Nach dem letzten Leitfaden von 2014 gab es beim Bezug zum Wärmeschutz erhebliche Änderungen im Bereich der DIN 4108. Gleiches gilt für die DIN 4109 Schallschutz. Auch bei den neu formulierten gesetzlichen Regelungen, wie sie nach dem EUGH-Urteil zur EU-Bauproduktenverordnung notwendig waren, gab es Neues. Im Zuge der EU-Entscheidung wurde die Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) abgeschafft und durch die vorbereitende Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen (VV TB), die nun auf Länderebene formuliert ist, ersetzt.
Wärmeschutz-Maßnahmen
Betrachtet man den Mindestwärmeschutz genauer, so gibt es auch weiterhin drei Möglichkeiten die Berücksichtigung von konstruktiven Wärmebrücken auf den Transmissionswärmeverlust in der Energiebilanz der Wand zu berücksichtigen.
Gemäß DIN V18599-2 kann dies ohne Nachweis über einen pauschalen Zuschlag (ΔUWB=0,10 W/(m2K)), bei Anwendung eines Planungsbeispiels nach DIN 4108 Beiblatt 2, als reduzierter Zuschlag (ΔUWB=0,05 W/(m2K)) oder als detaillierter Einzelnachweis der Wärmebrücken erfolgen.
Die vierte Variante bei Anwendung des Planungsbeispiels nach DIN 4108 Beiblatt 2 nach Kategorie A (ΔUWB=0,03 W/(m2K)) wird nicht formuliert, da dieser Fall derzeit baurechtlich noch nicht verankert ist. Wann und ob das geschieht, ist noch offen.
Befestigung und Lastabtragung
Eine deutliche Korrektur erhielt der Leitfaden zur Montage im Kapitel 5 Befestigung und Lastabtragung. Hier werden nun, anders als früher, zwei Standardfälle und ein Sonderfall der Befestigung beschrieben (siehe Grafik). Für die beiden Standardfälle gilt, dass die Werkstatt- und Montageplanung durch den Montageverantwortlichen zu erbringen ist, während im Sonderfall, gegebenenfalls ein Statiker oder die Prüfstelle bzw. Zulassungsstelle einzubinden ist. Mit der Umstellung im jetzigen Standardfall 1 und 2 folgt der Leitfaden den im TSD-Fachbuch „Fenster richtig befestigen“ definierten handwerklichen Regelfall, so wie es Tischler Schreiner Deutschland schon vor Jahren formulierte. Der Unterschied bei den Standardfällen ist, dass im Fall 2 gegebenenfalls eine Dimensionierung der Befestigung erforderlich ist. Diese wird i. d. R. anhand vorliegender Erfahrungen oder nach Kapitel 5.1.2 im Rahmen der Montageplanung durchgeführt.
Als ein Beispiel für ergänzende Inhalte im neuen Leitfaden mag die detaillierte Herleitung der möglichen Deckendurchbiegungen, hier L/500 im Massivbau bzw. L/300 beim Holzbau, dienen. Im Rahmen eines Berechnungsbeispiels wird für eine Hebe-Schiebetüranlage die Deckenverformung als auch die thermische Verformung ermittelt, die bei der Dimensionierung des Bauteilanschlusses berücksichtigt werden muss.
Äußere Abdichtung ohne Gewerkeloch
Das Standardwerk zur Fenstermontage zeigt in Kapitel 7 auf hohem Niveau allumfassend Beispiele für den Neubau und die Renovierung. Auch hier wurde die äußere Abdichtung häufig detaillierter beschrieben. Ein hohes Augenmerk wird der Planung gewidmet, damit kein Gewerkeloch im äußeren Anschluss entsteht. So finden sich Darstellungen von Eckformteilen unter der Fensterbank oder auch Beispiele für bodentiefe Anschlüsse.
Neue Konstruktionszeichnungen auch in 3D
Abgerundet wird der Leitfaden durch die zeichnerischen Darstellungen im Kapitel 8. Neben den 3D-Darstellungen, einer Beschreibung der Anschlusssituation und als auch der zeichnerischen Darstellung der entsprechenden Hauptschnitte der Fensteranschlusssituation findet sich hier auch der Nachweis des Isothermenverlaufs. Somit ist der Leitfaden zur Montage noch genauer geworden und beschreibt den derzeitigen Stand der Technik für den Fenstereinbau. Durch die breite Verbändebasis, die fundierte fachliche Ausführung des renommierten Institutes und den hohen Bekanntheitsgrad ist davon auszugehen, dass viele der Ausführungen auch den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Der Autor
Ralf Spiekers ist Abteilungsleiter Technik, Normung und Arbeitssicherheit beim Verband Tischler Schreiner Deutschland.