Das Bundespatentgericht in München hat entschieden: Das Verfahrenspatent (DE 2012 110 453) zur Anbringung von Horizontalbohrungen in von den Seitenkanten beanstandeten Aussparungen für die fünfseitige CNC-Komplettbearbeitung von Möbel- und Innenausbauteilen aus einer Holzwerkstoffplatte heraus ist rechtswirksam. Das Verfahren wird von der Maschinen-Grupp GmbH auf SCM-Bearbeitungszentren unter der Bezeichnung „Schreinertraum“ angeboten und umgesetzt.
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BM online 12|2019