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Null-Fehler-Strategie

Planungshilfen und Baubegleitung von der Ausschreibung bis zur Abnahme
Null-Fehler-Strategie

Im folgenden Beitrag soll anhand eines praktischen Beispiels gezeigt werden, dass durch die Begleitung und Überwachung der Montageplanung, der Abnahme eines Musterfensters und der stichprobenartigen Prüfung der fertigen Leistung Fehler und somit Folgekosten verhindert werden können.

Autor: Dipl.-Ing. (FH) Martin Heßler

I In vielen Gutachtenfällen werden die fachgerechte Ausführung der Fenster und ihre Montage nach der vollständigen Ausführung und nach Bezug der Räumlichkeiten angezweifelt. Im Rahmen eines Privat- oder Gerichtsgutachtens werden die erbrachten Leistungen dann stichprobenartig durch zerstörende Bauteilöffnungen überprüft. Wenn an der Leistung Mängel vorliegen, werden Mängelbeseitigungsmaßnahmen erforderlich. Diese sind in den meisten Fällen mit hohen Folgekosten verbunden, da die Nacharbeiten oft einen Eingriff in die fertiggestellten Leistungen darstellen. Weiterhin können erhebliche Folgekosten durch die Nutzungsbeeinträchtigung der Räume entstehen, die im schlimmsten Fall einen zeitweisen Auszug der Nutzer und Kosten für ein Ersatzobjekt bzw. ein Hotel zur Folge haben können. An den heutzutage üblichen hochwertig ausgeführten Putzflächen eines Wärmedämmverbundsystems kommt es nicht selten dazu, dass der vollständige Außenputz erneuert werden musss, um eine optisch neuwertige Ausführungsqualität zu gewährleisten.

