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Innentüren: Häufige Fragen aus der Beraterpraxis

Wissenswertes für die Planung
Innentüren: Häufige Fragen aus der Beraterpraxis

Die Anforderungen an Innentüren steigen. Zahlreiche Normen und Regeln legen fest, welche Ausstattung und welche Eigenschaften Türen haben müssen. In der folgenden Auflistung sind Fragen aus der Praxis, die häufig gestellt werden aufgeführt und im Wesentlichen beantwortet. Da die Antworten nur verkürzt dargestellt werden können und somit nur einen Auszug der gesamten Regelungen darstellen, ist es immer geraten, sich die Originaltexte durchzulesen. Einige der Anforderungen werden über kurz oder lang durch europäische Klassifizierungen konkretisiert, da auch für die Innentüren die CE-Kennzeichnung in der Vorbereitung ist.

1. Wo erhalte ich Informationen zu den Regeln der Technik rund um die Türen?

Zum einen kann man die Informationen bei den Beratern der Fachverbände des Tischler- und Schreinerhandwerks anfordern oder aus Fachveröffentlichungen entnehmen.

2. Gibt es Mindestmaße bei Türöffnungen?
  • In der DIN 68706-1: „Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen – Türblätter, Begriffe, Maße, Anforderungen“ werden die Normmaße benannt. Hier ist als kleinstes Türblattmaß 610 x 1860 mm angegeben.
  • In DIN 68706-2: „Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen – Türzargen, Begriffe, Maße, Einbau“ wird als kleinstes Baurichtmaß 625 x 1875 mm angegeben.
  • Im Privatbereich könnten diese Maße als die kleinst mögliche Tür angesehen werden. Es wird allerdings empfohlen, die Tür größer anzubieten, wenn es technisch geht.
  • Sonderfälle: Es handelt sich um Türen in Fluchtwegen: siehe dazu Frage 4.
Es bestehen Anforderungen an die Barrierefreiheit: siehe Frage 6.
Es handelt sich um Arbeitsstätten: siehe Frage 8.
3. Tür im Notausgang – mit oder ohne Panikfunktion?
Panikbeschläge sind immer dann erforderlich, wenn sich im Gebäude Personen aufhalten, die sich nicht auskennen bzw. nicht eingewiesen sind. Das ist z. B. der Fall bei Versammlungsstätten, Kinos, öffentliche Gebäude usw.
Notausgänge ohne Panikbeschläge sind dann soweit o.k., wenn die Menschen sich auskennen.
4. Wie breit muss das lichte Maß der Türen in Fluchtwegen sein?
Quelle: Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A 2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“.
Lichte Durchgangsbreiten von Türen sind abhängig von der zu erwartenden Personenzahl. Anzahl Personen, lichte Breite:
Bis 5 Personen 87,5 cm,
bis 20 Pers. 100 cm,
bis 200 Pers. 120 cm,
bis 300 Pers. 180 cm,
bis 400 Pers. 240 cm.
Die o. a. Regeln gelten auch für Fluchtwegbreiten in sonstigen Gebäuden (Versammlungsstätten, öffentliche Gebäude usw.).
5. Ist bei Wohnungseingangstüren etwas Besonderes zu beachten?
  • Ja, Hohlräume zwischen Zarge und Mauer immer komplett ausstopfen/ausschäumen.
  • Schallschutz mind. 27 dB ggf. 37 dB (lt. DIN 4109).
  • Forderung nach Rauchdichtigkeit oder „Dichtigkeit“ (je nach Bundesland).
  • Selten: Forderung nach „selbstschließend“(je nach Bundesland).
  • Schwelle kleiner 2 cm, wenn Barrierefreiheit gefordert.
Es gibt keine verbindlichen Anforderungen zur Einbruchhemmung, zur Klimastabilität, zu den Bedienkräften.
6. Was ist bei Türen zu beachten, die barrierefrei ausgeführt werden sollen?
Für das barrierefreie Bauen gelten, zwei wichtige Normen:
DIN 18024 (für den öffentlichen Bereich und für Arbeitsstätten),
DIN 18025 (gilt für Wohnungen).
Mindestmaße bei Türen:
  • lichte Breite (mit Rollstuhl) 90 cm
  • lichte Breite (ohne Rollstuhl, nur in Wohnungen) 80 cm
  • lichte Höhe 210 cm
  • Drücker, Bedienvorrichtungen usw. 85 cm
  • Schwelle vermeiden, ansonsten kleiner 2 cm, wenn sie technisch erforderlich ist.
Weitere Besonderheiten:
  • Bewegungsflächen vor der Tür klären
  • Innentüren dürfen nie nach innen in kleine Räume öffnen (zum Beispiel Gäste-WC).
7. Wird bei Türen zwischen Privatbereich und gewerblichen Bereichen unterschieden?
