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Auswahl und Montage

Augen auf beim Zukauf von Rollladenkästen
Auswahl und Montage

Was muss der Tischler/Schreiner beachten, wenn er Rollladenkästen zukauft und montiert? Gewisse Anforderungen sollten hierbei grundsätzlich eingehalten werden, auch wenn der Rollladenkasten schon am Fenster vormontiert ist. Gerhard Rommel vom Technischen Kompetenzzentrum des BVRS gibt im folgendem Beitrag wichtige Hinweise nach dem Stand der Technik.

Grundsätzlich sollte immer darauf geachtet werden, dass beim Zukauf von vorgefertigten Rollladenkästen ein wärmetechnischer Nachweis vorhanden ist. Rollladenkästen sind geregelte Bauteile nach Bauregelliste A1 bzw. der Anlage 8.32 Rollladenkastenrichtlinie (RokR). Dokumentiert wird dies durch das Ü-Zeichen, das jeder Rollladenkasten tragen muss, der Bestandteil der Gebäudehülle ist, also auch Aufsatzkästen. Dies gilt auch, wenn der Rollladenkasten zusammen mit dem Fenster eingebaut wird.

Der Vollständigkeit halber sollen hier die Anforderungen der RoKR aufgeführt werden:
  • Wärmedurchgangskoeffizient Usb ≤ 0,85 W/(m2K)
  • Temperaturfaktor fRsi ≥ 0,70 an jeder Stelle
Dies ist auch im Auflagerbereich zu beachten. Deshalb ist es dringend zu empfehlen, auf die oft angebotene Auflager- und Seitenteildämmung nicht zu verzichten.
Hinweise zum Einbau
Bei bauseits vorhandenen Rollladenkästen ist die Einbaulage zu prüfen und mögliche Verformungen sind zu dokumentieren. Die Grenzmaße sind in der Technischen Richtlinie Blatt 3 Rollladenkästen des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz e.V. (BVRS) enthalten. Rollladenkästen mit Außenrevision haben bezüglich der Luftdichtheit unbestrittene Vorteile. Bei der Festlegung dieser Variante, die schon bei der Planung erfolgen muss, ist besonders darauf zu achten, dass die Montage der Rollläden und vor allem eine spätere Revision nicht unnötig erschwert werden. So sollten vor allem in den oberen Stockwerken alle Fenster zum Öffnen eingerichtet sein. Bei den Führungsschienen ist ein System zu wählen, wo bei geschlossenem Rollladen eine Demontage vom Rauminneren ohne Fassadenbeschädigung möglich ist.
Eine schlagregendichte Abdichtung außen und die luftdichte Ausführung innen kann bei zum Überputzen vorgesehenen Rollladenkästen nicht verlangt werden, dies erfolgt in der Regel durch andere Gewerke. So wird z. B. angenommen, dass die innere Putzlage in der Regel ausreichend luftdicht ist. Rollladenkasten-Abschlussschienen dürfen wegen der Rissgefahr nicht in die Putzfläche einbinden und müssen ausgeklinkt werden. Wenn dies vom Lieferanten oder dem Montagebetrieb ohne eigenes Verschulden nicht vorgenommen werden kann, so ist dies eine besonders zu vergütende Nebenleistung. Die Kastenabschlussschiene wird fälschlicherweise manchmal als Putzschiene bezeichnet.
Bei der Berechnung der Usb-Werte wird in der Regel vorausgesetzt, dass der Kasteninnenraum schwach belüftet ist. Dies wird erreicht, wenn die verbleibenden Zwischenräume 10 mm nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass z. B. bei Rollladenstäben mit einer Nenndicke von 14 mm die Breite des Panzerauslassschlitzes 24 mm nicht überschreitet.
Die Konstruktionsfugen von Rollladenkästen müssen nach dem Stand der Technik luftdicht sein. Die ift-Richtlinie AB-02/1 Luftdichtheit von Rollladenkästen beschreibt ausführlich die Anforderungen und gibt auch Hinweise zur Ausführung, sodass hier auf eine weitere Beschreibung verzichtet wird. Nicht unerwähnt bleiben darf jedoch eine sorgfältige Auswahl der Durchführung von Bedienteilen; auch hier enthält die ift-Richtlinie Vorgaben; z. B. sollte eine ungeprüfte bzw. nicht ausreichend luftdichte Gurtführung nicht zum Einsatz kommen.
Einbaurollladenkästen werden in der Regel ohne Revisionsdeckel angetroffen. Es reicht oft nicht aus, dann einen Deckel zu verwenden, der nur die Mindestanforderungen der DIN 4108-2 für dieses Bauteil mit einem R-Wert von 0,55 m2W/K zu verwenden. Um die im Ü-Zeichen erklärten Werte zu erzielen, muss entweder der von Kastenhersteller angegebene Systemdeckel oder ein zumindest energetisch gleichwertiges Bauteil verwendet werden.
Die geforderten fRsi-Werte werden oft nur mit einer (teilweisen) Überdämmung des Fensterrahmens erreicht. Wenn in der Dokumentation des Kasten- bzw. Deckelherstellers hierzu keine Angaben gemacht werden, so ist eine Überdämmung auf jeden Fall vorzusehen.
Zum Thema Rollkastendeckel abschließend noch ein wichtiger Hinweis: Der Kunde ist unbedingt nachweisbar darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Revisionsöffnung handelt, die beschädigungsfrei abnehmbar sein muss. Andernfalls können beim beliebten Übertapezieren erhebliche Kosten auf den Fachbetrieb zukommen. Allerdings sollte der Revisionsdeckel auch so gestaltet werden, dass er die Wand nicht verschandelt und (durch seitliche Putzstücke) auch einfach abgenommen werden kann.
Vorbaurollläden
Ausführliche Hinweise, wie diese Produkte genau zu montieren und die Anschlüsse zu gestalten sind, sind in den Gemeinsamen Richtlinien „Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, Wärmedämmverbundsystem“ zu finden. I
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