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Halb voll oder halb leer?

Erneuter Entwurf zur EnEV vorgelegt
Halb voll oder halb leer?

Ist die neue Energieeinsparverordnung ein großer Wurf oder doch nicht, das ist hier die Frage. An dem Anspruch, in Deutschland im Jahre 2050 klimaneutrale Gebäude zu haben, muss sich dieser Verordnungsentwurf messen lassen.

Autor: Ralf Spiekers

I Ein wenig klingt es nach dem Gesellenspruch im Schneiderhandwerk: „Meister ich bin fertig, was soll ich ändern?“, was im Rahmen der Energieeinsparung immer wieder präsentiert wird. Seit Jahren stand fest, die aktuelle Verordnung aus dem Jahre 2009 wird verschärft. Nur das „Wann“ und das „Wie“, blieben offen. Informationen zum neuen Verordnungsentwurf flossen über die letzten Jahre immer wieder. Vielfältige Thesen, Vermutungen und Veröffentlichungen tauchten auf und es gab wohl mehr Leute, die behaupteten, dass sie etwas wüssten, als wirklich Tatsachen vorlagen. Im April 2012 sickerte dann ein zwischen den Ministerien unabgestimmter Vorreferentenentwurf. Dieses Dokument ließ schon einiges vermuten, war aber nicht offiziell. Nach dem Führungswechsel an der Spitze des Bundesministeriums für Umwelt (BMU) war die Diskussion wieder offen. Folglich, kochte die Gerüchteküche und die Fensterbranche war aufgeregt. Verschärfungen von 30 % waren heftig und mancher Fensterproduzent sah, beziehungsweise sieht sich neben den rechtlichen Entwicklungen, wie der Bauproduktenverordnung und CE – vor neue Fertigungsprobleme gestellt.