Ja, im Privatbereich ist die Bauordnung nebst aller eingeführten technischen Baubestimmungen zu erfüllen.
Im gewerblichen Bereich kommen die Forderungen der Berufsgenossenschaften und die aus dem Arbeitsschutz hinzu. Siehe dazu auch die folgende Frage.
8. Welche wesentlichen Anforderungen gelten bei Türen in Arbeitsstätten?
Es gelten die Forderungen aus der Arbeitsstättenverordnung und den Arbeitsstättenrichtlinien. Zu nennen sind insbesondere:
  • ASR 1.7 „Türen und Tore“, Anforderungen an Türen in Arbeitsstätten, insbesondere Vorgaben hinsichtlich Quetsch- und Schergefahren. Anforderung an kraftbetätigte Türen (motorisch betrieben, „normaler“ Türschließer zählt nicht dazu).
  • ASR A 2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“. U. a. Angaben zu Fluchtwegbreiten.
In Informationen zu anderen Bereichen (z. B. Treppe) finden sich ebenfalls Hinweise zu den Türen.
Wichtiges Detail: Türen vor Treppen, nur erlaubt, wenn das Podest vor der ersten Treppenstufe mindestens so tief ist, wie die Breite der Tür.
9. Welche Anforderungen an Türen gelten in Schulen?
Quelle: Unfallverhütungsvorschrift „Schulen“ GUV-V-S1:
§10 (1) Türen zu Räumen müssen so angeordnet sein, dass Schülerinnen und Schüler durch nach außen aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden.
Griffe, Hebel und Schlösser müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass durch bestimmungsgemäßen Gebrauch Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler vermieden werden. (wird erreicht durch abgerundete Griffe, ausreichend Abstand Griff/Gegenschließkante u. ä.).
Forderung von Sicherheitsglas bis 2 m Höhe.
Muster – Schulbau-Richtlinie:
  • 2.2 Brandwände – Anforderung an Türen in Brandwände
  • 2.4 Wände und Türen in Hallen.
  • 3.4 Breite der Rettungswege – keine Einschränkung der Breite durch Türen
  • 5. Türen: Forderung aus der Muster-Schulbaurichtlinie:
  • keine Einschränkung der Breite von Fluchtwegen durch Türen
  • Türen, die selbstschließend sein müssen, dürfen nur durch Feststellanlagen offengehalten werden.
  • Türen im Zuge von Rettungswegen, ausgenommen Türen von Unterrichtsräumen, müssen in Fluchtrichtung des ersten Rettungsweges aufschlagen. Sie müssen von innen leicht in voller Breite zu öffnen sein.
10. Welche Anforderungen an Türen gelten in Kindergärten oder Ähnlichem?
Quelle: Unfallverhütungsvorschrift „Richtlinie für Kindergärten“ GUV- SR S2“, § 13:
  • Türen zu Räumen müssen so angeordnet sein, dass Kinder durch aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden.
  • Türen müssen leicht zu öffnen und zu schließen sein.
  • Scherstellen an Nebenschließkanten von Türen sind zu vermeiden.
  • Griffe, Hebel und Schlösser müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass durch bestimmungsgemäßen Gebrauch Gefährdungen für Kinder verhindert werden.
  • Forderung von Sicherheitsglas bis 2 m Höhe (alte Regel bis 1,5 m).
  • Die GUV gibt Umsetzungshilfen: Problem Eingangstür – Meist Fluchttür, gleichzeitig sollen die Kinder nicht „flüchten“ dürfen.
Lösung lt. GUV: „Zweihandbedienung“, d. h. öffnen nur durch Erwachsene möglich. Im Gefahrfall müssen die Aufsichtspersonen die Verantwortung übernehmen.
11. Was ist bei Hotelzimmertüren zu beachten?
Quelle: Muster-BeherbergungsstättenVO:
§ 7 Feuerhemmende Feuerschutzabschlüsse, die auch die Anforderungen an Rauchschutzabschlüsse erfüllen, müssen vorhanden sein in Öffnungen.
  • 1. Von notwendigen Treppenräumen zu anderen Räumen, ausgenommen zu notwendigen Fluren.
  • 2. Von notwendigen Fluren in Kellergeschossen zu Räumen, die von Gästen nicht benutzt werden.
Rauchschutzabschlüsse müssen vorhanden sein in Öffnungen
  • 1. Von notwendigen Treppenräumen zu notwendigen Fluren,
  • 2. Von notwendigen Fluren zu Beherbergungsräumen und
  • 3. Von notwendigen Fluren zu Gasträumen, wenn an den Fluren in demselben Rauchabschnitt Öffnungen zu Beherbergungsräumen liegen. (Auszug)

