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Ausstattung und Eigenschaften von Innentüren - Schreinerwissen

Planung und Schadensanalyse von Innentüren
Häufige Fragen aus der Praxis

Viele Normen und Regeln legen fest, welche Ausstattung und Eigenschaften Innentüren haben müssen. In der folgenden Auflistung werden Fragen aus der Türenpraxis, die häufig gestellt werden, beantwortet. Da die Antworten nur verkürzt dargestellt werden können, ist es immer geraten, sich die Originaltexte der zitierten Regeln durchzulesen.

Wolfgang Heer

Einige der Anforderungen werden in Kürze durch europäische Klassen beschrieben, sobald die DIN EN 14351-2 Innentüren veröffentlicht wurde. Die damit zusammenhängende verpflichtende CE-Kennzeichnung und die daraus folgenden Konsequenzen werden im BM-Interview mit Prof. Ulrich Sieberath vom ift Rosenheim auf Seite 26 separat vorgestellt.

1. Wird bei Türen betreffend den Anforderungen zwischen privaten und gewerblichen/
öffentlichen Bereichen unterschieden?

Im privaten und in allen anderen Bereichen ist die Bauordnung inklusive aller eingeführten technischen Baubestimmungen zu erfüllen.

Im gewerblichen/öffentlichen Bereich kommen die Forderungen der Berufsgenossenschaften, des Arbeitsschutzes sowie ggf. jene aus den Sonderbauordnungen hinzu.

2. Gibt es Mindestmaße bei Türöffnungen?

In der DIN 68706-1 „Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen – Türblätter, Begriffe, Maße, Anforderungen“ werden die Normmaße benannt. Hier ist als kleinstes Türblattmaß 610 x 1860 mm angegeben.

In DIN 68706-2 „Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen – Türzargen, Begriffe, Maße, Einbau“ wird als kleinstes Baurichtmaß 625 x 1875 mm angegeben.

Im Privatbereich könnten diese Maße als die kleinstmögliche Tür angesehen werden. Es wird allerdings empfohlen, die Tür größer anzubieten, wenn es technisch geht.

3. Was ist der Unterschied zwischen Feuchtraumtüren und Nassraumtüren?

  • Die Feuchtraumtüren sind kurzzeitig einer Feuchteeinwirkung auf der Oberfläche ausgesetzt. Diese Feuchteeinwirkung kann aufgrund hoher Luftfeuchte oder durch direktes Spritzwasser im unteren Türbereich erfolgen.
  • Die Nassraumtüren und -zargen müssen auch lang anhaltendender Nässeeinwirkung und häufigem Spritzwasser standhalten (auch oberhalb des Drückers). Infos zu den Prüfungen: www.gg-innentueren.de (RAL-GZ 426).

4. Eine Zarge quillt unten nach einer bestimmten Zeit auf. Muss eine Zarge unten gegen aufsteigende Feuchte geschützt werden?

Zargen, die auf einen feucht wischbaren Boden gesetzt werden, sind lt. DIN 68706-2 gegen aufsteigende Feuchte zu schützen. Dies kann durch Ablackieren oder Versiegeln der Unterkante oder mit dauerelastischen Dichtmitteln erfolgen.

5. Was ist zu tun bei hängenden Türdrückern, die nicht mehr automatisch in die normale Position zurückfedern?

Wenn der Türdrücker nach unten hängt und sich nicht mehr herunterdrücken lässt, ist in vielen Fällen die Feder des Einsteckschlosses verrutscht. Schlosskasten aufschrauben, sofern er nicht vernietet ist, und die Feder neu justieren. Ist die Feder gebrochen oder andere Teile defekt, hilft nur ein Schlossaustausch.

6. Wie groß darf der Spalt zwischen Boden und Türblatt höchstens sein?

Der ideale Bodenspalt liegt bei 4 bis 6 mm. Beträgt er weniger als 4 mm kann es zu Funktionsstörungen wie z. B. Luftwiderstand kommen. Bis 7 mm Bodenspalt werden als fachgerecht angesehen. Wird für dezentrale Lüftungsanlagen ein Unterschnitt verlangt, greift diese Regel nicht.

7. Gibt es Regeln für das Einbauen von Stahlzargen?

Die Richtlinie des Industrieverbandes Tore Türen Zargen ttz soll Planungssicherheit für den fachgerechten Einbau von Stahlzargen geben. Download unter www.ttz-online.de.

