Eurotech, Spezialist für Vakuum-Hebe- und -Transporttechnik, bietet jetzt Komplettleistungen rund um die UVV-Abnahme von Leichtüberkranungen und Hebegeräten an. Zu den Leistungen gehört die Abnahme von Hebegeräten nach DIN EN 13155 sowie von Leichtüberkranungen bis maximal 1000 kg nach DGUV 52 (BGVD 6) aller Hersteller. Mit der Abnahme, die einmal jährlich vor Ort beim Kunden oder am Stammsitz in Geislingen vorgenommen wird, hat Eurotech zudem die Wartung und Reparatur der Arbeitsmittel sowie die Optimierung und Problemlösung im Angebot. Mit diesem Paket kann der Betreiber seine Hebegeräte und Krane sicher und mit geltendem Versicherungsschutz weiterbetreiben und bekommt zugleich alle Leistungen aus einer Hand. Erfahrene Eurotech-Spezialisten prüfen die Arbeitsmittel auf Basis aller geltenden Vorschriften und weisen die UVV-Abnahme mit Prüfprotokoll nach. Kleinere Reparaturen werden sofort durchgeführt. Durch eine angebrachte Sicherheitsplakette wird kenntlich gemacht, dass die Arbeitsmittel ordnungsgemäß funktionieren. Der Betreiber verlängert somit die Lebensdauer seiner Anlagen, schützt sich vor ungeplanten, kostenintensiven Stillständen, erhöht die Betriebssicherheit und verhindert anlagenbedingte Unfälle.
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), seit 2014 offiziell als DGUV-Vorschriften bezeichnet, stellen in Bezug auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eine verbindliche Pflicht für Unternehmen und Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Demnach sind auch Betreiber von Leichtüberkranungen und Hebegeräten verpflichtet, eigenverantwortlich für die turnusgerechte Überprüfung dieser Arbeitsmittel durch einen Sachkundigen zu sorgen. Ohne regelmäßige UVV-Abnahme verliert man im Schadensfall den Versicherungsschutz. (lp)
Eurotech Vertriebs GmbH
72351 Geislingen