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Montage von Innentüren mit Brandschutz, Rauchschutz oder Einbruchschutz

Darauf kommt es an
Montage von Innentüren mit Brandschutz, Rauchschutz oder Einbruchschutz

Innentüren mit besonderen Eigenschaften schützen nur gegen Brand oder Einbruch, wenn die Montage korrekt erfolgt. Was aber ist korrekt? Die Antwort ist einfach: Die Türen müssen gemäß den Vorgaben des Türherstellers eingebaut werden. Dabei lassen sich eine Reihe von Standards erkennen.

Autor: Wolfgang Heer
Wer Brandschutztüren (im Folgenden immer einschließlich der Brand- und Rauchschutztüren) montiert bzw. einbaut, muss durch eine Übereinstimmungserklärung bestätigen, dass die Türen gemäß den Einbauvorschriften eingebaut wurden. Insofern muss dem Montierenden die Einbauvorschrift vorliegen – sie ist Bestandteil der Tür. Ein besonderer Qualifikationsnachweis für das Montieren ist nicht erforderlich.

Die Wände müssen „passen“
Grundsätzlich dürfen Brandschutztüren nur in Wände eingebaut werden, die in der Zulassung genannt sind. Daher ist es bereits Aufgabe des Planers, die Wände so bauen zu lassen, dass die gewünschte Brandschutztür „passt“ oder die Wandbauart bereits mit der Ausschreibung der Brandschutztüren bekannt gegeben wird.
Ist eine Wandbauart in der Zulassung nicht genannt, sollte Rücksprache mit dem Zulassungsinhaber gehalten werden. „Normale“ Brandschutztüren (Z-6.20-xxxx) sind nur für innere, trockene Wände verwendbar. Im Außenbereich bedürfen Türen einer speziellen Zulassung (Z-6.21-xxx) oder einer Zustimmung im Einzelfall. Brandschutzverglasungen haben eine Zulassung mit dem Nummernanfang Z-19.14-xxx. Diese Verglasungen dürfen selbst hergestellt werden, wenn eine Schulung durch den Zulassungsinhaber erfolgte.
Die Eigenfertigung von Brandschutzverglasungen ermöglicht u. a. die Fa. Schott, die Eigenfertigung von T30-Türen ist durch die verbändegetragene TSH System GmbH möglich.
Befestigung von Brandschutztüren
Auch die Befestigung der Türen ist in den Einbauvorschriften festgelegt. Neben den möglichen Befestigungsmaterialien sind die Befestigungsabstände von großer Bedeutung. Die Türen mussten im Zulassungsverfahren 200 000 Öffnungs- und Schließzyklen überstehen. Diese Belastung wirkt sich auch auf die Befestigung aus – zu große Abstände können zu einem Versagen führen.
Die Befestigungs- und Dicht- oder Dämmmaterialien sind ebenfalls in den Einbauvorschriften gelistet. Üblicherweise dürfen Direktbefestigungsschrauben oder Schrauben mit normalen Dübeln (z. B. Nylondübel) eingesetzt werden. Die Dämmung der Fugen zwischen Zarge und Laibung hängt maßgeblich von den Zargen ab. Holzzargen (Block- und Umfassungszargen) dürfen in den meisten Fällen geschäumt werden (B2-Schaum reicht i. d. R.). Werden die Zargen ausgestopft, ist Steinwolle mit einem Schmelzpunkt oberhalb von 1000 8C üblich. Stahlzargen werden ebenfalls ausgestopft oder mit Mörtel vergossen. Der Einsatz von Schäumen ist sehr selten erlaubt.
Reine Brandschutztüren benötigen meist keine dauerelastische Abdichtung der Zarge zur Wand. Handelt es sich jedoch um ein Brand- und Rauchschutztür, ist eine Abdichtung zwingend erforderlich.
Spaltmaße und Einbautoleranzen
Die Einbautoleranzen für die Stahlzargen richten sich nach der Richtlinie für den Einbau von Stahlzargen (Herausgeber: Industrieverband Tore Türen Zargen). Die Höhentoleranz der Stahlzargen darf ± 1 mm zum Meterriss betragen. Die Toleranz beim lot- und waagerechten Einbau beträgt ebenfalls ± 1 mm.
Die Toleranzen bei Holzzargen betragen hinsichtlich des lot- und waagerechten Einbaus 1,5 mm/m mit maximal 3 mm im Gesamten. Bei allen Toleranzen gilt: die Funktion der Tür muss gewährleistet sein. Daher existieren teilweise engere Vorgaben seitens der Türhersteller.