8. Ist bei Wohnungsabschlusstüren etwas Besonderes zu beachten?

  • Hohlräume zwischen Zarge und Mauer immer komplett ausstopfen/ausschäumen (Forderung aus der VOB)
  • Forderung nach Rauchdichtigkeit oder nach T30 gemäß Bauordnung bei Türen von Treppenräumen z. B. zu Werkstätten, Wohnungen größer 200 m² u. a.
  • Schallschutz mindestens 27 dB ggf. 37 dB (lt. DIN 4109)
  • Dicht oder Dicht- und selbstschließend – je nach Bundesland
  • Schwelle kleiner 2 cm, wenn Barrierefreiheit gefordert.

Es gibt keine generellen baurechtlichen/normativen Anforderungen zur Einbruchhemmung, zur Klimastabilität, zu den Bedienkräften. Ausnahmen: Barrierefreiheit, dichtschließende Türen.

Klare Regeln, erhöhte Anforderungen

9. Schallschutz bei Wohnungsabschlusstüren – welche Werte müssen eingehalten werden?

Die DIN 4109 gibt erforderliche Rw-Schalldämmmaße für Wohnungsabschlusstüren vor.

Es wird grundsätzlich immer zwischen zwei Situationen unterschieden:

  • Von der WAT-Tür geht es in einen geschlossenen Flur/in eine geschlossene Diele oder
  • es geht direkt in den Wohnbereich.

Im Fall A muss die Tür 27 dB Schallschutz bieten (Schallschutzklasse 1).

Im Fall B sind es hingegen 37 dB (Schallschutzklasse 3).

Ist nur eine Öffnung im Flur/in der Diele nicht geschlossen, gelten 37 dB.

Die oben stehenden Skizzen zeigen die Möglichkeiten und Anforderungen.

10. Was ist unter dichtschließend, dicht- und selbstschließend und rauchdicht zu verstehen?

  • Türen sind lt. Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) dann dichtschließend, wenn sie formstabile Türblätter haben und mit dreiseitig umlaufenden dauerelastischen Dichtungen ausgestattet sind, die aufgrund ihrer Form (Lippen-/Schlauchdichtung) und des Dichtungsweges bei geschlossenen Türen sowohl an den Zargen als auch an den Türflügeln anliegen.

Türblätter sind dann formstabil, wenn sie geschlossen sind und Verformungen ≤ 2 mm aufweisen.

  • Dicht- und selbstschließend sind Türen, wenn sie den vorgenannten Bedingungen entsprechen und ein Türschließer montiert ist.

Mit der Anwendung der DIN EN 16034 (Feuer- und Rauchschutzabschlüsse) werden diese Türen als „SaC5“ klassifiziert. Die Herstellung unterliegt der Fremdüberwachung.

  • Eine rauchdichte Tür ist eine Rauchschutztür nach DIN 18095 mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis. Mit der Anwendung der DIN EN 16034 (Feuer- und Rauchschutzabschlüsse) werden diese Türen als „S200C5“ klassifiziert. Die Herstellung unterliegt der Fremdüberwachung. Die Prüfung erfolgt mit heißer Luft bei 200° C.

11. Müssen Wohnungsabschlusstüren überall dicht- und selbstschließend sein?

Die Details regeln die Bauordnungen. Mit Stand 02/2019 müssen WAT-Türen mit Ausnahme der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen in allen anderen Bundesländern als dicht- und selbstschließend ausgeführt werden, wenn sie vom Treppenraum direkt zur Wohnung führen (also kein Flur dazwischen ist). Bei Türen zu notwendigen Fluren reichen überall dichtschließende Türen.

12. Ein Streitfall zwischen Kunde und Auftragnehmer sind regelmäßig die ungleichmäßige, Spalte zwischen Bekleidungen und Wandoberfläche. Wer muss die Spalte verschließen und gibt es Toleranzbereiche?

Da Wände lt. DIN 18202 (Toleranzen im Bauwesen) bei einem Stichmaß von 1 bis 3 m bis 8 mm aus dem Lot sein dürfen, wird in Fachkreisen ein Spaltmaß von bis zu 7 mm bei Türbekleidungen als allgemein anerkannte Regel der Technik angesehen. Ist das Spaltmaß größer, sind Bedenken anzumelden. Bis zu 7 mm Spalt sind zu tolerieren. Soll der Spalt geschlossen werden, ist dies eine Leistung, die separat vergütet werden muss.

