Der Feinstaubfilter Typ NGFL arbeitet mit mikroporösen Keramikfilterelementen für eine sehr hohe Abscheideleistung von bis zu 99,99 %. Das heißt Staubanteile 1 mg/Nm³ im Rauchgas – also in der Praxiskaum noch nachweisbar. Mit diesem Feinstaubfilter können Altanlagen (auch herstellerübergreifend) durch Nachrüstung auf einen aktuellen und Stand der Technik gebracht werden. Und werden gleichzeitig noch umweltverträglicher.
Die Funktionsweise ist im Prinzip ganz einfach: Das heiße Gas wird von außen nach innen durch die Filterelemente gezogen, dabei setzen sich die Staubpartikel auf der äußeren Oberfläche der Keramikelemente ab. Die Abreinigung der Filterelemente findet automatisiert, zeit- und differenzdruckgesteuert über Druckluft statt. Eine automatische, aschemengenabhängige Entaschung erfolgt je nach Kundenwunsch per Ascheschnecken oder Schubrechen in nebenstehende Aschesammelbehälter.
Durch die extrem hohe Abscheideleistung ist kein Zyklonvorabscheider notwendig. Dies spart Platz und extra Anschaffungskosten bleiben aus. Die eingesetzten Keramikfilterelemente sind temperaturbeständig bis 1000 ° C und unempfindlich gegen Brand und Funkenflug. Ein weiterer Vorteil ist der 100-prozentige Staubrückhalt bei der Kesselreinigung, speziell gegenüber dem Elektrofilter.
Der Filter ist lieferbar für automatisch beschickte, leistungsstarke Holzfeuerungsanlagen und wird in einer kompakten, modularen Bauweise angeboten. Eine neue integrierte Steuerung im Schaltschrank der Feuerungsanlage ermöglicht eine komfortable Bedienung – auch per Fernzugriff. Beim Einsatz dieser Filtervariante werden laut Hersteller die Anforderungen aller aktuell gültigen Förderprogramme erfüllt, dies gilt besonders für Holzwerkstoffe. Auch für die Holzwerkstoffe der Brennstoffgruppen 6 und 7, die unter anderem für Schreiner und Tischler wichtig sind.
Gruppe 6 erlaubt das Verbrennen von gestrichenem, lackiertem oder beschichtetem Holz sowie daraus anfallenden Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder enthalten sind. Gruppe 7 ermöglicht, dass Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonstiges verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder enthalten sind, verbrannt werden dürfen. (lp)
Nolting Holzfeuerungstechnik
32760 Detmold