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Das Detail macht’s

Fachgerechte Montage von Brandschutzelementen nach DIN 4102
Das Detail macht’s

Die Bedeutung eines fachgerechten und umfassenden vorbeugenden Brandschutzes kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, wie Großbrände in Objekten immer wieder beweisen. Dabei kommt es keineswegs allein auf ein wirkungsvolles Brandschutzkonzept, mit einer der Ausbreitungsgeschwindigkeit von Rauchgasen angepassten Unterteilung der Fluchtwege und auf der zu erwartenden Brandlast entsprechende Brandschutzelemente, an. n gleichem Maße ist auch der fachgerechte Einbau der Feuer- und Rauchschutzabschlüsse außerordentlich wichtig und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Nicht umsonst sind die Einbaukriterien Bestandteil der jeweiligen Zulassungen von Feuer- und Rauchschutztüren wie auch Festelementen. Und deshalb muss die Montageanleitung dem Bauherren zusammen mit der Zulassung übergeben werden. Nicht weniger wichtig ist natürlich, dass ihr Inhalt auch durch den Montagebetrieb beachtet und 100-prozentig praktisch umgesetzt wird.

Auf die Anschlüsse kommt es an
Während auf der einen Seite konstruktive Maßnahmen die geforderte Feuerbeständigkeit und/ oder Rauchdichtigkeit des Bauelementes sicher stellen und auf der anderen Seite eine entsprechende Konstruktion, Materialwahl und Ausführung des Bau-körpers von Bedeutung sind, kommt der Verbindung von Brandschutzelementen und architektonischem Umfeld eine Schlüsselrolle zu.
Die Ausführung dieser Anschlüsse ist zum Teil durch die Konstruktion vorgegeben, muss zugleich aber auch den baulichen Gegebenheiten Rechnung tragen.Zulässig sind ausschließlich Anschlüsse an in der Zulassung definierte Wandarten wie zum Beispiel Mauerwerk und Stahlbeton aber auch leichte Trennwände aus Gipsplatten mit einer Unterkonstruktion aus Holz- oder Metallprofilen oder auch Wände aus Porenbeton oder Vollgips.
Anschlüsse an andere, nicht definierte Wandbildner bedürfen einer brandschutztechnischen Beurteilung oder des Einbaus eines so genannten Sonderanschlussmittels, d. h. einer entsprechenden Stütze aus Mauerwerk oder Beton oder auch eines entsprechend ausgelegten Holzbauteils. Bei der Ausführung solch „ungeregelter Anschlüsse“, d. h. Wände oder Stützen sind diese, abgesehen von den zulassungstechnischen Möglichkeiten, entsprechend den durch das Ele- mentgewicht gegebenen statischen Anforderungen und der jeweiligen Befestigungsart auszuführen.
Brandschutztüren mit Verglasungen
Das aktuelle Architekturdesign favorisiert sehr transparente Gebäudestrukturen, die auch den Anforderungen der Fluchtwegsicherheit entgegen kommen, das sie Einblicke in diese bieten und so dem Entstehen von Panikreaktionen entgegen wirken. Zugleich machen sie Feuer und Rauchzonen erkennbar und ermöglichen so bei der Wahl des Fluchtweges ein Ausweichen in weniger kritische Bereiche. Diesem Trend entsprechend kommen zunehmend verglaste Brandschutztüren in Verbindung mit Brandschutz- Verglasungen zum Einsatz.
Dabei müssen laut DIN 4102, Teil 13, Türen und Festelemente in der gleichen Brandschutzklasse ausgeführt sein, d. h. T 30-Türen sind ausschließlich in F 30-Verglasungen zugelassen. Kombinationen von T 30-Türen mit F 90-Festelementen oder G 30-Verglasungen sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und folglich nicht zulässig.
Dagegen ist der Einbau von brandschutztechnisch nicht klassifizierten Türen wie etwa Rauchschutztüren zulässig, wenn bauaufsichtliche Vorschriften dies gestatten oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde der Verwendung zustimmt.
Dies ist insofern interessant, weil die Unterteilung von Brandschutzabschnitten durch zusätzliche Rauchschutztüren den Personen im Gebäude einen verbesserten Schutz vor den sich sehr schnell ausbreitenden giftigen Rauchgasen bieten und so die Fluchtchancen erhöhen.
Zargenvarianten und Montageerfordernisse
Grundsätzlich lassen sich Brandschutztüren aus Holz sowohl mit Stahl- als auch mit Holzzargen kombinieren, und so bietet Schörghuber eine breite Palette unterschiedlicher Zargenausfüh-rungen aus beiden Materialien an. Dabei muss die Befestigung der jeweiligen Zarge selbstverständlich auf die Erfordernisse der jeweiligen Wandart abge-stimmt sein.
