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Fenster und Rollläden im Duett – was ist zu beachten?

BM-Praxistipp
Fenster und Rollläden im Duett – was ist zu beachten?

Grundsätzlich sind für alle Produkte, für die es eine harmonisierte europäische Produktnorm gibt, eine Leistungserklärung und ein CE-Zeichen zu erstellen. Fenster werden in Europa in EN 14351-1 geregelt. Rollladenkästen dagegen sind in Europa kein einheitlich geregeltes Bauprodukt. Sie sind in Deutschland mit dem Ü-Zeichen zu versehen. Anforderungen sowie Nachweisverfahren regelt die Richtlinie über Rollladenkästen (RokR aus der MVV TB). Da in der Praxis Fenster und Rollladenkästen von einem oder verschiedenen Herstellern stammen können, stellt sich die Frage nach der CE-Kennzeichnung.

Alles von einem Hersteller

Verbindet ein Fensterhersteller ein selbst hergestelltes Fenster mit dem Rollladenkasten eines anderen Herstellers, kann er es auch zusammen mit einem CE-Zeichen deklarieren. In der Regel sind der Wärmedurchgangskoeffizient, die Luftdurchlässigkeit sowie die Strahlungseigenschaften der transparenten Flächen anzugeben. Zusätzlich fordert die EnEV Angaben zur Luftdurchlässigkeit, also auch zur Fuge zwischen Fenster und Rollladenkasten. Dies kann durch den Nachweis der Kennwerte für das gesamte Element erfolgen.

Unterschiedliche Hersteller

Alternativ kann der Fensterhersteller die Merkmale für das Fenster und den Rollladenkasten auch getrennt nach Produktnorm EN 14351-1 und RokR ausweisen. In diesem Fall müssen für den Rollladenkasten zusätzliche Angaben zum Wärme- und Schallschutz getroffen werden, belegt durch das Ü-Zeichen. Diese Einzelwerte sind dann getrennt bei der Berechnung für den Wärme- und Schallschutz anzusetzen; der Hersteller muss Vorgaben für die Montage machen, um den nach EnEV geforderten luftdichten Anschluss von Fenster und Rollladenkasten zu gewährleisten.

Rollladenkasten mit Fenster

Für den Nachweis des Wärmedurchgangskoeffizienten UW für ein Fenster mit Rollladenkasten nach EN 14351-1 ist die Fläche des Rollladenkastens zur Referenzfläche des Fensters zu addieren. Vergleichsberechnungen haben gezeigt, dass der längenbezogene Wärmedurchgangskoeffizient Ψ des Übergangsbereichs zwischen Rollladenkasten und Fenster bei Blendrahmen aus Kunststoff und Holz vernachlässigt werden kann. Bei Metall-Verbundprofilen ist der Ψ-Wert so gering, dass er i. d. R. keinen Einfluss auf den UW-Wert hat.

Worauf sollte man achten?

Für die freie Produktauswahl bei der Kombination von Fenstern und Rollladenkästen ist es für den Fach-, Montage- oder Handelsbetrieb entscheidend, dass er für die einzubauenden Fenster und Rollladenkästen die entsprechende CE-Kennzeichnung und weitere erforderliche Nachweise (z. B. Ü-Zeichen) besitzt sowie Vorgaben für die Montage vom Hersteller bekommt. Durch diese Zusammenarbeit lassen sich die Anforderungen in der Baupraxis fachgerecht umsetzen.
Der Beitrag basiert auf dem Vortragsmanuskript von Manuel Demel anlässlich der Rosenheimer Fenstertage 2018. (sk)

www.ift-rosenheim.de

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