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Leistungseigenschaften klassifizieren

ift Rosenheim gibt neue Infos zur Produktnorm für Innentüren
Leistungseigenschaften klassifizieren

Leistungseigenschaften klassifizieren
Mit der Fertigstellung der EN 14351-2 werden auch für Innentüren die Regelungen zur CE-Kennzeichnung gelten. Die prEN 14351-2 geht am 24. April 2014 in die inhaltliche Einspruchsphase und wird voraussichtlich zum 1. März 2016 vorliegen. Die Produktnorm legt fest, wie Leistungseigenschaften für Türen (stets: Türblatt mit Zarge) im Inneren von Bauwerken ohne Anforderungen an den Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit zu ermitteln und zu klassifizieren sind. Die EN 14351-2 wird nicht für automatische Schiebe- oder Karusselltüren oder getrennt angebotene Türblätter und -zargen gelten. Sofern an Innentüren auch Anforderungen aus dem Brandschutz bestehen, sind diese nach der dann bereits als Norm verabschiedeten prEN 16034 zu beurteilen.

Im Anhang ZA der Norm werden die wesentlichen Merkmale für die CE-Kennzeichnung mit den jeweils einzuhaltenden Systemen zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) festgelegt. Mindestens eines dieser Merkmale oder mehrere müssen durch eine Erstprüfung ermittelt und bei der CE-Kennzeichnung deklariert werden. Dies ist der Fall, wenn im Verwendungsland oder in der Ausschreibung mehrere Anforderungen gestellt werden. Der Großteil der Innentüren wird als Zimmertür im AVCP-System 4 ohne Einschaltung einer notifizierten Prüf- oder Zertifizierungsstelle CE gekennzeichnet werden.
Grundsätzlich ist eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) durch den Hersteller erforderlich. Bei Produkten im Konformitätssystem 1, also bei Türen in Flucht- bzw. Rettungswegen, müssen die Probekörper durch eine Produktzertifizierungsstelle ausgewählt werden und die Produktion später fremdüberwacht werden.
Nach der Bauproduktenverordnung können auch Innentüren nach EN 14351-2 nach den Vorgaben eines Systemgebers produziert werden und dessen Prüfnachweise bei der CE-Kennzeichnung vom Hersteller genutzt werden. Auch ein Händler oder Tischler kann nach der BauPVo als Hersteller auftreten und auf Basis von Dokumenten des Produzenten Türblätter und -zargen kombinieren und für dieses Türelement selber als Hersteller die CE-Kennzeichnung durchführen. (sk/Quelle: Andreas Schmidt, ift Rosenheim)
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