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Erhöhte Anforderungen

Montage im Zeitalter der EnEV 2009
Erhöhte Anforderungen

Wie muss sich die Montage für innovative, energieeffiziente Fenster ändern? In diesem Beitrag erläutert Dipl.-Ing. Wolfgang Jehl vom ift Rosenheim die maßgeblichen Anforderungen und Veränderungen. Der neue Montageleitfaden und die Qualifikation zur Montagefachkraft helfen weiter.

Mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2009 zum 1. Oktober letzten Jahres ergeben sich auf den ersten Blick keine unmittelbaren, verschärften Anforderungen an die Montage und den Baukörperanschluss von Fenstern bezüglich der technischen Ausführung.

Die Anhebung des Anforderungsniveaus an die Gebäudehülle und seine Bauteile sowie die Ausdehnung des Verantwortungsbereiches auf alle am Bau Beteiligten zur Durchsetzung der vom Gesetzgeber verordneten Ziele zur Energieeinsparung schaffen jedoch mittelbar veränderte Bedingungen, die beim Einbau von Fenstern zu berücksichtigen sind.
Die gestiegenen wärmetechni-schen Anforderungen an die Bauteile führten zu entsprechend angepassten Konstruktionen: Als Beispiel seien hier der immer häufigere Einsatz von Dreifach-Isolierglas und die zunehmenden Bautiefen bei den Rahmen genannt.
Aus diesen Veränderungen resultieren deutlich höhere Bauteilgewichte und ein teilweise verändertes Verformungsverhalten der Bauteile unter Klimaeinwirkung im eingebauten Zustand. Daraus folgen wiederum gestiegene Anforderungen an die mechanische Befestigung der Bauteile und die Lastableitung in den tragenden Baukörper.
Ebenso führen die geforderten wärmetechnischen Verbesserungen im Außenwandbereich (Wärmedämmverbundsystem) vermehrt zu Außenwandsystemen mit geringerer Festigkeit insbesondere im Laibungsbereich, so dass sich die fachgerechte Befestigung zunehmend schwieriger gestaltet. Zum erweiterten Verantwortungsbereich für die Durchsetzung der verordneten Ziele zur Energieeinsparung wird in der EnEV wie folgt ausgeführt:
In § 26, Verantwortliche, (2): „Für die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung sind im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises (neben dem Bauherrn) auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des Bauherrn bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden.“
Und weiter in § 26a, Private Nachweise (1): „Wer geschäftsmäßig an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten
1. zur Änderung von Außenbauteilen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1, , Abs. 2 und Abs. 3 ….
durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen (Unternehmererklärung).“
Für den Baukörperanschluss von Fenstern bedeutet dies insbesondere:
  • Beachtung der Anforderungen an den Mindestwärmeschutz und
  • Beachtung der Anforderungen an die Luftdichtheit von Bauteilanschlussfugen.
Wer eine Bestätigung für bestehende Gebäude nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornimmt, handelt gemäß § 27 (3) ordnungswidrig und kann mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden.
Die zuvor beschriebenen mittelbaren Auswirkungen der EnEV 2009 auf den Baukörperanschluss von Fenstern machten es u. a. erforderlich, die beiden maßgeblichen Montage-Fachpublikationen („Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage“ und die „Technische Richtline Nr. 20“) zu aktualisieren.
Beispielhaft sollen hier zwei Überarbeitungsschwerpunkte aufgezeigt werden.
Anforderungen an die Befestigung und Lastabtragung
Hohe Bauteilgewichte, geringe Festigkeiten der angrenzenden Außenwand und Einbaulagen außerhalb der tragenden Wand sind Szenarien, mit denen Monteure immer häufiger konfrontiert werden. Die bislang beschriebenen anerkannten Regeln der Technik bezüglich Anordnung von Trag- und Distanzklötzen, Befestigungsabstände usw. reichen hier häufig nicht mehr aus, um eine definierte Befestigung und Lastabtragung zu gewährleisten.
Eine konkretere Abschätzung der einwirkenden Kräfte, die gezielte Auswahl auf den Anwendungsfall abgestimmter Befestigungsmittel zusammen mit dem Befestigungsmittelhersteller sowie die Planung der Anordnung und Anzahl der Befestigungspunkte sind hier erforderlich (Abb. 2). Dementsprechend wurden die Kapitel „Befestigung und Lastabtragung“ sowie „Praktische Ausführung“ erweitert.
Anhand eines Ablaufschemas (Abb. 1) wird die Vorgehensweise zur fachgerechten Umsetzung der Befestigung aufgezeigt und anhand von Beispielen die Abschätzung der zu erwartenden Auflagerkräfte erläutert.
Beachtung des Mindest- wärmeschutzes
Die Beachtung des Mindestwärmeschutzes zur Vermeidung von Tauwasser und Schimmelpilzbildung ist gerade auch im Bereich der Modernisierung von Bedeutung. Kein Bauherr erwartet nach dem Einbau neuer, hochwärmedämmender Fenster, dass er nun mit Schimmel in den Laibungsbereichen konfrontiert wird. Ursache hierfür sind u. a. Außenwände im Gebäudebestand, die nicht mehr den heutigen wärmeschutztechnischen Anforderungen entsprechen.
Werden nur die Fenster aus- getauscht, verlagert sich die Wärmebrückenproblematik zum nächsten Schwachpunkt: In der Regel die Mauerlaibung.
Hier gilt es im Vorfeld zu überprüfen, ob der Mindestwärmeschutz erfüllt werden kann, oder, ob dies nur mit zusätzlichen Maßnahmen im Außenwandbereich zu erreichen ist. Als Hilfestellung wurden hierzu für typische Einbausituationen bei einschaliger Außenwand, bei zweischaliger Außenwand mit Luftschicht und bei zweischaliger Außenwand mit Dämmung und Luftschicht Tabellenblätter ergänzt (Abb. 3).
Daraus kann in Abhängigkeit vom Außenwandaufbau, von der Einbaulage und der Fensterkonstruktion entnommen werden, ob der Mindestwärmeschutz ohne zusätzliche Maßnahmen erfüllt wird.
Zusatzqualifikation: ift-Montagefachkraft
Fenster sind multifunktionale Bauteile, die neben dem Wärmeschutz eine Vielzahl von Eigenschaften, je nach objektspezifischen Anforderungen erfüllen (vgl. Produktnorm EN 14351-1). Der Einbau und die Einbindung in die Gebäudehülle haben dabei wesentlichen Einfluss auf deren Funktionalität und Langlebigkeit. Für verantwortungsbewusstes und erfolgreiches Handeln sind folgende Grundsätze zu beachten:
  • vertragsgerecht, d. h., Einhaltung und Gewährleistung der vereinbarten Beschaffenheit,
  • fachgerecht, d. h., fach- und anforderungsgerechte technische Umsetzung und
  • kostengerecht, d. h., optimierter Material- und Arbeitsaufwand.
Die Zusatzqualifikation „ift-Montagefachkraft“, im Rahmen der ED PRO-Weiterbildung, behandelt diese Grundsätze ausführlich in eigenen Seminarmodulen. Die Ausbildung zur „ift-Montagefachkraft“ versetzt den Absolventen in die Lage, als Montageleiter die Anschlussausbildung von Fenstern zum Baukörper objektspezifisch zu erfassen, anforderungsgerecht zu beschreiben und fachgerecht umzusetzen.
Zusammenfassung
Gestiegene Anforderungen an die Gebäudehülle im Rahmen der EnEV 2009 haben – wenn auch nur mittelbar – Auswirkungen auf den Einbau von Fenstern und deren Baukörperanschluss.
Der „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage“ sowie die „Technische Richtlinie Nr. 20“ tragen diesen Veränderungen Rechnung, in dem die neuen, überarbeiteten Ausgaben mit entsprechenden Hilfestellungen und Beispielen erweitert wurden. Die Hersteller von Befestigungs- und Abdichtungssystemen sind gefordert, sich diesen veränderten Einbaubedingungen zu stellen und ihre Systeme dahin gehend weiter zu entwickeln. Unter der Direktive „vertragsgerecht – fachgerecht – kostengerecht“ stehen verantwortungsvolle, fenstereinbauende Betriebe in der Pflicht, sich weiter zu bilden und ausreichend zu qualifizieren. Hierfür steht das Weiterbildungsangebot im Rahmen von ED PRO zur „ift-Montagefachkraft“ zur Verfügung. ■