Grundsätzlich erfolgt die Zargenmontage stets zweistufig. Im ersten Schritt ist eine kraft-/formschlüssige Verbindung mittels Klammern oder Dübeln herzustellen. Anschließend sind die Hohlräume zwischen Zarge und Wand lückenlos zu hinterfüllen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Zarge sicher verankert ist und sich im Ernstfall nicht aus der Wand lösen kann. Zugleich wird einem Flammendurchschlag im Anschlussbereich wirksam vorgebeugt.
Stahlzargenmontage in Massivwänden
Bei der Montage von Stahlzargen in Massivwänden kommen üblicherweise Standard-Maueranker zum Einsatz, die durch Herausbiegen in die richtige Montageposition in den hierfür vorgesehenen Wandaussparungen gebracht werden. Hier werden sie zu-nächst mit Zementmörtel eingemörtelt, dann werden alle Hohlräume zwischen Zarge und Wand vollständig mit Zementmörtel verfüllt.
Ganz neu ist die Zulassung der Montage von maximal 120 kg schweren Türen mit so genannten „Ruck-Zuck-Ankern“. Diese werden lediglich mit einem Nagel in der Wand fixiert, so dass das aufwändige Ausstemmen von Montagetaschen wie bei Mauerankern entfällt.
Eine weitere Alternative der Zargenbefestigung bieten so genannte Propelleranker. Diese werden an die Laibung geschraubt und in die Zarge eingeschoben. Die Fixierung erfolgt durch Aufziehen der Propellerarme, worauf auch hier der Hohlraum vermörtelt wird.Eine weitere, sehr verbreitete Montageart stellt der Zargeneinbau mittels Schweißankern dar. Sie kommt bei wandbündigen Blechzargen zum Einsatz. Dabei werden zunächst an definierten Punkten Flacheisenplatten auf die Laibung gedübelt, worauf die Zarge in die Wandöffnung eingestellt, ausgerichtet und fixiert wird und danach die heraus gebogenen Zargenanker mit den Flacheisen verschweißt werden. Auch hier ist der Hohlraum abschließend mit Zementmörtel auszufüllen.
Stahlzargenmontage in Leichtbauwänden
Der trockene Ausbau ist aus dem modernen Objektbau nicht mehr wegzudenken, so dass der Einbau von Brandschutzelementen in Ständerwerkswände heute eine Alltäglichkeit ist. Hierbei kommen üblicherweise Umfassungszargen zum Einsatz, die mittels so genannter Hutanker wandbegleitend montiert werden. Dabei kommen spezielle senkrecht vom Boden bis zur Decke verlaufende 2 mm dicke U-Türständer zum Einsatz.
Bei einflügeligen Türelementen wird oben zusätzlich ein 0,63 mm dickes Querprofil eingebaut. Zweiflügelige Türen erfordern einen gleichartigen oberen Querholm jedoch mit einer Dicke von 2 mm.
Bevor das Ständerwerk beplankt wird, muss unter den Zargenspiegel Fugenfüller oder Gips eingebracht werden. Diese Hinterfüllung dient der Kühlung und der Stabilisierung des Verbundes von Zarge und Wand.
Im nächsten Schritt kann dann die Beplankung hinter den Zargenspiegel geschoben und mit dem Ständerwerk verschraubt werden.
Bevor die zweite Seite der Leichtbauwand geschlossen wird, müssen wiederum alle Hohlräume zwischen Zarge mit Mineralwolle der Baustoffklasse A dicht ausgefüllt werden.
Als sehr praktikabel hat sich auch der nachträgliche Einbau von Stahlzargen erwiesen, weil die Brandschutzelemente in diesem Fall in die fertiggestellte Wand-öffnung eingebaut werden und der Wandaufbau schnell und kostengünstig, völlig unabhängig von der Türmontage erfolgen kann.
Hierbei bietet Schörghuber zwei unterschiedliche Zargenversionen mit abweichenden Montageverfahren an. Dabei kann zwischen einer Laschen-Klemm-Befestigung und einer so genannten Adapter-Montage gewählt werden. Letztere bietet dank einer speziellen Zargenausbildung die Möglichkeit, einen Wanddickenausgleich vorzunehmen. Diese Zargenvariante ist übrigens auch als Sanierungszarge zum Einbau in Massivwände lieferbar.
Bei der Montage dieser Zargen in Kombination mit T 30-Türen und Leichtbauwänden ist diese Hinterfüllung des Zargenspiegels mit Gips nicht notwendig. Selbstverständlich müssen auch hier alle Hohlräume dicht mit Mineralwolle ausgestopft werden.
