Es existieren viele Einzelanforderungen an Türen. Die Regeln, Normen und Gesetze für Türen werden auf Bundes-, Landes- oder Fachebene formuliert – vom Gesetzgeber, Versicherern und Normungsgremien sowie Interessenvertretern aus verschiedenen Bereichen. Auch die Praxis hat Einfluss: durch Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Einfache Antworten für Türen-Probleme sind aufgrund der vielfältigen Vorgaben selten möglich.
Dieser Beitrag soll zeigen, wo Anforderungen an Türen beschrieben sind. Er fasst die wesentlichen Regelungen zusammen. Weil sich diese jedoch permanent wandeln und auf Landesebene unterschiedliche Bauordnungen vorhanden sind, erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch die jeweilige Umsetzung kann sehr unterschiedlich ausfallen.
Gesetzgebung auf Bundesebene
Da im öffentlichen und gewerblichen Bereich Arbeitnehmer vorhanden sind, gelten die technischen Regeln für Arbeitsstätten nahezu immer. Details klären die einzelnen Arbeitsschutzvorschriften (ASR). Ausschlaggebend für Türen sind die ASR 1.7 “Türen und Tore”, welche Anforderungen an Türen in Arbeitsstätten regelt, sowie die ASR A2.3 “Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan”, die unter anderem Angaben zu Fluchtwegbreiten gibt.
> Hier geht’s zur ASR 1.7 “Türen und Tore”
> Und hier finden Sie die ASR A2.3 “Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan”
Gesetzgebung auf Landesebene
Darüber hinaus sind die baurechtlichen Vorgaben zu beachten – auch die der Sonderbauten. Ist Feuer- und Rauchschutz gefordert, sollte ein Brandschutzkonzept vorhanden sein, da der Verfasser des Konzeptes die Verantwortung für die Wahl der entsprechenden Schutzeigenschaften der Tür hat. Für spezielle Bereiche wie Kindergärten, Schulen oder Versammlungsstätten gelten darüber hinaus separate Vorgaben der Unfallversicherer. Bei Beachtung dieses grundsätzlichen Vorgehens wird das Risiko minimiert, Anforderungen zu übersehen.
Vorschriften, Regeln und Vorgaben
Internetadressen
- Musterbauordnung www.is-argebau.de
- Bauordnungen der Länder www.bauordnungen.de beziehungsweise Seiten der jeweiligen Landesministerien
- Mustersonderbauordnung www.is-argebau.de
- Unfallverhütung www.dguv.de/inhalt/medien/index.jsp
- Normen www.beuth.de
- Arbeitsschutz (Bund) www.baua.de
Der Autor
Wolfgang Heer ist Geschäftsführer der Gesellschaft für Systemlösungen des Tischler- und Schreinerhandwerks (TSH).