Referenzgebäude – alles beim Alten?
Aktuell bleibt im Referenzgebäude für den Fensterbauer alles beim Alten. Das Referenzgebäude, das die Planungsgrundlage für die Gebäude bildet, zeigt den Trend der Verordnung. Sofern die EnEV verschärft wird, erfolgt dies mit durchschnittlich 12,5 % recht human und nicht am Bauteil Fenster. Dabei wurden zwischenzeitlich interministeriell neue Anforderungen diskutiert. Für den UW-Wert beim Fenster hätte dies im Altbau – offiziell als bestehende Gebäude bezeichnet – Werte um 0,95 W/(m2K) bedeutet.
Luftdichtheitsklassen gestrichen
Die geplante Streichung zum §6 „Dichtheit, Mindestluftwechsel“ wird folgendermaßen begründet: „Die bisherige Anforderung an die Dichtheit von „Funktionsfugen“ außen liegender Fenster ist in die europäischen und internationalen technischen Regeln für Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster eingegangen und zum allgemeinen Stand der Technik geworden. Bauherren können demzufolge faktisch nur noch Fenster erwerben und einbauen, die diesen Anforderungen entsprechen oder sie sogar deutlich übertreffen. Es bedarf hierzu also keiner spezifischen Anforderung in der EnEV mehr.“
Auch wenn moderne Fenster sehr dicht sind, so fehlt nun eine Anforderung, insbesondere dann, wenn gleichzeitig die Dichtheit der Gebäudehülle (Blower-Door-Nachweis, B-Verfahren) zu ermitteln ist. Für die Funktionsfugen der Fenster wird möglicherweise eine höhere Dichtheit als bisher gefordert, gerade auch, um die geringere Dichtheit anderer Fugen zu kompensieren.
Modellgebäudeverfahren
Aller Guten Dinge sind drei. Neben den klassischen Berechnungsnormen für die EnEV, hier sind insbesondere die DIN 18599 und die DIN 4104 zu nennen, ist mit der EnEV 201x ein weiteres Verfahren geplant. Das Modellgebäudeverfahren, auch als EnEVeasy bezeichnet, soll die komplexen Zusammenhänge zwischen Dämmung und Heizungstechnik auf Bauteilkennwerte verkürzen.
Die Vorgehensweise im Modellgebäudeverfahren ist in mehrere Schritte gegliedert. Nach Prüfung der Voraussetzungen zur Anwendung des Verfahrens, wird die Variante des baulichen Wärmeschutzes bestimmt (Heizsystem).
Nun können, in Abhängigkeit von der Ausstattungsvariante und der Gebäudenutzfläche (AN), die Kennwerte Primärenergiebedarf sowie die Energetische Qualität der Gebäudehülle HT´ bestimmt werden. Dabei ist noch zu unterscheiden, ob das Gebäude freistehend, einseitig oder zweiseitig angebaut ist. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass alle Varianten des baulichen Wärmeschutzes gleichberechtigt nebeneinander zum Zuge kommen. Dem ist nicht so. Hinter den Varianten A bis E stecken sogenannte Ausstattungsvarianten, bei der die Variante A privilegiert wird.
EnEV easy, Mindestwert macht Probleme
Beim EnEVeasy-Verfahren macht eine Anforderung, die so beiläufig in einer Tabelle der EnEV formuliert ist, Probleme. Zur Verwendungsvoraussetzung des Bauteilverfahrens zählt neben dem UW-Wert, auch der g-Wert des Fensters. Der auf Basis der DIN EN 13363 ermittelte Gesamtenergiedurchlassgrad, bestimmt die sommerlichen und winterlichen Wärmezugewinne und steht in Abhängigkeit zur gewählten Verglasung. Er ist in diesem Verfahren auf einen Mindestwert von 0,6, d. h. 60% der Sonnenenergie darf durch das Glas gehen, limitiert. Diese Forderung ist für Spezialgläser, wie, z. B. nach der Technischen Richtlinie für absturzsichernde Verglasungen (TRAV), in der Regel nicht erreichbar. Auch begrenzt das Verfahren den Fensterflächenanteil im Gebäude, was schon frühzeitig von den Fachverbänden, so auch Tischler Schreiner Deutschland, kritisiert wurde.
HT‘ – erhebliche Verschärfungen
Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (Formelzeichen in der EnEV: HT‘). Er beschreibt die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster, etc.) eines Gebäudes. Ein kleiner Wert signalisiert einen guten baulichen Wärmeschutz.
Ein- oder zweiseitig angebaut ist ein Wohngebäude, wenn von den unterschiedlichen Himmelsrichtungen weisenden, vertikalen Flächen dieses Gebäudes im Mittel ein Anteil von 80 %, oder mehr an ein anderes Wohngebäude, oder an ein Nichtwohngebäude angrenzt, so die Verordnung.
Diese Gebäude hatten bislang, verglichen zum klassischen Einfamilienhaus, einen noch recht kommoden HT‘, der in zwei zeitlichen Stufen bis zum Jahre 2016 um bis zu 42 % verschärft werden soll.
Neu: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Mit dem neuen Paragrafen 16 a der Verordnung muss man vor dem Verkauf in einer in kommerziellen Medien aufgegeben Immobilienanzeige die Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Energieverbrauchsausweis), den Wert des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs für das Gebäude und die wesentlichen Energieträger für die Heizung angeben. Die Regierung will so ein erhöhtes Bewusstsein beim Verbraucher schaffen und durch den Druck die Gebäudesanierung fördern.
Kritik
Natürlich gibt es auch Kritik an dem jetzigen Verordnungsentwurf. Dem einen geht der vorgelegte Entwurf der EnEV nicht weit genug, andere stoßen sich an falsch datierten normativen Verweisen. Auch die Anhörung Mitte November brachte wenig Neues. Die betroffenen Ministerien haben sich die Einzelvorträge angehört und werden die Einsprüche beraten. Tischler Schreiner Deutschland hat sich, unter anderem dafür ausgesprochen, die Anforderung an die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster beizubehalten sowie das Modellgebäudeverfahren kritisch hinterfragt.
Die Vorbedingungen des Verfahrens sind in Sachen Fenster, hinsichtlich der Fensterflächenbegrenzung, wenig nachvollziehbar. Auch ist easy eben nicht immer leicht, wie in der Anhörung festgestellt wurde. Mit der Anforderung im Gebäudebestand bei Modernisierung, wird man wohl leben können, aber die ambitionierten Werte 0,76 [W/(m2K)] im Modellgebäudeverfahren sind von heutigen Fensterkonstruktionen nicht so einfach erreichbar, so die Fachwelt.
Die Verordnung, die vor Inkrafttreten noch durchs Kabinett und den Bundesrat muss, ist breiter aufgestellt als man denkt. Ob alles so bleibt, werden auch die wahltaktischen Überlegungen in den Parteien zeigen. Dann wird man sehen, welche Interessen sich durchsetzen. Doch eines wird schon heute deutlich: es ändert sich voraussichtlich nicht wirklich viel. Das macht das Glas für den einen halb voll und für den anderen halb leer. Der Philosoph im Leser, bzw. der Leserin fragt jedoch, schmeckt mir das was drin ist? I
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