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Umfangreicher und klarer

Neue Treppennorm
Umfangreicher und klarer

Die neue DIN 18065 als wichtigste Norm im Treppenbau in Deutschland hat die Fassung aus dem Jahr 2000 nun abgelöst. Die Norm ist voluminöser geworden, aber auch klarer. Mit dem Erscheinen der DIN haben sich unter anderem die Verziehungsregeln verändert.

Legt man die beiden Normen nebeneinander, so fällt auf, dass sich die Seitenzahl deutlich erhöht hat. Aus ehemals 20 Seiten sind nun 48 geworden, die es – nun aber in strukturierter Form – zu lesen gibt.

Im Vorwort heißt es dazu, dass eine grundlegende Umstrukturierung erfolgte. Die Abschnitte 6 „Hauptmaße“ und 7 „Toleranzen“ sowie der normative Anhang A „Bilder“ wurden in zweispaltiger Tabellenform geschrieben. Die linke Spalte beschreibt nun die „Gebäude im Allgemeinen“ und die rechte Spalte „Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen“, also im Schwerpunkt die Anforderungen im privaten Wohnungsbau. Damit ist die Norm voluminöser geworden, aber auch klarer, gab es doch mit der alten DIN 18065 immer wieder Verständigungsprobleme und Missverständnisse hinsichtlich der Zuordnung der Anforderungen.
Verziehungsregeln neu
Geändert haben sich u. a. die Verziehungsregeln. Die Norm fordert unter Abschnitt 6.2.5 neu: Im geradläufigen Bereich eines Treppenlaufes dürfen aus einer Wendelung heraus nur bis zu einer Länge von 3,5 a gewendelte Stufen angeordnet werden. Gemessen werden diese an der kürzesten Seite der inneren Begrenzungslinie des geradläufigen Gehbereiches. Der Grund dieser nun verschärft Regelung ist klar in der Gefährlichkeit mancher (nach alter Norm möglichen) Verziehungen zu sehen.
Eine Gerade ist bekanntlich die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten. Dieser mathematische Grundsatz rächt sich neuerdings bei bestimmten Geländerverziehungen, will man unter Berücksichtigung maximaler Höhenversätze des Handlaufs Umwehrungen in Relinggeländerform ausführen.
Die nun erlaubten Verziehungen können zu einem unschönen Knick in der Geländerform führen. Ein durchgehendes, geradliniges Relinggeländer wird schwierig. Daher steht die Norm auch in der Kritik, denn die Alternativen können z. B. mehr Raumbedarf haben oder in der Herstellung von formgebogenen Stäben teurer sein.
„Die neuen Verziehungsregeln führen bei engen Treppenlöchern auch dazu, dass gewendelte Treppen nicht mehr hineinpassen, weil in der Lauflinie die Treppenauftritte zu schmal sind, wenn nach alten Normen geplant wurde“, so DHTI-Vorstandsvorsitzender Josef Ries. „Bei Plänen und Aufträgen muss geprüft werden, ob die Grundrisse noch passen. Manchem Planer sind die neuen Verziehungsregeln noch nicht bekannt. Künftige Mängelrügen von Hauseigentümern könnten berechtigt sein“, so der Fachmann weiter.
Klargestellt
Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen wurde normativ klargestellt, dass es nach dieser Norm keine Anforderungen zu Öffnungen in Geländern gibt. Im konkreten Fall bedeutet das, dass z. B. der Würfel-Prüfkörper mit der Kantenlänge 15 cm nur bei Gebäuden im Allgemeinen anzuwenden ist. Dies war in der alten DIN weniger deutlich. In der Neufassung der Norm wurde auch deutlicher herausgearbeitet, dass die maßlichen Begrenzungen für den lichten Stufenabstand ebenfalls nur für Gebäude im Allgemeinen gelten, wobei die Maße selbst erhalten blieben. Weiterhin gelten für diese Gebäude ein max. lichter Stufenabstand von 12 cm und ein Minimum von 7 cm.
Weiterhin: LBO beachten!
Die Diskrepanzen der neuen Norm zu den jeweiligen Landesbauordnungen bleiben leider. Fordert die DIN 18065 für Treppengeländer neben dem Treppenlauf einen maximalen Abstand von 6 cm zwischen Geländer und Stufe/Podest, so schreibt z. B. die Hessische Landesbauordnung hier lediglich 4 cm vor (vergl. §35 (5)).
Auch wenn man meinen könnte, nun nach neuer Norm in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen noch mehr Freiheit zu haben: Gewisse Hinweispflichten bleiben. Aus der Rechtsprechung weiß der Fachbetrieb: Geht es um Leib und Leben, insbesondere bei Kindern, verstehen die Gerichte keinen Spaß. So fordern die Gerichte immer mehr Hinweise. Aus Sicht des DHTI sind Angebotsoptionen oder Hinweise wie „Kinderschutzsicherungen sind im Auftrag nicht enthalten. Auf Wunsch bieten wir Ihnen gerne Baurechtleisten und Kinderschutztüren an“ nicht nur hilfreich, sondern auch notwendig.
Abweichungen möglich
Das NABau-Gremium „Treppen“ hat konsequent darauf hingearbeitet, die neue Norm so abzufassen, dass sie in die Musterliste der Technischen Baubestimmungen aufgenommen werden und in jedem Land als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt werden kann. Das Arbeitsgremium im DIN hat dies befürwortet. Im öffentlich-rechtlichen Sinn wird die DIN voraussichtlich in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommen, aber wohl nicht für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen. Damit sind in diesem für Tischler und Schreiner relevanten Bereich Einzelvereinbarungen, die von den Regelungen der Norm abweichen, möglich.
Für den Treppenbauer wichtig: Bei vertraglicher oder auch bei fehlender Vereinbarung beschreiben die einzelnen Vorgaben der DIN 18065 – wie Mindestauftrittsbreite oder Steigungsverhältnis – das Bau-Soll. Dies gilt auch für Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen. Und eine vertragliche Vereinbarung kann z. B. durch die VOB/C ATV DIN 18334 Holz- und Zimmererarbeiten erfolgen. Häufig verweisen auch die eigenen AGBs des Unternehmers auf die VOB. Will man abweichen, sollte dies zuvor geprüft werden. ■
Quelle: Deutsches HolzTreppen
Institut (DHTI)

