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»Das Ganze ist ein bisschen auch wie bei einer TV-Soap«

BM im Interview mit Peter Ertelt, Thomas Radermacher und Jürgen Sieber über die DIN 18008
»Das Ganze ist ein bisschen auch wie bei einer TV-Soap«

Und schon wieder steht die vielerseits stark diskutierte Glasbemessungsnorm DIN 18008 – wobei die Verkehrssicherheit im Brennpunkt steht – in der Debatte. Denn ein neuer Textvorschlag ist erschienen, der bei frei zugänglichen Verglasungen Schutzmaßnahmen fordert. BM hat dazu drei Experten, die als öffentlich bestellte Sachverständige des Handwerks tätig sind, dazu befragt.

Ralf Spiekers

BM: Ist die Verwendung von bruchsicherem Glas jetzt schon bindend, wie es seitens des Glaserhandwerks aus Hadamar propagiert wird?

Peter Ertelt: An jeder Meldung ist häufig etwas Richtiges und manchmal leider auch etwas Falsches. Richtig ist, dass wohl der Normenausschuss beschlossen hat, von der 80-Zentimeter-Regelung abzurücken. Ob die neue Formulierung unter Verweis auf die Musterbauordnung eine allgemein anerkannte Regel der Technik darstellt, möchte ich jedoch stark bezweifeln. Eine bindende Wirkung einer Regelung ist nur dann gegeben, wenn die allgemeine Anerkennung der Regel auch durch eine regelmäßige Anwendung, sprich Ausführung, untermauert ist. Hier ist klar festzustellen, ich kenne keine zugänglichen Verglasungen im privatrechtlichen Bereich, die in den letzten Jahren standardmäßig mit Sicherheitsglas ausgeführt wurden. Die Verwendung von Glas mit bruchsicherem Verhalten, wie es richtigerweise heißt, ist eher die Ausnahme, es sei denn, es gibt Schallschutzanforderungen oder einbruchhemmende Anforderungen. Bei letzteren gibt es auch häufig nur einseitig Glas mit bruchsicherem Verhalten.

Thomas Radermacher: Leider liegt uns die offizielle Version des Normenausschusses, die in dem WebEx-Meeting am 17. Dezember 2018 wohl neu gefasst wurde, nicht vor. Das ist umso bedauerlicher, als das jetzt mit Teilinformationen quasi indiskret auf den Markt gegangen wird und auch das Thema Mangel bespielt wird. Aus Sicht des Bundesinnungsverbandes des Tischler- und Schreinerhandwerks möchte ich klar feststellen, der § 37 der MBO ist unangetastet. Wenn es einer neuen Formulierung in einer Norm bedarf, um sozusagen die MBO zu aktivieren, dann ist das eine Verschärfung.

BM: Sperrt sich das Handwerk gegen sicheres Bauen?

Jürgen Sieber: Auf diese Frage gibt es ein klares Nein. Die Frage ist, ob man wirklich alles proaktiv regeln muss. Was vergessen wird: Bauen kostet, und zurzeit laufen die Baupreise aus dem Ruder. Wir haben – noch unter Berücksichtigung der alten Formulierung – geschätzt, dass die neue Regelung etwa 200 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr verursacht. Normative Regelungen sind auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen. Und die Wirtschaftlichkeit steht hier nicht in Relation zum zu erwartenden Unfallgeschehen.

Thomas Radermacher: Ich bin als Präsident des Tischler- und Schreinerhandwerks angetreten, für das Handwerk Position zu beziehen. Das haben wir getan. Ein bisschen ist das Ganze auch wie bei einer TV-Soap: Hier werden Probleme diskutiert, die in Wahrheit keine sind. Die Verbände haben in ihrer Kritik an der neuen Regelung immer wieder auf ein signifikant fehlendes Unfallgeschehen verwiesen. Natürlich gibt es auch Verletzungen mit Glas. Glas ist ein spröder Werkstoff, der brechen kann. Dennoch braucht es gerade bei einer Risikobeurteilung ein konkretes Gefahrenszenario. Eine abstrakte Gefahr, eben dass Glas bricht, ist das eine – eine konkrete Gefahr ist das andere. Übrigens: Nach baurechtlicher Einschätzung ist es so, dass, wenn eine konkrete Gefahr tatsächlich vorhanden wäre, man auch automatisch eine Nachrüstung aller bestehenden Verglasungen fordern müsste.

