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Vom Ü- zum CE-Zeichen

Welche Anforderungen stellt Europa an die Produktnorm für Innentüren
Vom Ü- zum CE-Zeichen

Das CE-Zeichen kennen wir ja schon von Fenstern und Haustüren. Jetzt soll auch eine einheitliche Produktnorm, inklusive Erstprüfung und werkseigener Produktionskontrolle, für die Innentürenbranche kommen. Mit der CE-Kennzeichnung können die Marktteilnehmer innerhalb Europas frei handeln und neue Chancen generieren. Mit diesem Beitrag zeigt der ift-Experte Andreas Schmidt welche Anforderungen Europa an die Innentüren stellen will.

Anforderungen an Bauprodukte werden in Europa in den dafür geltenden Produktnormen geregelt. Für die Innentüren wird dies die Produktnorm EN 14351-2 „Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften“. Nachdem der Teil 1 der Produktnorm EN 14351-1 „Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit“ schon seit dem 1. Februar 2009 verbindlich ist und Außentüren im europäischen Warenverkehr bereits das CE-Zeichen tragen müssen, wird dies auch für Innentüren bald erforderlich sein.

Die Anforderungen an Innentüren, die in Teil 2 der Produktnorm zusammengefasst sein werden, basieren auf den zugrunde liegenden Prüf- und Klassifizierungsnormen. Diese sind alle ausgearbeitet und veröffentlicht.
Aus der Übernahmeverpflichtung der europäischen Normen ergeben sich bereits Änderungen, die bei Ausschreibung, Verkauf, Prüfung und Entwicklung von Türen zu berücksichtigen sind. Der Anwendungsbereich in der Produktnorm ist materialunabhängig gehalten und bezieht sich auf betriebsfertige Elemente aus Türblatt, Zarge und den dazugehörigen Dichtungen und Beschlagsteilen.
Der Zeitpunkt einer endgültigen Veröffentlichung und Einführung ist noch nicht benannt worden. Es wird eine voraussichtlich 12-monatige Koexistenzphase geben. Das bedeutet, dass in dieser Zeit nationale Kennzeichnungen, wie in Deutschland beispielsweise das Ü-Zeichen, noch weiterhin gültig sind, die CE-Kennzeichnung parallel aber auch schon existiert und verwendet werden darf. Nach dem Ablauf der Koexistenzphase ist eine CE-Kennzeichnung auf dem Bauprodukt zwingend erforderlich.
Konformitätsverfahren
Die möglichen Nachweisverfahren der Leistungseigenschaften für Bauprodukte (Tabelle 1) sind in der Türenindustrie bekannt und in verschiedenen Bereichen schon länger umgesetzt:
  • So kennen wir aus dem Brandschutz das Konformitätsver- fahren 1 mit Erstprüfung, Erstüberwachung und Fremdüberwachung durch eine notifizierte Stelle sowie laufender werkseigener Produktionskontrolle durch den Hersteller.
  • Das Konformitätsverfahren 3 mit Erstprüfung durch eine anerkannte Stelle sowie werkseigener Produktionskontrolle durch den Hersteller ist uns z. B. aus dem Bereich Schallschutz bekannt.
  • Das Verfahren 4 kennen wir aus dem Bereich der Angaben zu Maßen und Toleranzen, die der Hersteller eigenverantwortlich für sein Produkt angibt.
Erstprüfung
Die anzugebenden Leistungseigenschaften des Produkts sind dem Kunden als Werte oder Klassen in einer Konformitätsbescheinigung mit auszuhändigen. Je nachdem, ob die mandatierten (wesentlichen) Eigenschaften (Tabelle 1) in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten einem Schwellenwert unterliegen oder nicht, können die Werte oder Klassen auch mit npd (no performance determined) angegeben werden.
Zusätzlich und/oder freiwillig ermittelte Leistungseigenschaften, wie in Deutschland die Anforderungen an das Verformungsverhalten der Türen unter Klimaeinfluss, können natürlich ebenso aufgeführt werden. Die Anforderungsprofile der Türen ergeben sich also zum einen aus den jeweiligen nationalen, baurechtlichen Anforderungen und zum anderen aus den vom Planer zusätzlich geforderten Leistungseigenschaften. National stehen das Verformungsverhalten unter Klimaeinfluss sowie die mechanische Widerstandsfähigkeit im Vordergrund der allgemeinen Anforderungen an Innentüren. Weitere wichtige Anforderungen kommen aus dem Schallschutz, dem Wärmeschutz sowie dem Rauch- und Brandschutz (nicht in Teil 1 und Teil 2 der Produktnorm).