Jahrestagung 2012: Interessante Themen

DHTI

Aufgabe des
Deutschen HolzTreppen Instituts (DHTI) mit Sitz in Saarbrücken ist es, an einschlägigen Normen und Regelwerken mitzuwirken sowie die Mitgliedsbetriebe über neue Vorschriften und technische Innovationen zu informieren. Die DIN 18065 wurde durch die Fachleute des DHTI im Normenausschuss begleitet. Die ersten Entwürfe der Norm konnten auf der DHTI-Mitgliederversammlung 2006 in Lünen vorgestellt werden.
DHTI-Mitglieder erhielten im Sommer 2011 die Norm kostenfrei im Rahmen der DHTI-Mitgliedschaft. Neben der Forschungsarbeit liegt der Fokus auf der Öffentlichkeitsarbeit für qualitativ hochwertigen Holztreppenbau.
Die DHTI-Jahrestagung 2012 findet am 27. und 28. April 2012 in Fulda statt. Einige Themen:
  • Erste praktische Erfahrungen mit der neuen DIN 18065, insbesondere im Bereich Verziehungsregeln und Geländerabwicklung. Erläuterung der Systematik der neuen Grundnorm für den Treppenbau in Deutschland.
  • Schallschutzmängel bei leichten Treppen, insbesondere bei Holztreppen, und deren rechtliche Konsequenzen: Haftungsfreizeichnung für Holztreppenbauer bei ausdrücklichem Kundenwunsch auf Abweichung von der Norm; Versuch einer Musterformulierung.
  • Befestigungstechnik im Holztreppenbau: die Grenzen der Dübelmontage.
  • Entwicklung einer europäischen Regelwerkstreppe: erste Ergebnisse zur Schaffung einer Norm für ganz Europa auf der Basis des Regelwerkes Handwerkliche Holztreppen.
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