1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Wissen » Bauelemente »

Problemzone Anschlussfuge

Im Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis
Problemzone Anschlussfuge

An der Gebäudeanschlussfuge von Haustüren, Fenstern und gleichartigen Einbauten in der Gebäudehülle treten immer wieder Schwachstellen auf. Diese werden primär durch Unzulänglichkeiten in der Montagepraxis hervorgerufen und nichts mehr mit der beispielhaften Theorie zu tun haben. An einem Beispiel einer Wohnanlage wollen wir die allgemeinen Probleme aufzeigen, die nicht unbedingt den anerkannten Regeln der Bautechnik entsprechen oder die man einfach als „Pfusch am Bau“ bezeichnen könnte. Dabei werden branchenübergreifende Lösungswege erläutert, die das Leben ein bisschen leichter machen.

An der endgültigen Beschaffenheit der Anschlussfuge bei Türen und Fenstern sind zahlreiche Gewerke beteiligt [2]. Der Rohbauer fertigt i.d.R. die Anschlussflächen (Laibungen), an welche der Monteur mit seinen Dichtungs- und Dämmmaterialien anschließen muss – innen luft-, diffusionsdicht und dauerhaft. Anforderungen an diese Flächen finden sich in den Produktbeschreibungen der Abdichtungsstoffe und die lauten generell: ebenflächig, staubfrei, trocken, etc..