Das Anbringen der Kennzeichnung wird durch den Hersteller bzw. durch eine autorisierte Person übernommen, die das Produkt in den Verkehr bringt. Das kann der tatsächliche Hersteller, aber auch ein Händler oder Monteur sein. Die Kennzeichnung hat vorzugsweise auf dem Produkt selbst, in Ausnahmen auch auf der Verpackung und/oder den beigefügten Dokumenten zu erfolgen. Neben den allgemeinen Angaben in der Konformitätserklärung (Bild 1) zum Hersteller, den letzten beiden Ziffern des Jahres der Anbringung der Erklärung, der Nummer der Europäischen Norm und einer kurzen Produktbeschreibung müssen Angaben zu den vorgeschriebenen Eigenschaften (siehe Tabelle 1) gemacht werden.
Prüf- und Klassifizierungsnormen
Eine Vielzahl an verbindlichen Normen ist bereits in Europa sowie als DIN EN in Deutschland seit Jahren eingeführt.
Zum Nachweis der jeweiligen Eigenschaften sind so genannte Erstprüfungen von einer notifizierten Stelle durchzuführen.
Die Auswahl eines repräsentativen Probekörpers liegt hierbei in der Verantwortung des Herstellers. Die Bildung von Produktfamilien hat sich hierfür als eine praktikable Lösung erwiesen. Eigenschaften, über die der Hersteller zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen treffen muss oder kann, können mit npd (no performance determined/„keine Leistung bestimmt“) gekennzeichnet werden. Sie sind jedoch auf jeden Fall zu berücksichtigen (Tabelle 3, Auszug aus „Klassifizierungen der Eigenschaften“).
Nach Durchführung der Erstprüfungen fasst der Hersteller die Nachweise in einem ITT Report (Initial Type Test) zusammen. Hier bietet das ift Rosenheim den Herstellern Hilfestellung bei der Auswahl der Probekörper wie auch bei der Zusammenfassung der Prüfergebnisse in einem ITT.
Durch Vergleichen (Bsp. in Tabelle 4) eines geforderten Anforderungsprofils einer Tür mit einem konkreten Leistungsprofil eines geprüften Türelements (oder umgekehrt) wird dem Planer oder Hersteller eine einfache Möglichkeit gegeben, ein passendes Türelement auszuwählen oder anzubieten.
Die npd-Angabe darf nicht verwendet werden, wenn die Eigenschaft einem Schwellenwert unterliegt. Ergänzende Eigenschaften wie Anforderungen an die Klimabeständigkeit oder der mechanischen Dauerhaftigkeit können durch den Planer in ein solches Anforderungsprofil mit aufgenommen werden.
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Ein weiterer, wesentlicher Punkt im Rahmen der CE-Kennzeichnung ist die werkseigene Produktionskontrolle. Der Hersteller ist verpflichtet, eine werkseigene Produktionskontrolle aufzubauen, aufrechtzuerhalten und diese zu dokumentieren. In Verfahrens- und Arbeitsanweisungen muss er alle Daten, Anforderungen und Regeln an die Produkte systematisch festlegen.
Geregelte Prozesse und dokumentierte Verfahren über Einkauf, Wareneingangskontrolle, Produktion, Arbeitsvorbereitung und Vertrieb sorgen für die Einhaltung und Sicherstellung gleichbleibender Produkteigenschaften. Hinweise für den sinnvollen Aufbau einer WPK sind in der Produktnorm prEN 14351-2, sowie in EN ISO 9001 und im Kommentar zur DIN EN 14351-1 „Fenster und Türen“ zu finden.
Zusammenfassung
  • Letzte Diskussionen und Arbeiten zur Produktnorm prEN 14351-2 sind in vollem Gang und mit einer Umsetzung der Norm ist in absehbarer Zeit zu rechnen.
  • Prüf- und Klassifizierungsnormen sowie die Nachweisverfahren zur Konformität und der Eigenüberwachung sind den Herstellern bekannt und werden bereits umgesetzt.
  • Durch die einheitlichen Erstprüfungen und die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen werden Produkte innerhalb Europas vergleichbar und frei handelbar. Dadurch ergeben sich für alle Marktteilnehmer neue Chancen, die von jedem individuell genutzt werden können.
  • Betriebe, die bereits in der Vergangenheit die Leistungseigenschaften und Qualität ihrer Produkte über Verfahren (wie z. B. beschrieben in EN ISO 9001, 2008) dokumentiert haben, besitzen einen Erfahrungsschatz, der ihnen bei der CE-Kennzeichnung von Nutzen sein wird.
  • Hilfestellung im Rahmen der Erstprüfung bis hin zur Einführung und Umsetzung einer WPK und Erstellung eines ITT bietet das ift Rosenheim. ■
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