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Türen: Regeln, Normen und Anforderungen

Bauelemente
Türen: Regeln, Normen und Anforderungen

Türen: Regeln, Normen und Anforderungen

Es existieren viele Einzelanforderungen an Türen. Die Regeln, Normen und Gesetze für Türen werden auf Bundes-, Landes- oder Fachebene formuliert – vom Gesetzgeber, Versicherern und Normungsgremien sowie Interessenvertretern aus verschiedenen Bereichen. Auch die Praxis hat Einfluss: durch Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Einfache Antworten für Türen-Probleme sind aufgrund der vielfältigen Vorgaben selten möglich.

Dieser Beitrag soll zeigen, wo Anforderungen an Türen beschrieben sind. Er fasst die wesentlichen Regelungen zusammen. Weil sich diese jedoch permanent wandeln und auf Landesebene unterschiedliche Bauordnungen vorhanden sind, erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch die jeweilige Umsetzung kann sehr unterschiedlich ausfallen.

Gesetzgebung auf Bundesebene
Da im öffentlichen und gewerblichen Bereich Arbeitnehmer vorhanden sind, gelten die technischen Regeln für Arbeitsstätten nahezu immer. Details klären die einzelnen Arbeitsschutzvorschriften (ASR). Ausschlaggebend für Türen sind die ASR 1.7 “Türen und Tore”, welche Anforderungen an Türen in Arbeitsstätten regelt, sowie die ASR A2.3 “Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan”, die unter anderem Angaben zu Fluchtwegbreiten gibt.

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> Hier geht’s zur ASR 1.7 “Türen und Tore”

PDF_icon> Und hier finden Sie die ASR A2.3 “Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan”

 

 

Gesetzgebung auf Landesebene
Darüber hinaus sind die baurechtlichen Vorgaben zu beachten – auch die der Sonderbauten. Ist Feuer- und Rauchschutz gefordert, sollte ein Brandschutzkonzept vorhanden sein, da der Verfasser des Konzeptes die Verantwortung für die Wahl der entsprechenden Schutzeigenschaften der Tür hat. Für spezielle Bereiche wie Kindergärten, Schulen oder Versammlungsstätten gelten darüber hinaus separate Vorgaben der Unfallversicherer. Bei Beachtung dieses grundsätzlichen Vorgehens wird das Risiko minimiert, Anforderungen zu übersehen.

Zudem gibt sie aber auch einen Überblick, in welchen Bereichen und Situationen spezielle Regelungen geltend gemacht werden können. Grundsätzlich gilt hier: Je detaillierter die Anforderung beschrieben ist, umso verbindlicher ist sie auch.
Zahlreiche der in der Tabelle aufgeführten Regeln und Verordnungen können auch als PDF-Datei bezogen werden. Über die Suchfunktion in den Dateien lassen sich die Dokumente schnell nach Schlüsselbegriffen wie „Tür“, „dicht“, „Rettungsweg“ und weitere durchsuchen.
Neben den Anforderungen an Türen gibt es aber auch Regeln und Vorgaben für Treppen, Fenster, usw. Beim Einrichten von Schulen, öffentlichen Gebäuden, Kindertagesstätten und ähnlichen Gebäuden ist es sinnvoll, die jeweiligen Dokumente durchzusehen.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet werden kann. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten. In dem unten aufgeführten Kasten, befinden sich die jeweiligen Institut-Internetadressen, in denen die grundlegenden Vorschriften für all diese Bereiche eingesehen werden können.

Vorschriften, Regeln und Vorgaben

Internetadressen


Der Autor

Wolfgang Heer ist Geschäftsführer der Gesellschaft für Systemlösungen des Tischler- und Schreinerhandwerks (TSH)Wolfgang Heer ist Geschäftsführer der Gesellschaft für Systemlösungen des Tischler- und Schreinerhandwerks (TSH).

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81377 München
www.tsh-system.de
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