Im Projekt
Keine irgendwie geartete Definition der Anschlussfugen durch den Architekten, keine diesbezüglichen Festlegungen bei der Vergabe an die Nachunternehmer durch den GU – lediglich eine globale Baubeschreibung bezüglich des zu erreichenden Energiestandards für die Erwerber.
Die Folge
Es existierte keine Beschaffenheitsvereinbarung (siehe BGB und VOB), die der Bauleitung und dem Qualitätsüberwacher eindeutige Kriterien zur Festlegung von Abweichungen ermöglichte. Es bleibt dann nur auf die Ausführung abzustellen, die „üblicherweise zu erwarten ist“ und die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Forderungsansätze entstehen zudem noch aus dem rechtlichen Anspruch der Funktionalität des Bauteils – hier auch der dauerhaften Luftdichtheit – und damit sind nicht nur die 4- oder 5-jährigen Verjährungsfristen der Mängelansprüche gemeint, sondern die Nutzungsdauer der Immobilie.
Die Problemzonen
Dem hier tätigen Rohbau-Nachunternehmer (NU) war das nur schwer zu vermitteln und selbst dort, wo es gute Chancen auf eine ordnungsgemäße (Tür-)Laibung gab (siehe Bild 1), ist es nur selten gelungen, die Maurer zur zeitnahen Beseitigung der Überschüsse von Klebemörteln in den Laibungen zu bewegen. Da wäre der Klebemörtel noch weich gewesen und hätte sich leicht mit der Kelle in einen Glattstrich umwandeln lassen – stattdessen später, wenn überhaupt, mühseliges Abstoßen des ausgehärteten Mörtels. Gleiches gilt für die Steinversätze in den Laibungen (siehe Bild 2), die mit einer Mörtellage bzw. einem Glattstrich ausgeglichen werden müssten. Dieses war in dem Leistungsverzeichnis des Rohbau-NUs nicht enthalten und auch in keinem anderen.
Nun gibt es im Bauwesen einige Gewerke, die, aus Schaden klug geworden, systematisch die Vorleistungen der anderen Gewerke überprüfen, auf die sie mit ihrer Leistung aufbauen müssen (z. B. Fußbodenleger). Das scheint den Monteuren von Türen und Fenstern und Fugenabdichtern aber noch fremd zu sein. Wie könnte es sonst zu solchen Bildern (siehe Bild 3) kommen.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Die Lösung kann hier sicherlich nicht darin liegen, dass die Bedenkenanmeldung gem. VOB zum Regelfall wird, sondern die ausschreibenden Planer und Projektleiter müssen hier die den jeweiligen Gewerken zuzuordnenden Anforderungen an die Gebäudeanschlussfuge in die Leistungsbeschreibungen und somit in den Vertrag aufnehmen. Das entbindet den Monteur und Fugenabdichter natürlich nicht von seiner Pflicht, vor Beginn der Tür-/Fenstermontage und Fugenabdichtung die Voraussetzungen zu prüfen und sicherzustellen, dass er in der Lage ist, eine anforderungsgerechte Leistung zu erbringen. Dies gilt auch für die Fugenbreiten, denn das, was in den Bildern 4 und 5 erkennbar ist, basiert auf zu großen bzw. zu kleinen Spaltmaßen, die ebenso eine fachgerechte Fugenausbildung verhindern.
Diese Prüfung muss auch rechtzeitig vor dem Montagetermin durchgeführt werden, denn erfahrungsgemäß, wenn die Türen und Fenster erst mal auf der Baustelle sind, werden sie auch eingebaut – da muss „Leistung“ kommen.
Hier muss den Mitarbeitern in den beteiligten Gewerken, meines Erachtens, wieder das vermittelt werden, was man früher mit so Begriffen wie „Handwerksehre“ beschrieben hat und es sollten ihnen erforderlichenfalls noch Hilfsmittel (z. B. Checklisten) zur Überprüfung an die Hand gegeben werden.
Bedenklich ist auch das Vertrauen auf die Leistung nachfolgender Gewerke, denn auf die Unzulänglichkeiten der Verklebung des Dichtbandes hingewiesen, wie diese in den Bildern 6 und 7 erkennbar sind, wurde ich vom Monteur dahingehend „belehrt“, dass da ja schließlich „noch der Putz drauf kommt – dann ist das dicht“.
Die Forderungen
Mangelnde Sensibilität für die zu leistende Luftdichtheit der Anschlussfuge wird auch in den Bildern 8 und 9 erkennbar, was mich zur zentralen Forderungen aus der Publikation des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V. [1] führt:
  • Stärken des Bewusstseins um die Bedeutung der Anschlussfugen für die Energiebilanz von Gebäuden und die Folgekosten nicht regelgerechter Verfugungen.
  • Systematische Fortbildung der Verarbeiter hin zum qualifizierten Baufugenabdichter und ebenso intensive Schulung von Subunternehmern durch alle Fensterbauer, die mit dem RAL-Gütezeichen Fenster + Montage werben wollen.
Zwei zentrale Forderungen aus der Publikation wurden in dem Projekt schließlich erfüllt:
  • Eine systematische Qualitätssicherung durch regelmäßige Überwachung.
  • Der Einsatz qualitativ hochwertiger Dichtstoffe.
Aber erst die vollständige Umsetzung des gesamten Regelkreises, von der Planung bis zur Abnahme durch alle Beteiligten, wird die erforderliche Wirkung – dauerhafte Funktionsfähigkeit der Gebäudeanschlussfugen – entfalten können. Und das sollte auch erreicht werden, denn es ist gefestigte Rechtsprechung, dass bei besonders schadensträchtigen Arbeiten an Bauwerken auch erhöhte Anforderungen an die Überwachung dieser Arbeiten durch den Architekten bzw. Bauleiter zu stellen sind. Ebenso wird hier der Einsatz von qualifiziertem Personal erwartet. Dies gilt schon länger für alle Abdichtungsarbeiten und zielt in erster Linie auf die Abdichtung gegen Feuchtigkeit ab. Es ist meines Erachtens nur eine Frage der Zeit, bis die Sicherstellung der Abdichtung zur Erzielung einer dauerhaften Luftdichtheit der Gebäudehülle von der Rechtsprechung in diese Kategorie der besonders zu überwachenden Arbeiten eingestuft wird. Nur durch ein systematisches Qualitätsmanagement aller an der Planung, Ausführung und Überwachung der Anschlussfugen Beteiligten lässt sich verhindern, dass als Folge dieses Organisationsverschuldens vor allem Schadensgutachter und Juristen hier einen wirtschaftlichen Erfolg verbuchen können. Die theoretischen Voraussetzungen dazu sind geschaffen – sie müssen nur in der Büro- und Baustellen-Praxis und vor allem in den Köpfen noch ankommen. ■
Literatur
[1] Brennpunkt Anschlussfuge: Experten im Gespräch, Industrieverband Dichtstoffe e.V.; als Download unter http://www.ivd-ev.de/publikationen/pdf/experten/ivd407anschlussfuge.pdf
[2] Technische Richtlinie Nr. 20, 4. Auflage 2007, Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren mit Anwendungsbeispielen, Verlagsanstalt Handwerk GmbH, ISBN 978-3-87864-834-5
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de