BM: Schreibt die Musterbauordnung aktuell vor, dass Glas mit bruchsicherem Verhalten eingesetzt werden muss?

Jürgen Sieber: Die Macht von Bildern ist stark. Unglücklich ist es, wenn man in dem kurzen Statement zur DIN 18008 ein Foto einer Schule zeigt. Dieser öffentliche Bereich ist natürlich staatlich schon lange geregelt. Ich bedauere es, dass mit der Veröffentlichung durch den Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks ein falsches Zeichen auch für den privaten gesetzt wird. Hier wird wieder der Eindruck erweckt, diese neue Regel sei auch jetzt schon einzuhalten. Das Thema Zugänglichkeit ist in der Musterbauordnung anders definiert und hat damit eine ganz andere Bedeutung und Auswirkung als in der aktuell veröffentlichten Version der DIN. Hier ist formuliert, dass Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, so zu kennzeichnen sind, dass sie leicht erkannt werden können. Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.

Peter Ertelt: Es ist immer schwierig, wenn eine Regel, die schon besteht, durch eine zusätzliche umformuliert wird. Von daher sehe ich bezüglich der jetzigen Formulierung weiteren Korrekturbedarf. Lassen Sie mich ein einfaches und gut nachvollziehbares Beispiel geben. Als Vater erwarte ich von meinen größeren Kindern, dass sie – wenn sie etwas wollen – dies auch formulieren können. Und ich ergänze: im Zweifel auch begründen können. An diesem Maßstab sollte sich auch eine normative Regelung messen lassen. Formulierungen, bei denen man jetzt schon weiß, dass diese noch interpretiert werden müssen, tragen nicht zur Klarheit bei.

BM: Herr Rademacher, Herr Sieber wann kommt die Norm?

Thomas Radermacher: Allein der Prozess, bei dem mittlerweile über ein halbes Jahr vergangen ist, ist schon ein Aspekt für sich. Rein fachlich gesehen muss sich der Normenausschuss entscheiden, ob ein neuer Entwurf zur DIN 18008 notwendig ist, oder ob der jetzige Entwurf in eine Norm überführt wird. Letzteres wäre aus meiner Sicht nicht DIN-konform. Immerhin gab es über 170 Einsprüche, die sich auf den Abschnitt 5.1.4 bezogen. Offiziell ist den Einsprechern die neue Formulierung auch noch nicht bekannt gegeben.

Jürgen Sieber: Wir werden abwarten müssen, wie sich der Normenausschuss entscheidet und mit welcher Formulierung er letztendlich antritt. Was häufig vergessen wird: Neben dem kritisierten Abschnitt 5.1.4 gab es noch eine ganze Reihe weiterer Änderungen in dem bestehenden Normentwurf. Ob diese alle redaktionell sind oder es schon aus diesem Grunde einer neuen Entwurfsfassung bedarf, ist für mich noch offen. Fest steht für mich jedoch, dass der aktuelle Regelungsentwurf keine allgemein anerkannte Regel der Technik ist und somit nicht zum Mangel führt, wie in der Branche behauptet wird.

Das Interview führte Ralf Spiekers im Auftrag des BM.


Hintergrundinfos zum Interview

Neue Aussagen zur DIN 18008

Mit einer drastischen wie teuren Forderung nach dem flächendeckenden Einsatz von Glas mit bruchsicherem Verhalten soll die Glasbemessungsnorm DIN 18008 novelliert werden. Dem Normenausschuss fällt es schwer, die Regelungen zu präzisieren. Ein neuer Textvorschlag, bei dem die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt steht, gelangte nun durch Indiskretion an die Öffentlichkeit.
Demnach sind bei frei zugänglichen Verglasungen Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn die Verkehrssicherheit es fordert. Dies kann bspw. durch die Beschränkung der Zugänglichkeit oder Verwendung von Gläsern mit bruchsicherem Verhalten erfolgen, so die neue Formulierung in der Norm. Begründet wird diese Sichtweise mit Verweis auf die Musterbauordnung (MBO). Unglücklich nur, dass dabei der normative Regelungsbereich erheblich ausgedehnt wird.

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