Die Belegung neuer Betontreppen, egal ob aus Fertigelementen oder vor Ort gegossen, birgt für den Schreiner, Tischler und Bodenleger einige Risiken. Denn die massiven Betonbauteile enthalten vielfach eine zu hohe Restfeuchte und sollten daher vor der Belegung mit einer vollflächigen Dampfsperre belegt werden. Insbesondere Holztritte dürfen keiner aufsteigenden Feuchtigkeit aus dem Beton ausgesetzt werden – Verformungen und Ablösungen wären die Folge. Eine unter- oder hinterseitige Versiegelung des Holzes vor der Montage verhindert bzw. verzögert eine eventuelle Feuchtigkeitsaufnahme und hilft, Verformungen zu minimieren.
Einen weiteren Mangel stellen unregelmäßige Stufenhöhen dar, die zur Stolperfalle werden können. Beim Begehen der Treppe bleibt der Fuß entweder hängen oder tritt ins Leere, was große Sturzgefahren und Verletzungsrisiken birgt. Der Höhenunterschied darf maximal
±3 mm von einem zum andern Tritt betragen, damit keine Stolperfallen entstehen. Der Antritt darf ±10 mm und der Austritt +3 bzw. -10 mm abweichen.
Im öffentlichen Bereich muss eine Treppe den nötigen Gleitschutz aufweisen. Dieser wird mit R-Werten (in der Schweiz mit GS- oder GB-Werten) definiert. Glatte Stufenoberflächen können solche Vorgaben meist nur mit zusätzlich montierten Gleitschutzstreifen erfüllen.
Neben der Nichteinhaltung technischer Regeln führen gelegentlich auch die Ausführung und Detaillösungen zu Diskussionen. Da es jedoch an definierten Regeln zur Beurteilung mangelt, ist hier der gesunde Menschenverstand sowie die handwerkliche Erfahrung gefordert. Aus Erfahrung gilt: Je günstiger die Treppenverkleidung angeboten wird, umso größer ist das Risiko einer unzulänglichen Ausführung!
Der Autor
Bernhard Lysser, Experte ISP (Interessengemeinschaft der schweizerischen Parkettindustrie) und Mitglied Swiss Experts (schweizerische Kammer technischer und wissenschaftlicher Gerichtsexperten)