12. Es müssen Türen für einen Versammlungsraum hergestellt werden. Was ist zu beachten?

  • § 7 Bemessung der Rettungswege (Breite mind. 1,2 m/200 Personen, gilt auch für lichten Türdurchgang)
  • § 9 Türen und Tore:
  • 1. Türen und Tore in raumabschließenden Innenwänden, die feuerbeständig sein müssen, müssen mindestens feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend sein.
  • 2. Türen und Tore in raumabschließenden Innenwänden, die feuerhemmend sein müssen, müssen mindestens rauchdicht und selbstschließend sein.
  • 3. Türen in Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und dürfen keine Schwellen haben. Während des Aufenthalts von Personen in der Versammlungsstätte müssen die Türen der jeweiligen Rettungswege jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können.
  • 4. Schiebetüren sind im Zuge von Rettungswegen unzulässig, dies gilt nicht für automatische Schiebetüren, die die Rettungswege nicht beeinträchtigen. Pendeltüren müssen in Rettungswegen Vorrichtungen haben, die ein Durchpendeln der Türen verhindern.
  • 5. Türen, die selbstschließend sein müssen, dürfen offengehalten werden, wenn sie Einrichtungen haben, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen der Türen bewirken – sie müssen auch von Hand geschlossen werden können.
  • 6. Mechanische Vorrichtungen zur Vereinzelung oder Zählung von Besuchern, wie Drehtüren oder -kreuze, sind in Rettungswegen unzulässig – dies gilt nicht für mechanische Vorrichtungen, die im Gefahrenfall von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können.