Fachgerechter Einbau von Brandschutztüren mit Holzzargen
Im Sinne eines harmonischen Gesamtbildes werden hochwertige Feuerschutztüren vorzugsweise mit Holzzargen kombiniert. Der Spezialist in Sachen Brandschutztüren Schörghuber bietet hierzu ein sehr breites Programm unterschiedlichster Zargenvarianten aus Holz an. Es reicht von der Holzumfassungszarge über Blockzargen mit Schattennut bis zu Holzstockzargen zur einfachen Blendrahmen- oder Leibungsmontage.
Als Besonderheit im Bereich Holzstockzargen ist die so genan-nte Vorsatzmontage zu nennen. Sie erlaubt es, ein Brandschutzelement zum Beispiel in eine bauseitige Wandverkleidung zu integrieren. Diese Montageart erlaubt eine ausgesprochen harmonische Einbindung des Funk-tionselementes T 30-Tür in den Innenausbau.
Schörghuber Brandschutzelemente mit Holzfutterzargen werden ebenso wie Stahlzargen in zwei Arbeitsstufen eingebaut. So wird die Zarge nach exaktem Ausrichten und Fixieren durch Keile in der Laibung zunächst mit den in der Montageanleitung definierten Befestigungsmitteln wie Rah-mendübeln oder auch den neuen Selbstbohrschrauben an den vorgesehenen Befestigungspunkten mit der Wand verschraubt. Wichtig ist dabei, dass die Zarge an den Befestigungspunkten rückseitig druckfest und verwindungssteif hinterklotzt wird. Hierzu muss Holz oder Holzwerkstoffe mit einer Rohdichte von mehr als 450 kg/ m³ verwendet werden. Auch hier müssen anschließend die verbleibenden Hohlräume mit Mineralwolle ausgestopft werden.
Eine besondere Vereinfachung bietet Schörghuber bei der Montage von Holzumfassungszar-gen der Klasse T 30 durch die Verwendbarkeit handelsüblichen Zwei-Komponenten-Polyurethan-Schaumes der Baustoffklasse B2 (es handelt sich hierbei also nicht um einen speziellen Brandschutzschaum) zum Ausschäumen der Hohlräume zwischen Wand und Zarge.
Beim Einbau in Leichtbauwände ist wie bei Stahlzargen ein verstärktes Vertikal-Profil mit 2 mm Materialdicke als durchgehender Türständer einzubauen.
Im Objektbereich werden zunehmend Brandschutzelemente mit Zusatzfunktionen eingesetzt. Neben der Rauchschutzfunktion ist vor allem ein wirksamer Schallschutz von Bedeutung. In beiden Fällen sind die Zargen zusätzlich zur Wand hin mit einem elastischen Dichtstoff abzudichten und zu puffern. Ebenso wichtig ist die Abdichtung der Bodenfuge. Die Bodendichtung soll sich dabei auf eine glatte Oberfläche absenken können, um über die gesamte Türbreite voll wirksam zu sein. Bei höheren Ansprüchen an den Schallschutz, d. h. bei Türen mit einem Schallschutzmaß von 37 dB und mehr ist zur Vermeidung von Körperschallübertragung auch die Trennung des Estrichs notwendig.
Fazit
Eine strikte Einhaltung der Montagevorschriften und eine fachkundige Ausführung des Einbaus sind Grundvoraussetzungen dafür, dass Feuer- und Rauchschutzabschlüsse ihren unter Umständen lebensrettenden Zweck erfüllen. Dabei kommt es auf jedes Detail an.
Die einschlägige Industrie entwickelt und produziert Feuer- und Rauchschutzabschlüsse in Übereinstimmung mit den äu-ßerst strengen Vorgaben und unter regelmäßiger Kontrolle durch unabhängige Prüfer. Dies ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung von Brandschutzelementen, deren volle Übereinstimmung mit dem entsprechenden Prüfzeugnis durch ein Kennzeichnungsschild attestiert wird, das jedes Element trägt.
Die zweite Säule des Brandschutzes bilden erfahrene Verarbeiter. Sie sind nicht zuletzt für eine richtige Bewertung der Wände im Objekt und vor allem für eine fachgerechte Montage verantwortlich. Dies wird durch die Übergabe sowohl der Zulassungsbescheide als auch der Montageanleitungen durch den Verarbeiter an den Bauherrn dokumentiert. Dabei kann sich der Verarbeiter in Zweifelsfragen selbstverständlich auch auf die Erfahrung des jeweiligen Herstellers stützen, der bei Bedarf über seinen Außendienst auch eine Beratung vor Ort bietet und auch über umfangreiche Dokumentationen dem Praktiker das nötige Rüstzeug für seine verantwortungsvolle Montageaufgabe vermittelt. o
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