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Endlich fertiggestellt

Neue DIN 18055: Anforderungen und Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren
Endlich fertiggestellt

Nach über sieben Jahren Bearbeitungs- und Diskussionszeit wurde jetzt die DIN 18055 als völlig neu bearbeitete Anwendungsnorm zur DIN EN 14351-1 „Produktnorm Fenster und Außentüren“ veröffentlicht. Sie hilft, Kunden das richtige Bauteil zu verkaufen, indem sie Kriterien für die konkrete bauliche Situation beschreibt.

Autor: Reiner Oberacker und Ralf Spiekers

I Mit der neuen DIN 18055 wurde durch Einsatz der Handwerksverbände von Tischlern, Schreinern und Glasern eine wichtige Grundlage geschaffen, objektbezogene Anforderungen und Einsatzempfehlungen zu ermitteln. Durch deren Umsetzung können sich Planer und ausführende Handwerker sicher sein, bei ihren Aufträgen den aktuellen Stand anerkannter Regeln der Technik einzuhalten. Der finale Titel der Norm lautet: „DIN 18055:2014-11 Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1“.

Die Beziehung der DIN 18055 zu der Produktnorm (DIN EN 14351-1) wird durch Benennung im Titel und einen Verweis auf die enthaltenen Tabellen mit Leistungsmerkmalen hergestellt. Da die genannte Produktnorm fast keine wirklichen Anforderungen stellt, dient die DIN 18055 zur Umsetzung gemäß deutscher Verhältnisse bzw. Bedürfnisse. Andere europäische Länder haben ebenfalls entsprechende Regelwerke formuliert, wie beispielsweise Österreich (Ö-Norm B 5300) und Frankreich (FD DTU 36.5 P3).
Grundlegendes zur DIN 18055
Für die Gebrauchstauglichkeit von Fenstern galt seit 1981 die allseits bekannte DIN 18055 „Fenster – Fugendurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und mechanische Beanspruchung – Anforderungen und Prüfung.“ Für die dort beschriebenen Bereiche wurden bereits in 2000-06 die neuen europäischen Klassifizierungsnormen veröffentlicht. Diese Normen formulieren europäische Werte bzw. Klassen und benennen wichtige Teilbereiche für Leistungsmerkmale.
Die seit Februar 2010 harmonisierte Produktnorm DIN EN 14351-1 beschreibt wesentlich mehr Merkmale bzw. Leistungseigenschaften. Sie regelt in Kombination mit der EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) u. a. die Anforderungen an das Inverkehrbringen bzw. die Handelbarkeit. Über die Verwendung der Produkte und die sich daraus ergebenden Anforderungen aus der konkreten Einbausituation regelt sie nichts. Dieser Regelungsbereich ist den nationalen Mitgliedsstaatenzuzuordnen – in Deutschland den Landesbauordnungen (LBO). Dazu erstellte das ift-Rosenheim die „Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren zur Ermittlung der Mindestklassifizierung in Abhängigkeit von der Beanspruchung in den Bereichen Windwiderstandsfähigkeit, Schlagregendichtheit und Luftdichtheit“ in 2002-04. Eine Fortschreibung dieses Papiers in 2005 berücksichtigte die seinerzeit neuen „Einwirkungen auf Tragwerke“ gemäß DIN 1055-4:2005-03. Diese Einsatzempfehlungen waren lange Zeit allgemein anerkannte Regel der Technik, wenn es galt, die Anforderungen an Fenster auf einfachem Wege zu ermitteln.
Die neue DIN als praktische Anwendungshilfe
