Ab dem 1. Januar 2015 gelten laut der 1. BImSchV vom 26. Januar 2010 niedrigere Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO). Für alle üblichen Holzreste wird der Emissionsgrenzwert ab dem 1. Januar 2015 für Staub von 0,10 auf 0,02 g/m3 und für CO von 1,0 auf 0,4 bzw. 0,3 g/m3 (bei einer Nennwärmeleistung bis 500 kW) gesenkt. Um diese geforderten Staubemissionswerte einhalten zu können, reicht der Einsatz von konventionellen Fliehkraftstaubabscheidern nicht mehr aus. Nach heutigem Stand der Technik müssen zusätzliche filternde Abscheider eingesetzt werden. Diese Techniken nehmen sehr viel Platz in Anspruch und verursachen hohe Investitionskosten, die unter Umständen die Kosten der Feuerungsanlage übersteigen können. Nolting empfiehlt daher, noch vor dem 31. Dezember 2014 in eine Holzfeuerungsanlage zu investieren, denn diese kann dann auch nach dem 1. Januar 2015 mit den heutigen Grenzwerten weiterbetrieben werden.
Nolting
32760 Detmold
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