Die Spaltmaße der Falzfugen und die unteren Spaltmaße der Türen zum Fußboden sind ebenfalls festgelegt und dürfen nicht unter- oder überschritten werden. Bei baulichen Unebenheiten darf die Tür nur im Rahmen der angegebenen Toleranzen angepasst werden. Die üblichen Toleranzen nach DIN 18202 sind bei sicherheitsrelevanten Bauteilen wie der Brandschutztür nicht anwendbar. Können z. B. untere Spaltmaße an der Tür nicht eingehalten werden, da der Boden nicht eben genug ist, müssen Bedenken angemeldet werden. Je nachdem kann der Hersteller geringfügig größere Spaltmaße erlauben. Ist die Abweichung erheblich, muss der Boden nachgearbeitet oder eine Zustimmung im Einzelfall eingeholt werden. Ist die Tür ordnungsgemäß montiert, wird die Funktion geprüft und ggf. korrekt eingestellt. Die Funktion der Türen muss, gemäß der Wartungsanleitung, regelmäßig kontrolliert werden.
Die oberste Bauaufsicht kann für Bauteile eine Zustimmung im Einzelfall erteilen. Hierzu muss der Türhersteller, der Montagebetrieb oder der Bauherr einen Antrag an die jeweilige Oberste Baubehörde stellen. Die Baubehörde verlangt dann ein Gutachten eines Institutes, welches die geplante oder erforderliche wesentliche Abweichung beurteilt. Fällt die Beurteilung positiv aus (ggf. mit Auflagen), wird die Zustimmung im Einzelfall üblicherweise erteilt. Eine Zustimmung im Einzelfall gilt ausschließlich objektbezogen und kann nicht für andere Bauvorhaben verwendet werden.
Nur Türblatt tauschen – geht das?
Bauherren wünschen sich oft, dass Stahlzargen im Bau verbleiben und nur ein „Brandschutz-türblatt“ eingebaut wird – so erhoffen sie sich Kosten zu senken und Schmutz zu vermeiden. Tatsächlich ist es in der Regel nicht möglich, die Zargen zu belassen und nur ein neues Türblatt einzuhängen. Möglich ist dies natürlich, wenn regulär keine Brandschutztür erforderlich ist. Das Deutsche Institut für Bautechnik erlaubt jedoch eine vorhandene Stahlzarge mit einer neuen Zarge eines FSA (Feuerschutzabschluss) zu überbauen, wenn die alte Zarge bereits zu einer Brandschutztür gehörte. Nur in diesem Fall darf die alte Zarge am Bau montiert bleiben. Ansonsten gilt: eine Brandschutztür besteht immer aus zahlreichen einzelnen Bestandteilen und wird nur als Ganzes als Brandschutztür gekennzeichnet.
Rauchschutztüren richtig montieren
In den „allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen“ (abP) für Rauchschutzabschlüsse wird festgehalten, dass zu jeder Rauchschutztür eine Einbauanleitung zu liefern ist. An die jeweilige Anleitung hat sich der montierende Betrieb zu richten. Rauchschutztüren dürfen nur in jene Wände montiert werden, welche im abP aufgeführt sind. Die Verwendung der Türen darf nur in trockenen Räumen erfolgen – die Außenanwendung ist somit nicht vorgesehen. Die Lösung ist auch hier ggf. eine Zustimmung im Einzelfall.
Die Befestigung der Rauchschutztüren an angrenzende Bauteile muss so ausgeführt sein, dass beim selbsttätigen Schließen des Rauchschutzabschlusses auftretende dynamische Kräfte und die aus einer Verformung unter Temperatureinwirkung von maximal 200 8C entstehende Kräfte durch die Befestigungsmitteln dauerhaft aufgenommen werden können. Bodendichtungen benötigen zum dichten Schließen einen glatten, ebenen, geraden und festen Fußboden. Fugen oder tiefer/höher liegenden Fußbodenteile sind nicht erlaubt.
Die Hinweise zu den Brandschutztüren sind gleichermaßen auf die Rauchschutztür anwendbar.
Feststellanlagen und Türschließer