Um die Produktnorm DIN EN 14351-1 besser verstehen und anwenden zu können, wurde die DIN 18055 komplett neu bearbeitet. Sie ist, ähnlich einem Schlüssel-Schloss-Prinzip, als passendes Gegenstück zu sehen. Im Oktober 2010 als Entwurf erschienen, beinhaltet sie 14 Merkmale, die in der Produktnorm genannt werden. Zudem gibt sie Hinweise zur Absturzsicherung. Diese wichtige nationale Anforderung ist in der europäischen Produktnorm nicht enthaltenen.
Dabei ist die DIN 18055 kein eigenständiges Regelwerk, das neue Sachverhalte beschreibt, sondern eine Auswahlhilfe zur Ermittlung objektspezifisch geeigneter Fenster- und Türeigenschaften. Basierend auf aktuellen Regeln hilft sie, das technisch korrekte Produkt zu wählen. Mittels Aufbereitung, Präzisierungen und Beispielen wird der Anwender in die Lage versetzt, geeignete Klassen bzw. Werte bei den gewünschten Merkmalen zu wählen.
Die Anforderungen, also der konkrete bauliche Bedarf, ergibt sich aus der Einbausituation (regionale Lage, Geländekategorie bzw. Gebäudegeometrie, Vorgaben, etc.).
Diese Anforderungen müssen planerisch berücksichtigt werden – eine Aufgabe, die immer mehr auch dem Handwerksbetrieb zufällt. Wichtig: Ein pauschaler Hinweis auf die DIN 18055 kann keinesfalls als qualifizierte Ausschreibung angesehen werden.
Eigenschaft Þ Anforderung Þ Empfehlung
Anders als in den früheren, zumeist nationalen Normen werden in den europäischen Normen kaum bzw. in der Regel keine Mindestvorgaben für den Einsatz von bestimmten Merkmalen oder Klassen gemacht. Dies bleibt im Regelungsbereich des Mitgliedsstaates und beschreibt dessen Anforderungsniveau. Die EU-BauPVO und die DIN EN 14351-1 regeln z. B. die Handelbarkeit, nicht aber die Verwendung. Kurz und provozierend formuliert: nicht alles was gekauft werden kann, ist auch objektspezifisch geeignet.
Aufgabe des Planers ist es, die für sein Bauwerk geltenden, erforderlichen oder auch gewünschten Anforderungen zu ermitteln. Dann muss der Fensterbauer sein Bauteil, gemäß den in der Ausschreibung beschriebenen Merkmalen/Eigenschaften, ausstatten. Neben diesen Anforderungen kann es auch Empfehlungen für die Verwendung bestimmter Eigenschaften geben (Einbruchhemmung, Bedienkräfte etc.).
Die DIN 18055 regelt Anforderungen für (Rahmen-) Durchbiegung, Wärmedämmung, Luftdurchlässigkeit, Schallschutz, gefährliche Substanzen, Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen, Strahlungseigenschaften (g-Wert und Lichttransmission), Brandverhalten, Stoßfestigkeit und Absturzsicherung. Diese Anforderungen decken sich weitestgehend mit den laut EU-BauPVO in der „Leistungserklärung“ anzugebenden „wesentlichen Merkmalen“.
Sie beschreibt weiter Empfehlungen für Widerstandsfähigkeit gegen Windlast und Schlagregendichtheit sowie Bedienungskräfte, mechanische Festigkeit, Dauerfunktion, Differenzklimaverhalten und Einbruchhemmung. Die DIN 18055 ist, wie auch die Produktnorm Fenster und Außentüren, materialunabhängig und gilt somit für alle Fenster und Außentüren in beheizten Bereichen.
Wind, Wasser & Luft richtig ansetzen
Die Windbeanspruchung ergibt sich aus der Windeinwirkung auf das Bauwerk, die aus Winddruck, -sog und Zuschlagswerten besteht. Diese Windlasten sind abhängig von der Gebäudehöhe und -lage (Windzone, Geländekategorie) sowie von der Form des Gebäudes. Die Ermittlung wurde anhand der DIN EN 1991-1-4/NA vorgenommen. Sie gilt seit 2012 zwingend für die statische Bemessung des Gesamtbauwerks.
