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Müssen Befestigungsmittel von einbruchhemmenden Bauteilen eine Zulassung haben?

BM-Praxistipp
Müssen Befestigungsmittel von einbruchhemmenden Bauteilen eine Zulassung haben?

Bei einbruchhemmenden Fenstern und Türen gelten für die Befestigung besondere Bestimmungen. Dabei sind die Einbauvorgaben des Herstellers (Inhaber des Prüfzeugnisses nach EN 1627) einzuhalten. Im Kommentar zur EN 14351-1 heißt es hierzu: „Beim Einbau von geprüften, einbruchhemmenden Fenstern und Türen sind die Vorgaben der Hersteller in der beiliegenden Montageanleitung zu beachten. Hier wird festgelegt, mit welchen Montagemitteln und Abständen die Elemente befestigt werden müssen, um die auftretenden Kräfte über die Befestigung schadfrei in die Außenwand zu übertragen.“ Diese Vorgaben sind Bestandteil des Prüfberichts.

Weitere Beispiele für geeignete Wände in Abhängigkeit der Widerstandsklasse (RC = resistance class) sind in DIN EN 1627 NA.5, Tabelle NA.3 (Porenbeton, Druckfestigkeitsklasse ≥ 4) und Tabelle NA.4 (Holztafelwände) enthalten. Der Einsatz in anderen Wandbauarten oder bei anderen Einbaulagen (z. B. in der Dämmzone mehrschaliger Außenwandkonstruktionen) ist im Rahmen der Prüfung einbruchhemmender Elemente durch entsprechenden Einbau in einen Originalwandausschnitt zu berücksichtigen. Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung ist nicht zwingend erforderlich, sofern keine weiteren Anforderungen (z. B. Absturzhemmung) vorliegen. Für die Befestigung von Fassaden müssen hingegen – unabhängig von der Anforderung an die einbruchhemmende Wirkung – ausschließlich Befestigungselemente mit Zulassung verwendet werden.
Der ift-Befestigungsplaner (www.befestigungsplaner.de), der für die Planung sowie den bauphysikalischen Nachweis von Baukörperanschlüssen herangezogen werden kann, gibt weitere Hilfestellung. Das kostenlose Programm führt anhand der objektspezifischen Eingaben die Fallunterscheidung (Standardfall – Sonderfall 1 – Sonderfall 2) durch. Für den Standardfall und den Sonderfall 2 wird die weitere erforderliche Vorgehensweise erläutert. Für den Sonderfall 1 können mit weiteren Eingaben die Auflagerkräfte an den Befestigungspunkten ermittelt und in einer PDF-Datei ausgegeben werden. Dieses Ergebnisblatt dient zur Auswahl eines geeigneten Befestigungsmittels. Die Kriterien zur Unterscheidung sind Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e. V. und dem ift beschrieben – einbruchhemmende Bauteile sind dabei dem Sonderfall 2 (Kapitel 5) zuzuordnen . (sk/Quelle: ift)
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