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Die Problematik der „Wegwerfdrücker“

Leserbrief von Tischlermeister Jan Kirsten: „Produziert, um entsorgt zu werden“
Die Problematik der „Wegwerfdrücker“

Ein spannender Leserbrief von Tischlermeister Jan Kirsten erreichte BM. Dabei geht es um Feuerschutz-Drückergarnituren, die produziert werden, um anschließend entsorgt zu werden. Denn in Deutschland ist es Pflicht, Feuerschutztüren mit einer Drückergarnitur auszuliefern. Diese sind aber alles andere als schön und oft schlecht verarbeitet. Der Tischler fragt zu Recht, wo hierbei der Sinn liegt, wo doch die Umwelt entlastet, Abfall vermieden und Ressourcen geschont werden sollen?

„Jeder, der schon mal eine Feuerschutztür bestellt oder montiert hat, kennt die standardmäßig bei jeder Feuerschutztür mitgelieferten Drückergarnituren. Aber kaum eine dieser schwarzen Kunststoff-Drückergarnituren wird montiert. Höchstens im Keller oder Heizungsraum. Noch unberührt und originalverpackt werden wohl mehr als 90 bis 95 % dieser Garnituren entsorgt. Wozu sollen diese standardmäßigen Drückergarnituren auch hochwertig verarbeitet werden, wenn diese ungesehen entsorgt werden? In der heutigen Zeit, wo die Umwelt entlastet, Abfall vermieden und Ressourcen geschont werden sollen, fehlt mir hier jede Sinnigkeit!

Ich selbst bin Tischlermeister und habe schon als Tischlergeselle viele Feuerschutzelemente montiert. Zudem habe ich schon in mehreren Betrieben gearbeitet und kenne die Problematik auch aus der elterlichen Schreinerei sowie von vielen meiner Schreinerkollegen und Unternehmer.

Ich erinnere mich gut an ein Großobjekt mit mehr als 700 Türelementen, die wir als Schreinerei Kirsten montiert haben. Die Türelemente wurden vom Hersteller in einem 40-t-Lkw direkt zur Baustelle geliefert. Natürlich auch eine Palette mit diesen Drückergarnituren. Hier wurden diese Drückergarnituren sogar direkt vom Lkw in den Abfallcontainer transportiert. Damals hatten wir vorab sogar bei dem Türenlieferanten nachgefragt, ob dieser die Schmuckstücke wieder kostenlos zurücknehmen möchte. Als Antwort kam zurück, dass sie das nicht dürften und könnten. Aus meiner Sicht wurden die Drückergarnituren produziert, um entsorgt zu werden.

Zwischendurch haben wir diese Garnituren immer gesammelt und dann entsorgt. Das wird wohl in vielen Betrieben auch so sein. Seit sehr vielen Jahren beschäftigt mich dieses umweltbelastende Thema. Immer habe ich gehofft, dass eine Änderung kommt und habe viel recherchiert.

Ich möchte erreichen, dass die Menschen auf das Problem aufmerksam gemacht werden und sich die Personen, die für dieses Gesetz/ diese Vorschrift verantwortlich sind, sich darüber mal Gedanken machen. Es gibt hier wohl genügend andere Möglichkeiten, als unnötig hunderttausend dieser Garnituren produzieren zu lassen und somit die Umwelt stark zu belasten und zudem noch wertvolle Ressourcen sinnlos zu verbrauchen.

Selbst wenn es irgendeinen Grund gäbe, dass weiterhin diese Drückergarnituren mitgeliefert werden müssten, könnte man wenigstens eine Regelung auf den Markt bringen, dass man diese Garnituren nicht entsorgen muss. Eine Idee wäre z. B. ein einfaches Schreiben, in dem der Käufer einer Feuerschutztür dafür unterschreibt, dass er sich den passenden Feuerschutzdrücker selbst besorgt. Damit wäre das Problem schon behoben. Das ist in Deutschland nicht zulässig!