Im Regelfall kann die Höhe des anzusetzenden Staudrucks für die Dimensionierung von Pfosten und Riegeln bzw. nicht direkt am Bauwerk zu befestigenden Rahmenteilen im „vereinfachten Verfahren“ bis 25 m Gebäudehöhe einer Tabelle der Norm entnommen werden. Seine Werte liegen zwischen 0,5 und 1,55 kN/m2 und müssen noch mit dem gebäudeabhängigen Außendruckbeiwert cpe multipliziert werden.
Für Rand- bzw. Eckbereiche von Gebäuden sind höhere Faktoren als für die Gebäudemitte anzusetzen. Hier müssen die anzunehmenden Windlasten erhöht werden. Für die in der Norm dargestellten Beispiele wurde der entsprechende höchste cpe,1-Wert von –1,7 angesetzt. Damit sind alle vorkommenden Verhältnisse von Breite zu Höhe des Gebäudes erfasst. Der Randbereich ist vereinfachend definiert als 1/5 der Breite des Gebäudes, geltend für alle Seiten.
Bei bekannten Bauwerksdaten darf natürlich trotzdem „gerechnet“ werden. Sprich: Es dürfen die sich nach den genannten Normen ergebenden günstigeren Verhältnisse (kleinere cpe,1-Werte) angesetzt werden.
Die auszugsweise dargestellten Werte aus der Tabelle A.1 (s. oben) der DIN 18055 sind nach dem vereinfachten Verfahren gemäß DIN EN 1991-1-4/NA B.3.2 ermittelt und gelten für die ungeschützte Einbaulage.
Die deutlich erhöhten Windlasten entsprechen übrigens dem 2012 bauaufsichtlich eingeführten Eurocode. Die Werte für die Außentüren in Tabelle A.2 sind aus der Erfahrung heraus entwickelt worden.
Die Vorgehensweise bei Anwendung dieser Einsatztabellen ist wie folgt:
  • 1. Bestimmung der objektspezifischen Geländekategorie.
  • 2. Bestimmung der konkreten Gebäudehöhe.
  • 3. Bestimmung der Windzone anhand der Gebäudelage und der Windzonenkarte.
  • 4. Bestimmung der Klassifizierung mittels angegebener Tabelle.
  • 5. Ablesen der ermittelten Leistungsstufen für Wind, Wasser und Luft.
Die Norm besagt hinsichtlich der Gebäudemitte, dass die Dimensionierung für den Mittenbereich unter Sicherheitsaspekten ausreichend sei – so habe es sich in der Praxis gezeigt.
Nach Meinung der Fachkreise spiegelt aber die Gebäudemitte die entscheidende Rolle, nicht die im Eurocode hoch eingestuften Klassen. Unglücklich formuliert ist daher die zugehörige Anmerkung, wonach die Werte für den Randbereich anzusetzen sind, wenn die Gebrauchstauglichkeit im Vordergrund steht.
In Situationen mit besonders hoher Belastung, z. B. Geländehöhe >800 m über NN und in jedem Fall bei Gebäudehöhen >25 m, sind die Tabellen die im Rahmen des vereinfachten Verfahrens erstellt wurden, nicht anzuwenden.
Hier ist eine gesonderte Ermittlung und Vorgabe der Anforderungen durch den Planer erforderlich. I

Windlast & Schlagregendichtheit
Der Begriff „Widerstandfähigkeit gegen Windlast“ ist im deutschen Baurecht bisher unüblich. Er wird wird hinsichtlich der hierzu gebildeten europäischen Bezeichnungen und Klassen (noch) nicht allgemein verwendet. Das Merkmal wirkt sich indirekt auf Rahmendurchbiegung und -befestigung aus.
Auch wenn die „Schlagregendichtheit“ unter Empfehlungen aufgeführt wird, sollte das nicht den Eindruck erwecken, dass die Anforderung an die Schlagregendichtheit eines Elementes nicht gegeben sein muss. Ein nicht schlagregendichtes Produkt lässt eine fehlende Gebrauchstauglichkeit vermuten. Die Schlagregendichtheit ist zudem eine aus europäischer Sicht relevante Eigenschaft. (Quelle: Autor)
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