An Brand- und Rauchschutztüren dürfen Feststellanlagen mit Zulassung montiert werden. Die Angaben der Hersteller der Feststellanlagen sind zu beachten. Zudem gilt auch die „Richtlinie für Feststellanlagen“, herausgegeben vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). In der Richtlinie finden sich alle notwendigen Informationen, z. B. wo und wie viel Brandmelder erforderlich sind, damit die Feststellanlage die Tür im Brandfall freigibt und die Tür schließt.
Die Richtlinie für Feststellanlagen kann bei den meisten Herstellern kostenfrei auf deren Internetseiten heruntergeladen werden.
Schallschutztüren montieren
Auch bei Schallschutztüren müssen die Montagevorgaben der Hersteller genau beachtete werden. In einigen Schallschutznachweisen werden – für den Kunden nachlesbar – wichtige Aspekte genannt. Insofern ist auch hier dem Grunde nach eine Überprüfung durch den Kunden denkbar.
Folgende Punkte sind bei der Montage i. d. R. grundsätzlich zu berücksichtigen:
  • Das Türblatt muss so plan sein, dass die Dichtung gemäß den Einbauvorschriften komprimiert wird. Nur mit einem gewissen Anpressdruck kann die Tür den Schallschutz erreichen. Die Einstellung des Anpressdruckes hat großen Einfluss auf die Schalldämmung. Messungen haben ergeben, dass zwischen „normal“ und „sehr fest“ 5 bis 6 dB liegen. Wichtig: Eine Mindestkomprimierung ist immer erforderlich – Schallschutztüren schließen daher i. d. R. immer mit höherem Kraftaufwand. Technisch ist das nicht zu vermeiden.
  • Bei der Falzluft gelten meist Höchstwerte (oft z. B. max. 5 mm Falzluft bei gefälzten und 4 mm bei stumpfen Türen). Auch die Auflagebreite des Türblattes auf der Dichtung ist wichtig. Die Zarge darf nicht windschief montiert sein. Holzzargen werden vollvolumig mit 2K-Montageschaum verfüllt (alternativ: fest gestopfte Mineralwolle). Beidseitiges Abdichten der Zarge zur Wand mit dauerelastischem Dichtstoff ist unerlässlich. Bei Stahlumfassungszargen in Massivwand empfiehlt sich das vollvolumige Vergießen mit Mörtel und beidseitige dauerelastische Abdichten. Bodendichtungen müssen an ebene, glatte Flächen (z. B. Metallschienen) gleichmäßig und fest anschließen, die max. Bodenluft ist dabei zu beachten.
Die Montage und das Abdichten der Zarge haben einen großen Einfluss auf die Schalldämmung des Türelementes. Auch hier haben Messungen ergeben, dass die Schalldämmung über 10 dB vermindert wird, wenn z. B. die dauerelastische Abdichtung beidseitig fehlt – trotz ausgeschäumter Fuge. Die dauerelastische Fuge kann mit spritzbaren Materialien erfolgen oder bspw. mit Kompribändern.
Die Dichtlippen der Bodenabsenkdichtung muss exakt auf das Zargenfalzmaß am Fußboden abgelängt werden. Wird die Dichtung auf das Türfalzmaß gekürzt, entstehen links und rechts „Lücken“ – der Schallschutz reduziert sich um ca. 6 dB.
Einbruchhemmende Türen montieren
Bei einbruchhemmenden Türen ist es unerlässlich, eine sehr stabile Befestigung zu gewährleisten. Jedes noch so kleine „Spiel“ kann dazu beitragen, dass eine Tür im Ernstfall versagt. Pauschale Aussagen zu der Befestigung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  • Die umgebenden Wände müssen entsprechend stabil sein. In der DIN EN 1627 sind Wände den Widerstandsklassen der Bauteile zugeordnet (siehe Tabelle 1).
  • Grundsätzlich muss jeder Befestigungspunkt druckfest hinterfüttert sein. Luft an dieser Stelle ermöglicht, die Zarge samt Schließblech wegzudrücken und den Riegel zu überwinden.
  • Die Befestigung muss mit dem entsprechenden Befestigungsmaterial erfolgen (Länge/Dicke).
  • Falzluft darf maximale Werte nicht überschreiten.
Zu einbruchhemmenden Türen existieren ebenfalls Einbauvorgaben der Hersteller.

> Hier geht’s zur BM-Themenseite über (Innen-)Türen

Der Autor
3858825Wolfgang Heer ist Geschäftsführer der TSH System GmbH – Gesellschaft für Systemlösungen des Tischler- und Schreinerhandwerks.
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