKH-Service + Produkt GmbH, 65189 Wiesbaden, Fax 06 11/9 73 42-23 (früher HKH-Zentraldienste GmbH), ist mit der Holz-Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Sicherheit abgestimmt. Obwohl bei der Arbeit an Maschinen eng anliegende Kleidung vorgeschrieben ist, bietet diese Berufskleidung genug Bewegungsfreiheit, um z. B. auch „auf’m Bau“ effektiv arbeiten zu können.
Die Unfallverhütungsvorschrift VBG 1: „Allgemeine Vorschriften“ führt dazu aus:
§ 35: Kleidung, Mitführen von Werkzeugen und Gegenständen, Tragen von Schmuckstücken
(1) Versicherte dürfen bei der Arbeit nur Kleidung tragen, durch die ein Arbeitsunfall, insbesondere durch sich bewegende Teile von Einrichtungen, …nicht verursacht werden kann.
(2) Scharfe und spitze Werkzeuge dürfen in der Kleidung nur getragen werden, wenn …
(3) Schmuckstücke, Armbanduhren … dürfen beim Arbeiten nicht getragen werden, wenn sie zu einer Gefährdung führen können.
Die Forderung nach Abs. (1) schließt ein, dass bei der Arbeit an Maschinen anliegende Kleidung, z. B. nach DIN 32765 „Maschinenschutzanzug; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung“, getragen wird und, dass Ärmel nur nach innen umgeschlagen werden. Ferner soll die Kleidung in dem Zustand erhalten bleiben, der der ursprünglichen Beschaffenheit der Kleidung entspricht, beispielsweise durch Reinigen oder Ausbessern.
Zur Kleidung gehört auch die Fußbekleidung (Schuhwerk), die ebenso wie die übrige Kleidung den Arbeitsplatzbedingungen zu entsprechen hat.
Eine Gefährdung kann auch durch unzweckmäßiges Schuhwerk (wie offene Schuhe, Sandalen, Schuhe mit überdicker Laufsohle) entstehen.
Werden Kleidung und Schuhe bereitgestellt, die den Anforderungen entsprechen, hat der Betriebsinhaber nicht nur seine Pflicht erfüllt, sondern auch die äußere Erscheinung seines Betriebs ver-bessert.
Gut für die Mitarbeiter
Gepflegt zum Kunden kommen – ein gutes Gefühl für die Mitarbeiter. Die Wertschätzung der Kunden gegenüber den Mitarbeitern einer Firma wird – wie bei allen persönlichen Begegnungen im Leben – vom ersten Eindruck geprägt. Saubere und ordentliche Kleidung sind da „die halbe Miete“. Während noch vor Jahren die Berufskleidung bei den Mitarbeitern nicht ganz so beliebt war, scheint sich diese Ansicht zu ändern. Die modernen Textilien sind derart ausgereift, dass neben dem sehr hohen Tragekomfort, der sehr guten Verarbeitung und der pflegeleichten Ausstattung die Gestaltung und der Schnitt der Berufkleidung absolut zeitgemäß ist. Farblich abgesetzte Elemente an der Kleidung sprechen auch jüngere Menschen an, machen die Berufskleidung durchaus ansehnlich und steigern daher die Akzeptanz bei den Mitarbeitern. Diese haben dann den großen Vorteil, nicht mehr selbst die Arbeitskleidung beschaffen zu müssen. Darüber hinaus arbeiten sie – das Outfit betreffend – sicher an Maschinen, da die Kleidung den Anforderungen entspricht.
Vertrauensfördernd und gut für alle – so stellt sich die Berufskleidung dar. Den Vorteilen stehen natürlich auch Nachteile entgegen. Dem größten Nachteil – die Kosten der Berufskleidung – stehen aber die dargestellten Vorteile gegenüber. Realistisch betrachtet wiegen die Vorteile die Nachteile deutlich auf. Es bleibt somit zu hoffen, dass möglichst viele Tischler/Schreiner sich der branchenüblichen Berufskleidung bedienen und damit die Berufsgruppe auch optisch ins Bewusstsein der Kunden bringen.
Dipl.-Ing. Wolfgang Heer
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de