13. Darf eine Tür zum Treppenabgang aufgehen?

Nein, es besteht die Gefahr, dass jemand „ins Leere tritt“ und stürzt. Es muss ein Podest mit mindestens der Tiefe der Türbreite vorhanden sein.
14. Wie stark darf die Innentür aus dem Lot montiert sein?
Bauprodukte sind grundsätzlich waagerecht, lotrecht und fluchtgerecht einzubauen. Die maximal zulässigen Toleranzen für Abweichungen von der Lotrechten und der Horizontalen betragen bis 3,00 m Elementlänge 1,5 mm/m, jedoch höchstens 3 mm. Die Funktion der Tür und das Erscheinungsbild dürfen nicht beeinträchtigt sein.
15. Was ist der Unterschied zwischen Feuchtraumtüren und Nassraumtüren?
  • Feuchtraumtüren: Die Türen sind kurzzeitig einer sehr hohe Luftfeuchtigkeit (bis 100 %) ausgesetzt. Kurzfristig wird die Tür auch Spritzwasser ausgesetzt. Bei dem Spritz- und Tropfwasser handelt es sich sowohl um klares, als auch mit Reinigungsmitteln, Bodenpflegemitteln, Dusch- und Badezusätzen versetztes Wasser.
  • Nassraumtüren: Diese Türen müssen auch längere Zeit Spritzwasser aushalten.
16. Wo werden Feucht- und Nassraumtüren eingesetzt?
  • Feuchtraumtüren: Einsatz in Räumen, die üblicherweise keine Fensterlüftung haben und wo hohe Luftfeuchte auftreten kann bzw. Spritzwasser nicht vermieden werden kann.
  • Nassraumtüren: In öffentlichen Duschräumen, Badeanstalten sowie in Bädern und Saunen von Hotels, Krankenhäusern oder privaten Bereichen.
Die Details zu den Anforderungen finden sich in RAL-RG 426-3.
17. Was ist der Unterschied zwischen dicht, vollwandig dicht, rauchdicht und Rauchschutz?
  • Definition: „dichtschließend“, „dicht“, „vollwandig-dicht-selbstschließend (VDT, VDS, VD)“: Türen mit mindestens dreiseitig umlaufender Dichtung, ggf. vollwandige Türblätter (Türblatt ohne Hohlräume); bei zweiflügeligen Türen ist eine Mitteldichtung erforderlich; die Definition ist nicht in allen Bundesländern gleich.
  • „rauchdicht“; „Rauchschutztür“: Diese Tür ist eine Rauchschutztür nach DIN 18095 mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis.
18. Wie lassen sich Türen optisch bewerten?
Hier kann die Richtlinie zur „Visuellen Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie andere Materialien“ herangezogen werden (Herausgeber: ift-Rosenheim).
Die Richtlinie ist für die visuelle Beurteilung eines montierten, funktionsfähigen Innentürelementes im Objekt, bestehend aus Zargenrahmen und Türblatt gültig.
19. Gibt es Regeln für das Einbauen von Stahlzargen?
Ja, die Richtlinie für den Einbau Stahlzargen. Richtlinie des „Industrieverbandes Tore Türen Zargen“ (ttz) soll Planungssicherheit für den qualitätsgerechten Einbau von Stahlzargen geben. Herunterzuladen unter www.ttz-online.de.
20. Müssen Mitarbeiter eine besondere Qualifikation haben, wenn sie z. B. T30-Türen oder WK2-Türen einbauen?
Nein, es gibt keine Forderung, dass eine besondere Qualifikation vorliegen muss. Die Mitarbeiter müssen lediglich mit den Werkzeugen umgehen und die Einbauanleitung verstehen können.
21. Gibt es Regeln, wo Türspion oder Lüftungsschlitze sitzen müssen?
Ja, in DIN 68706 sind die Maße festgelegt:
  • Höhe Spion: 140 cm,
  • Schlitzmaße oben und unten: 44 x 8 cm, Abstand von oben und unten: 8 cm
  • Empfehlung: Trotz Norm mit dem Kunden absprechen.
22. Welche Toleranzen gelten für Türen (Spaltmaße, Verzug usw.)?
Eine Informationsschrift des Fachverband Schreinerhandwerk Bayern informiert über Toleranzen und übliche Regeln betreffend den Einbau von Türen.
Der Landesfachverband Schreinerhandwerk Baden-Württemberg hat ebenfalls eine Broschüre „Innentüren“ herausgegeben.
In der BM Spezial „Fertigelemente für Bau und Ausbau“, Seite 75 (erschienen Oktober 2011), wird die neu aufgelegte Innentüren-Broschüre vorgestellt. Das komplexe Nachschlagewerk kann von Innungsbetrieben zum Preis von 9 Euro und anderen Interessenten zum Preis von 14,50 Euro (zzgl. MwSt. und Versand) beim Landesfachverband Schreinerhandwerk Baden-Württemberg bezogen werden.
Noch Fragen ungeklärt?
Sollte eine Frage nicht aufgeführt sein, kann diese gerne an den Autor gesandt werden. Auch die aufgeführten frei zugänglichen Regeln der Technik können beim Autor angefordert werden (heer@schreiner.de).
Nun bleibt zu hoffen, dass sich die Regeln nicht zu schnell ändern und das oben aufgeführte morgen veraltet ist. Daher bleibt es nicht aus, sich gelegentlich darüber zu informieren, ob die Regelungen überarbeitet wurden oder nicht. Die o. a. Verordnungen können auf den Seiten der jeweiligen Landes-Bauministerien eingesehen werden (Alternative: Musterbauordnung unter www.is-argebau.de). Die Unfallverhütungsvorschriften sind unter www.is-argebau.de zu finden und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) unter www.is-argebau.de. ■

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Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
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