ift-Montagefachkraft

Weiterbildung

Die ED PRO Weiterbildung qualifiziert zu:
  • Planung/Ausführung der Montage,
  • Führungsaufgaben als Montageleiter,
  • Erfassung/Beschreibung/Umsetzung der Anschlussausbildung von Bauelementen zum Baukörper,
  • Zeichnung baurechtlich geforderter Unterlagen/Abnahmeprotokolle.
Die nächsten ED PRO Termine in Rosenheim:
5. und 6. April 2011 oder am 7. und 8. April 2011 und 5. bis 9. Juli 2011.
Die Weiterbildung zur ift-Montagefachkraft kann auch als Inhouse-Schulung von dem Unternehmen gebucht werden. Termin und Ort werden dabei selber bestimmt.
Nähere Informationen zur ift-Fachkraft können auf der ED PRO Website unter www.edpro-rosenheim.de/iftfachkraefte.php abgerufen werden.

Aktualisierter Leitfaden

Fachliteratur

Der „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren“ erläutert die Grundlagen und die Ausführung für die Baukörperanschlussausbildung von Fenstern und Haustüren. Er gibt die anerkannten Regeln der Technik wieder und bildet somit eine einheitliche Einbaurichtlinie für Fensterbauer, Architekten, Planer, Bauleiter und Monteure.
Herausgeber: RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e. V.
ISBN: 978-3-00-030803-1
Preis: inkl. MwSt. 35,00 Euro
Bezugsmöglichkeit: ift Rosenheim, sowie vom Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks als Technische Richtlinie TR 20 – Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren ISBN: 387-86483-40
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