Wer bei der Druckluftaufbereitung Kältetrocknung einsetzt, muss die F-Gase-Verordnung berücksichtigen. Die Richtlinie EU 517/2014 stellt das Aus für bestimmte Kältemittel dar, die bei Trocknern heute noch im Einsatz sind.
Seit 2015 ist die F-Gase-Verordnung EU 517/2014 in Kraft. Diese hat zum Ziel, Emissionen teilfluorierter Treibhausgase (F-Gase) zu minimieren, um der Klimaerwärmung entgegenzuwirken. Das wirkt sich auf Betreiber von Druckluftstationen aus, da F-Gase im Kältetrockner als Kältemittel zum Einsatz kommen. Das heißt, wer seine bestehenden Kältetrockner wartet oder repariert oder wer einen neuen Kältetrockner anschafft, muss sich an die Vorgaben der Richtlinie halten. Kaeser lässt deshalb bis Ende 2019 alle Kältetrockner von Kompressoren mit dem neuen Kältemittel R 513A arbeiten, das für Betreiber als zukunftssicher gilt.
Wer den Kauf eines neuen Trockners plant, sollte darauf achten, dass dieser mit einem Kältemittel betrieben wird, das nicht nur heute, sondern auch in den kommenden Jahren die Vorgaben der Richtlinie erfüllt. Damit das Kühlmittel auch im Reparaturfall am Markt verfügbar ist.
Nur sehr selten ist es sinnvoll, funktionstüchtige ältere Anlagen auf neue Kältemittel umzurüsten. Besonders bei sehr alten Anlagen, ist eine Umstellung des Kältemittels oft unwirtschaftlich. Betreiber sind aber gut beraten, wenn sie sich einen Überblick über die derzeit bei ihnen eingesetzten Kältemittel verschaffen und sich bzgl. Handlungsalternativen beraten lassen. Hierzu hat Kaeser fachkundiges, zertifiziertes Personal. Bei allen Kältetrocknern ist es sinnvoll, mit einem zertifizierten Service vorzubeugen.
Laut Hersteller bietet das Kältemittel R 513A für Kältetrockner die derzeit zukunftssicherste Lösung. Dazu ist es im Gegensatz zu anderen Kältemitteln klimafreundlicher. (lp)
Kaeser Kompressoren SE
96410 Coburg