Wie auch in anderen Bereichen – z. B. der Prüfung einer Luftdichtheitsschicht oder dem Abdrücken von Gas- oder Wasserleitungen üblich – erscheint es auch im Bereich des Fenster- und Fassadenbaus sinnvoll, die Leistungen zu einem Zeitpunkt prüfen, in denen Nacharbeiten noch ohne Folgekosten möglich sind.
Fallbeispiel
In einer Wohnanlage mit ca. 20 Wohnungen sollten die 50 Jahre alten Holzfenster durch Kunststofffenster ersetzt werden. Zu dieser Maßnahme wurden eine Aufnahme der Einbausituation der alten Fenster und ein Aufmaß der Baukörperöffnungen durchgeführt. Aus Kostengründen sollten die raumseitigen und äußeren Fensterbänke nicht erneuert werden.
Das Sachverständigenzentrum des ift Rosenheim wurde damit beauftragt, die Montageplanung vor Ausführungsbeginn zu prüfen und die Leistungen in zwei Ortsterminen zu überwachen. Dem Sachverständigen wurden Einbaudetails in Form von Handskizzen vorgelegt. Die Planung enthielt zu den Aspekten „raumseitige luftdichte Abdichtung“, „wetterseitige schlagregendichte Abdichtung“, „Dämmung der Fugen“ und „Befestigung zum Baukörper“ gravierende Fehler (Bild 1).
Die wetterseitige Abdichtung soll mit einem vorkomprimierten Schaumkunststoffband ausgeführt werden, wobei der Versatz in der Dichtebene zwangsläufig zu einer Fehlstelle führt. Die raumseitige Dichtebene zur Fensterbank kann in der dargestellten Form nicht ausgeführt werden, da keine Hinterfüllung eingebracht werden kann. Die lastabtragende Verklotzung und die Fugendämmung sind nicht dargestellt. Trotz eines schriftlichen Hinweises vor Montagebeginn fanden sich die Fehler in annähernd gleichem Umfang an dem zuerst eingebauten Musterfenster wieder (Bilder 2 und 3).
In Absprache zwischen dem Sachverständigen, dem ausführenden Betrieb und dem Bauherrn wurde eine Montagelösung entwickelt, die unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Optik den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dabei wurden konstruktive Änderungen vorgenommen:
  • Der Ausbau der Altfenster kann durch den Einsatz von speziellen Trenn-Fräsmaschinen nahezu ohne Beschädigungen an Außen- und Innenputz vorgenommen werden.
  • Die Fensterrahmen sind mit Rahmenverbreiterungsprofilen zu versehen, um die Fugenbreiten kleiner als 30 mm auszuführen.
  • Die Abdichtungen raumseitig und wetterseitig sind nach Ausbesserung der Putzschichten durch Verleistungen auszuführen. Zwischen den Leisten und den Putzschichten können spritzbare Dichtstoffe oder vorkomprimierte Dichtbänder eingesetzt werden.
Kosten
Die Überwachung und die Prüfung der Leistung vor Ort führten schließlich zu einer fachgerechten Ausführung. Die notwendigen Änderungen der Fenstermontage und die neue Ausführung bedingten einen Montagemehraufwand. Der Zeitaufwand für die Montage der insgesamt 150 Fenster verdoppelte sich. Zudem waren die Kosten für den Sachverständigen durch den Auftraggeber zu tragen. Unter Berücksichtigung der Zusatzkosten für die notwendigen Montagematerialien ergab sich unter Berücksichtigung des Auftragsvolumens von ca. 75 000 Euro ein Mehraufwand von ungefähr 10 000 Euro. Falls die Leistungen ohne die beschriebene Überwachung und Änderung ausgeführt worden wären, würden sich an allen Fenstern im Objekt die Mängel in der Montageleistung befinden. Im Falle eines Rechtsstreits können die Kosten für die Mängelbeseitigung und die Gerichts- und Anwaltskosten auf überschlägig 50 000 Euro geschätzt werden. Hierzu addieren sich die nicht näher bezifferbaren Folgekosten für die interne Arbeitszeit im Betrieb, für evtl. erforderliche Ersatzwohnungen und den Imageverlust des Fachbetriebs.
Bekannte Fehlerquellen
Die Ursachen für Mängel an Bauleistungen sind vielfältig und müssen jeweils für den Einzelfall betrachtet werden. Aus der Vielzahl an Gutachten lassen sich allerdings folgende Hauptursachen ableiten:
  • Einsatz neuartiger Baustoffe, vor allem in der Fenstermontage, häufig ohne Beachtung der spezifischen Verarbeitungsvorgaben
  • Ausbildung und Fortbildung der Mitarbeiter auf neue Techniken und Materialien werden nicht vorgenommen
  • Im Baubereich existieren wenige allgemeingültige Standarddetails, meist werden jeweils spezifische Objektlösungen entwickelt
  • Zeitdruck bei Detailplanung, Bestellung und Ausführung der Baumaßnahme
  • Ausführungsdetails liegen teilweise nicht vor, teilweise sind bereits darin Fehler enthalten. Die Handwerker auf der Baustelle müssen dann ad hoc vor Ort Lösungen entwickeln
  • Montageleistungen werden an Subunternehmer vergeben, welche die Leistung mit schlecht ausgebildeten Monteuren mit Akkordcharakter ausführen.
  • Wenn die Fenster im Zuge einer Sanierung erneuert werden, ist oft kein Architekt eingeschaltet. Der Handwerksbetrieb übernimmt somit unbewusst die Planungsleistung. Das Vieraugen-Prinzip, das sonst durch die Prüfung und Freigabe der Werkpläne durch den Architekten erfüllt wäre, entfällt somit. Falls Fehler in der Werkplanung vorhanden sind, werden diese direkt bei der Montage umgesetzt.
Fazit
Die Beratung und Begleitung der Ausführung von Fenstermontagen hat sich in den letzten Jahren in mehreren Fällen als geeignetes Mittel erwiesen, um kosten- und zeitintensive Rechtsstreitigkeiten, mögliche Folgekosten für Mängelbeseitigungsmaßnahmen und Beeinträchtigungen der späteren Nutzung zu vermeiden. Insbesondere die Abnahme eines Musterfensters, welches am Bau vollständig montiert ist, erscheint sinnvoll, um Missverständnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vermeiden.
Auch durch Überwachung der Montageplanung kann eine größtmögliche Sicherheit für die Auftraggeber und die Ausführenden erreicht werden. Die Überwachung der Planung und der Abnahme von Musterleistungen trägt also zu einer Nullfehlerstrategie bei, das Risiko von Ausführungsfehlern ist vermindert: Fehler sollten möglichst früh erkannt werden, um Mangelfolgekosten gering zu halten. I
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