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Änderungen und die Konsequenzen

EU-Ökodesign-Richtlinie
Änderungen und die Konsequenzen

Was haben Duschköpfe und Fenster gemeinsam? Beide Produkte werden in den Beweggründen der anstehenden Regelungen genannt, um künftig umweltfreundlichere Konsumprodukte und generell bessere Produkte hinsichtlich des Öko- und Energieverbrauchs zu schaffen. Maxime der Europäischen Kommission (EU-KOM) ist es, ggf. schlechte Produkte durch ein Inverkehrbringungs- verbot aus dem Markt zu nehmen.

Mit der Verabschiedung der Öko-Designrichtlinie im Jahre 2005 hat die EU einen ersten inhaltlichen Akzent gesetzt. Aktuell regelt die Richtlinie energiebetriebene Produkte und die Richtlinie bedeutete z. B. das politische Aus für die 100 Watt-Glühbirnen. Bald werden die 75 Watt-Birnen folgen. Dabei trifft die Richtlinie zu den einzelnen Produkten selbst keine direkte Aussage. Es wird eine abstrakte Forderung erhoben, dass die Gestaltung der Produkte im Geltungsbereich der Richtlinie unter energetischen Aspekten zu erfolgen hat. Mit einer CE-Kennzeichnung soll dann der Hersteller die Übereinstimmung mit den EU-Regularien bestätigen, so die Sicht der EU-KOM.

Um Produkte konkret zu regeln, werden seitens der EU produktbezogene Studien an EU-Consultants vergeben. Auf Basis dieser Untersuchungen werden dann, nach Beschluss der EU-KOM, konkrete Produktanforderungen formuliert. Die zurzeit bekannten Durchführungsbestimmungen (siehe Anlage 1) regeln die Produkte hinsichtlich der Energieeffizienz, aber auch weiterführende Aspekte (Produktion, Transport etc.) sind möglich.
Die EU-KOM sieht einen politischen Bedarf für weitere „globale Aktionen“ und hat mit der deutlichen Erweiterung des bestehenden Geltungsbereiches der EU-Richtlinie Anfang 2010 vielen Produkten den Kampf angesagt.
Mit der Änderung der Ökodesign-Richtlinie werden künftig alle energieverbrauchsrelevanten Produkte hinsichtlich des Energieaspektes geregelt. Mit der Änderung der Begrifflichkeit sind auch Außenbauteile wie Fenster, Außentüren und Dämmstoffe, aber eben auch die am Anfang genannten Duschköpfe betroffen.
Eine erneute Überprüfung der EU-Richtlinie steht für das Jahr 2012 an. Hier überlegt man schon jetzt, eine mögliche Ausdehnung auf die Produktionsenergie zu formulieren, so dass künftig auch nichtenergieverbrauchsrelevante Produkte geregelt werden.
Nationale Umsetzung soll 1:1 erfolgen
In Deutschland ist die EU-Richtlinie durch das EBPG-Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte) im Jahre 2007 umgesetzt worden und die inhaltliche Ausdehnung des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie soll nun wortgleich übernommen werden, so die Aussagen aus dem Wirtschaftsministerium (BMWI), das die Handelsrichtlinie fachlich federführend begleitet.
Auf einer Verbändeanhörung Mitte August 2010 wurde klar, dass man das Gesetz zügig anpassen will (siehe Anlage 2). Im Eiltempo soll die Vorlage im September ins Kabinett gegeben werden. Eine mögliche Doppelregulierung sieht man seitens des Ministeriums nicht. Künftig sind insbesondere die Bauprodukte betroffen, wie Tischler Schreiner Deutschland massiv kritisiert. Diese Produkte haben technische Kennwerte, die sich in das Energiebilanzverfahren der EnEV gut einpassen, so ein Hauptargument.
Jetzt produktspezifische Regelungen nachzuschieben, entspricht nicht dem energetischen Konzept. Tischler Schreiner Deutschland hat sich schon bei der Erarbeitung der alten Ökodesign-Richtlinie im Jahre 2005 deutlich dafür ausgesprochen, Bauprodukte aus dem Regelungsbereich herauszunehmen. Das BMWI führte aus, dass die in den Bewegungsgründen genannten Fenster „nur ein Indikator“ seien. Ob ein Produkt geregelt würde, obläge der EU-KOM, die z. B. in der Vergangenheit entschieden hätte, Wäschetrockner nicht zu regeln. Unterstützt wurde diese Position durch den ZDH, aber auch durch die Wohnungswirtschaft.
Ein zweites wesentliches Thema der Verbändeanhörung war die Marktüberwachung, die an die genannten Produkte geknüpft ist. Hier will man sich künftig an dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) orientieren und auch den Handel regeln. Früher hatte man sich auf die nationalen Hersteller (erstmalige Inverkehrbringer) konzentriert.
Ausblick
Für die betroffenen Fachverbände wie Tischler Schreiner Deutschland, den Verband Fenster und Fassade, aber auch das Glaserhandwerk steht wieder Arbeit ins Haus.
Will man die Fenster vor dem Regelungswahn der EU einigermaßen schützen, wird man auf europäischer Ebene agieren und die anstehende Befragung eines Consultants fachlich eng begleiten müssen. Eine Alternative zum Verfahren der Durchführungsbestimmungen wäre eine Selbstverpflichtung der Hersteller.
Dies wird zurzeit bei bildgebenden Geräten, komplexen Fernsehdecodern, Werkzeugmaschinen oder bildgebenden medizinischen Geräten angewendet. Auch hier könnte ein Ansatz für die Fachverbände liegen. ■

Anlage 1

Aktuell gebilligte Produkt- anforderungen (Stand: August 2010)
  • Leerlauf-und Schein-aus-Verluste (Standby) – VO 1275/2008
  • Einfache Fernsehdecoder – VO 107/2009
  • Beleuchtung im tertiären Sektor – Lose 8 und 9 – VO 245/2009
  • Externe Netzteile (EPS) – VO 278/2009
  • nicht gerichtete Haushaltsbeleuchtung – VO 244/2009
  • Elektromotoren – VO 640/2009
  • Heizungspumpen – VO 641/2009
  • Haushaltskühlgeräte – VO 642/2009
  • Fernseher – VO 643/2009
Im Regelungsausschuss
  • Waschmaschinen – Los 14
  • Geschirrspüler – Los 14
  • Ventilatoren – Los 11
Ab Sommer 2010 im Regelungsausschuss
  • Ventilatoren
  • Warmwasserbereiter
  • PCs und Computermonitore
  • Elektrische Pumpen
  • Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt
  • Gerichtete Haushaltsbeleuchtung
  • Heizkessel

  • Anlage 2

    Verfahrensablauf
    Der weitere Verfahrensablauf ist nachfolgender Darstellung zu entnehmen:
    • Hausabstimmung (Mai 2010)
    • Ressortabstimmung (August 2010)
    • Verbändeanhörung (August 2010)
    • Länderbeteiligung (August 2010)
    • Kabinett (September 2010)
    • Anschließend Bundesrat und Bundestag
    • Inkrafttreten voraussichtlich Anfang 2011
    • EU-Kommission: Erste Anforderungen für ErPs nicht vor 2012
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