Zulässig ist es zwar, beim Türenhersteller ein anderes höherwertiges Modell zu kaufen. Probleme sind hier aber der hohe Preis, die meist geringe Auswahl und die Problematik, dass der Drücker dann z. B. in einer Wohnung nicht zu den anderen (Standard-)Türdrückern passt bzw. dies nur mit vermeidbaren Kosten möglich ist. Aus diesem Grund wird meist der Wegwerfdrücker geliefert, der oft direkt entsorgt wird und eine separate Drückergarnitur bestellt wird. Für mich ist das Irrsinn.“


Foto: FVSB

FVSB-Statement zum Leserbrief

Wegwerfdrücker für Brandschutztüren

Eine vom Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie vor einiger Zeit beauftragte Fachanwältin kam zu dem Ergebnis, dass Türen nicht mit allen erforderlichen Beschlägen komplett geliefert werden müssen. Hiervon ausgenommen sind jedoch Türen für den Brandschutz nach EN 16034, da hier die Beschlagkomponenten einen Einfluss auf die Leistungseigenschaften der Tür haben. Dies gilt allerdings nur für Außentüren, da die Norm für Innentüren nicht als harmonisierte Norm gilt. Für Brandschutz-Innentüren gelten nationale Regelungen. Bei Brandschutztüren dürfen Komponenten nicht ohne Weiteres ausgetauscht werden, was auch der bisher gängigen Praxis entspricht. Aus normativer und rechtlicher Sicht ergibt sich so eine Notwendigkeit zur vollständigen Lieferung einer Brandschutztür.

Somit ist es leider so vorgeschrieben, dass Brandschutztüren nur in Kombination mit passenden Drückergarnituren vertrieben werden dürfen. Brandschutztüren werden als Gesamtheit geprüft und somit kann die Sicherheit nur mit einer entsprechenden Drückergarnitur gewährleistet werden. Es ist bisher nicht vorgesehen, dass der Hersteller von seiner Pflicht entbunden werden kann, einen geeigneten Türdrücker mitzuliefern. Würde es zu einem Rechtsstreit kommen, bei dem es ggf. sogar um einen Personenschaden wegen einer nicht funktionstüchtigen Brandschutztür geht, wäre der Hersteller in der Schuld, wenn keine Drückergarnitur zur Verfügung gestellt wurde.

Ob die mitgelieferten Drückergarnituren schön sind oder nicht, spielt bei der Funktion also erstmal keine Rolle. Gerade bei einem so wichtigen Element wie einer Brandschutztür geht es in erster Linie darum, die Funktion zu gewährleisten. Vor allem für öffentliche Gebäude schreiben die Landesbauordnungen den Einsatz von Brandschutztüren vor. Sie sollen im Brandfall die Ausbreitung des Feuers hinauszögern und dadurch Flucht- und Rettungswege vor dem Feuer schützen.

Wird der Drücker im Nachhinein durch den Käufer getauscht, liegt es in seiner Verantwortung, einen geeigneten Türdrücker zu installieren, der die Funktion der Türe sicherstellt. Die gewählten Drücker müssen dann über eine vom Türenhersteller ausgestellte Freigabe verfügen oder den passenden Normen entsprechen, welche einen Tausch erlauben, wie die DIN 18273.

Wird der Türdrücker durch den Käufer noch vor Montage der Tür ausgetauscht, ist dies nicht nachhaltig, da die mitgelieferten Türdrücker direkt entsorgt werden. Dafür, dass die nicht benötigten Türdrücker direkt beim Hersteller bleiben, gibt es in Deutschland aktuell jedoch noch keine Regelung.

Abschließend kann man festhalten, dass die Drückergarnituren also nicht etwa produziert werden, um sie zu entsorgen, wie es in dem Leserbrief formuliert wurde, sondern um eine korrekte Funktion zu gewährleisten, um so ggf. sogar Leben zu retten. Und dies kann der Hersteller nur gewährleisten, wenn er selbst einen geprüften Drücker mitliefert. Soll der Hersteller von seiner Pflicht entbunden werden, müsste eine neue Regelung in Deutschland geschaffen werden. Durch das Mitliefern der Drücker liegt der Türenhersteller rechtlich auf der sicheren Seite, auch wenn der Weg nicht nachhaltig ist.

BM wollte zudem wissen, ob diese Drückergarnituren beim Fachverband in der Statistik mitgezählt werden. Laut FVSB, werden wie jedes andere Produkt auch diese in den Zahlen (produzierte und verkaufte Drückergarnituren) erfasst.

www.fvsb.de

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