13. Wie stark darf die Innentür aus dem Lot montiert sein?

Bauprodukte sind grundsätzlich waagerecht, lotrecht und fluchtgerecht einzubauen. Die maximal zulässigen Toleranzen für Abweichungen von der Lotrechten und der Horizontalen betragen bis 3,00 m Elementlänge 1,5 mm/m, jedoch höchstens 3 mm. Die Funktion der Tür und das Erscheinungsbild dürfen nicht beeinträchtigt sein. Abweichend von diesen Angaben, können lt. Einbauanleitungen von Herstellern abweichende Toleranzen gelten. Infos zum Einbau befinden sich auch hier (IFZ Infos): http://kurzelinks.de/3lwc

14. Wie lassen sich Türen optisch bewerten?

Die Richtlinie zur „Visuellen Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien“, herausgegeben vom ift Rosenheim, wird i. d. R. herangezogen, wenn Türen bewertet werden sollen. Die Richtlinie kann bei vielen Türherstellern heruntergeladen werden, z. B. hier: http://kurzelinks.de/jy65

15. Müssen Mitarbeiter eine besondere Qualifikation haben, wenn sie z. B. T30-Türen oder WK2-Türen einbauen?

Nein, es gibt keine Forderung, dass eine besondere Qualifikation vorliegen muss. Die Mitarbeiter müssen jedoch mit den erforderlichen Werkzeugen und Materialien umgehen und die Einbauanleitung verstehen können.

Darf der das?

16. Gibt es Regeln, wo Türspion oder Lüftungsschlitze sitzen müssen?

  • In der DIN 68706 sind die Maße festgelegt. Höhe Spion: 140 cm
  • Schlitzmaße oben/unten: 44 cm x 8 cm, Abstand von oben und unten 8 cm

Empfehlung: Trotz Norm mit dem Kunden den Sitz des Spions absprechen.

17. Welche Toleranzen gelten für Innentüren (Spaltmaße, Verzug usw.)?

Eine Informationsschrift des Fachverbandes Schreinerhandwerk Bayern informiert über Toleranzen und übliche Regeln betreffend den Einbau von Türen. Der Landesfachverband Schreinerhandwerk Baden-Württemberg hat ebenfalls eine Broschüre „Innentüren“ herausgegeben.

18. Am Türelement treten gelbliche oder bräunliche Flecken oft Wochen nach der Montage auf. Die Flecken lassen sich nicht entfernen und werden zunehmend deutlicher sichtbar. Woher stammen diese meistens?

Gelbliche Flecken entstehen in der Regel durch geringste Spuren von Montageschaum. Dazu reicht es oft aus, wenn etwas Montageschaum an den Fingern des Einbauenden haftet.

19. Die Drücker-/Rosettengarnitur wackelt?

Werden die Bohrungen von Rosetten nicht genau ausgeführt, haben z. B. die Stütznocken oder die Unterkonstruktion der Rosetten Spiel. Es ist nicht genügend Halt vorhanden. Dies kann dazu führen, dass die Rosetten die Oberfläche der Türen beschädigen, indem die Rosette an der Oberfläche schabt.

20. Bei normalen Innentüren tritt Licht durch den Falz bzw. helle Dämpfungsprofile „leuchten“. Es wird als Mangel gerügt. Berechtigt?

In der DIN 18101 „Türen für den Wohnungsbau“ werden ausschließlich „Dämpfungsprofile“ genannt. Mit dieser Bezeichnung wird zum Ausdruck gebracht, dass diese Profile eine Dämpfungsfunktion und keine Dichtfunktion ausüben. Dämpfungsprofile sind keine Dichtprofile. In der Folge existiert auch keine Anforderung hinsichtlich der umlaufenden Anlage des Türblattes an das Dämpfungsprofil. Aufgrund der Materialeigenschaften ist daher auch das „Nichtanliegen“ des Türblattes an dem Dämpfungsprofil kein Mangel. Ein damit zusammenhängender Lichteinfall ebenso wenig. Diese Aussage trifft auch auf sehr helle oder transparente Dämpfungsprofile zu. Selbst Funktionstüren mit Dichtungsprofilen können im Falz Helligkeit durchlassen, wenn die Dichtung entsprechend ausgeführt ist. Auch hier: Es liegt kein Mangel vor.

Noch Fragen ungeklärt?

Sollte eine Frage nicht aufgeführt sein, kann diese gerne an den Autor gesandt werden. Soweit möglich wird die Frage per E-Mail (tischler-schreiner@web.de) beantwortet. Da sich Regeln auch ändern, sollte gelegentlich überprüft werden, ob sie noch Bestand haben oder ob sie geändert wurden.


Der Autor

Wolfgang Heer ist Brandschutzexperte der Arboina-Türen-Gruppe (Prüm-Garant, RWD Schlatter und Invado)

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