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EnEV-easy ist jetzt da

Modellgebäudeverfahren beschreibt auch Anforderungen an Fenster & Co.
EnEV-easy ist jetzt da

Lange erwartet: Seit Ende Oktober 2016 ist das Modellgebäudeverfahren, das schon in der EnEV 2014 angesprochen wurde und als umgangssprachlich EnEV-easy bezeichnet wird, verfügbar. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind eine Reihe von Ausstattungsvarianten der Anlagentechnik berechnet worden. Was heißt das genau? Ralf Spiekers

Für zu errichtende Wohngebäude, die nicht gekühlt werden, kann das Modellgebäudeverfahren angewendet werden. Die Einhaltung der in § 3 Abs. 1, 2 und 4 der EnEV festgelegten Anforderungen wird vermutet, wenn die Anwendungsvoraussetzungen der EnEV-easy erfüllt sind. Die vorgelegten Berechnungen berücksichtigen übrigens auch schon die 2. Stufe der aktuellen EnEV, die den Jahresprimärenergiebedarf um 25 % absenkte und die mit dem 1. Januar 2016 in Kraft traten.

Insgesamt werden dazu 13 sogenannte Ausstattungsvarianten der Anlagentechnik vorgegeben (s. Tabellen-Download am Beitragsende). Auf Basis dieser Ausstattungsvarianten sind komplexe Berechnungsalgorithmen durchgeführt worden, die unterschiedlichen Parametern, wie zum Beispiel Bruttogeschossfläche, Gebäudegröße, Geschosshöhe und Anbaugrad eines Wohngebäudes (einseitig angebaut/zweiseitig angebaut/frei stehend), berücksichtigen. Die Ergebnisse der Berechnungen sind dann in komplexen Tabellen des Modellgebäudeverfahrens zusammengefasst.
Hat das Gebäude die Voraussetzungen?
Für die Anwendung des Modellgebäudeverfahrens ist zu prüfen, ob das Gebäude den Anwendungsvoraussetzungen entspricht. Dazu ist die Gebäudegröße zu bestimmen und die Auswahl der anlagentechnischen Ausstattungsvariante vorzunehmen. Dies ist in der Regel eine Aufgabe für die Planer. Dennoch kann auch der Fensterbauer gefordert sein, gemäß dem EnEV-easy zu liefern. Dazu hat er zu beachten, dass für alle Fenster, Dachflächenfenster, Fenstertüren und speziellen Fenstertüren der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung (g⫠) mindestens 0,50 sowie für Lichtkuppeln und ähnliche transparente Bauteile mindestens 0,3 beträgt.
Die Fenster selbst sind in sogenannte Wärmeschutzvarianten eingeteilt worden. Diese bestehen aus der Kennung mit dem Buchstaben H, gefolgt von einer zweistelligen Zahl. Sind nur vertikale Flächen vorhanden, sind die Wärmeschutzvarianten H11, H21, H31, H41 bzw. H51 zu verwenden, d. h., es ist immer die Endziffer „1“ zu verwenden. Wenn transparente Bauteile auch in waagerechten oder geneigten Flächen vorhanden sind, ist die Endziffer „2“ (Wärmeschutzvarianten H12, H22, H32, H42 bzw. H52) zu verwenden. Die Wärmeschutzvarianten H13, H23, H33, H43 bzw. H53 sind Kombinationen von Fenstern/-türen mit speziellen Fenstertüren und Lichtkuppeln etc. Der maximale Flächenanteil (siehe Download-Tabelle) transparenter Bauteile ist auf 30 % begrenzt. Für zweiseitig angebaute Gebäude gilt ein erhöhter Grenzwert (35 %), wobei dieses Verhältnis das der maximal zulässigen Flächensumme aller transparenten Bauteile zur Gesamtfläche der Fassade ist.
Unter speziellen Fenstertüren (Zeile 6/6a) versteht die Fachveröffentlichung barrierefreie Fenstertüren gemäß DIN 18040-2:2011-09 sowie Schiebe-, Hebeschiebe-, Falt- und Faltschiebetüren.
Gut zu erkennen ist, dass die UW-Werte des Fensters allgemein nicht wesentlich verschärft wurden. So liegt der UW-Wert für Fenster in der Regel zwischen 1,2 W/(m2K) (H11) und 0,89 W/(m2K) (H53), also für den Neubau nichts wirklich Neues. Die Grenzen beim Flächenanteil transparenter Bauteile spiegeln unter Umständen nicht immer die reale Situation im Neubau wieder. Diese sind oft mit mehr Glas geplant. Von Kombinationen vertikalen Verglasungen, speziellen Fenstertüren und geneigten Fenstern machen zudem die Lesbarkeit nicht einfacher. Dennoch sind die Berechnungen ein guter Anhaltspunkt, um sich auf die energetische Zukunft von Fenstern einzustellen.

Der Autor
Ralf Spiekers ist Abteilungsleiter Technik, Normung und Arbeitssicherheit bei Tischler Schreiner Deutschland
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