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Was bedeutet dieses aaRdT?

Vom Mangel oder von einem, der auszog, etwas über Normen und Regeln zu lernen, Teil 1
Was bedeutet dieses aaRdT?

Auf der einen Seite steht handwerkliches Wissen, verbunden mit Qualitätsbewusstsein. Der Tischler und Schreiner als Macher und Problemlöser – frei nach dem Motto: Alle sagten es ginge nicht, bis einer kam, der es machte. Auf der anderen Seite stehen viele und immer komplizierter werdende Gesetze, Normen und Verordnungen, die den Anspruch erheben, allgemein anerkannte Regeln der Technik (aaRdT) zu sein. Ein Wust von Regeln. Aber was ist einzuhalten, wie hängen die technischen Regeln zusammen?

Ralf Spiekers

Der Bezug zu einer Handwerksleistung ist klar und im BGB definiert bzw. bei Bauleistungen werden über die VOB die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) in Bezug genommen. Diese Regeln sind in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt und stehen fest. In der Praxis haben sich die Regeln aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt. Sie stellen nach Werkvertragsrecht für den Sollzustand eine Minimalforderung dar und bei Nichteinhaltung liegt ein Mangel vor, soweit die Abweichung nicht zuvor mit dem Auftraggeber vereinbart worden ist.

DIN ist ein Verein – nicht mehr, nicht weniger

Die Ergebnisse der Normungsarbeit im DIN sind „Deutsche Normen“. Sie werden unter der Kollektivmarke vom DIN herausgegeben und bilden das „Deutsche Normenwerk“.

DIN-Normen haben den Anspruch, Stand der Technik zu sein, so die DIN 820. Damit sind sie moderner als die zuvor benannten aaRdT und werden durch die interessierten Kreise zum Nutzen der Allgemeinheit auf nationaler und internationaler Ebene in der Regel im Konsens erstellt. Bei der Formulierung Stand der Technik wird klar, dass dieser über den Anspruch des BGB hinausgeht. Der Stand der Technik ist aktueller. Dies gilt vor allem für junge Normen. Hier ist also zu überprüfen, ob sie auch Stand der Technik sind. Normenentwürfe sind in der Regel keine allgemein anerkannte Regel der Technik.

Ähnlich unverbindlich bleiben häufig auch die europäischen Normen, die ins nationale Regelwerk als DIN EN übernommen werden. Kaum jemand kennt die Terminologienorm zu Treppen (DIN EN 14076). Bekannter sind jedoch die klassischen europäischen Produktnormen zu Holzfußböden oder Holzwerkstoffen, die es im Bereich des Handels gibt.

Als Technische Spezifikation (TS) bezeichnet man heute den ehemaligen Fachbericht, der zeitweise auch DIN SPEC genannt wurde. Das Dokument ist eine mögliche Vorstufe zur Norm, weil z. B. die erforderliche Zustimmung zur Annahme als Norm nicht erreicht werden kann oder noch Zweifel bestehen, ob Konsens erzielt werden kann, oder es wird aus anderen Gründen von einer sofortigen Veröffentlichung als Norm ausgeschlossen. Der Technische Report (TR) hingegen ist ein informatives Dokument zum technischen Inhalt von Normungsarbeiten, das gesammelte Daten enthält, die anderer Art sind als solche, die üblicherweise als Norm oder Technische Spezifikation veröffentlicht werden.

Im Bereich allgemeiner technischer Vertragsbedingungen (ATV’en) sind die gewerkespezifischen (ATV) zu beachten, z. B. die ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten. Sie enthalten eine Reihe von technischen Vertragsbedingungen und sind häufig auch Verkehrssitte und damit aaRdT. Oft werden sie auch über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Bezug genommen. Von daher sollte der Tischler und Schreiner diese inhaltlich kennen. Im Endkundengeschäft empfiehlt sich, diese schriftlich zu übergeben. Der Vorteil ist ein klares Leistungssoll mit Abgrenzungen zum Nachfolgegewerk.

Eine weitere Sonderstellung haben die sogenannten harmonisierten Normen. Sie setzen europäisches Recht um und sind rechtlich über die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU verankert.

Schriften zählen auch zu den aaRdT

Zu den aaRdT zählen generell neben den Normen auch Schriften. So ist der Leitfaden zur Montage von Fenstern und Außentüren, kurz der sogenannte RAL-Leitfaden, in vielen Punkten allgemein anerkannte Regel der Technik. Er ist von breiten Verkehrskreisen anerkannt und technisch richtig. Ob die Schrift die einzige anerkannte technische Regel ist, ist jeweils für den spezifischen Sachverhalt zu prüfen. Auch der Leitfaden zur Montage wird durch zahlreiche Dokumente ergänzt. So gibt es die regelmäßig überarbeiteten Schriften des Verbandes Fenster und Fassade, die in Kooperation mit breiten Verkehrskreisen niedergeschrieben werden, aber auch das ift Rosenheim veröffentlicht teilweise ergänzend.

Einen vergleichbaren Ansatz verfolgen die neuen TSD-Schriften. Sie sind eine Fachmeinung des Gewerkes und definieren im Teil 1 der Schriftenreihe die Bewertungsgrundsätze im Tischler- und Schreinerhandwerk. Die Schrift ist neu und daher noch nicht sofort als aaRdT wirksam. Es empfiehlt sich, die Schrift inhaltlich zu vereinbaren. Dies kann z. B. durch eine Übergabe als Anlage zum Angebot erfolgen, was aus rechtlicher Sicht auch notwendig ist. TSD hat daher einen Abreißblock erstellt, der die Inhalte zusammenfasst. Ähnliche Hilfestellungen geben auch die vorgedruckten Vertragsbedingungen zur VOB/B, die dem Kunden so ausgehändigt werden können.

Zusammenfassend ist festzustellen:

Technische Regeln sind zu beachten, wenn sie vertraglich vereinbart werden und wenn sie allgemein anerkannte Regeln der Technik sind. Auch durch einen Verweis von Gesetzen oder Verordnungen z. B., kann eine Pflicht entstehen. „Weicht bei einem Neubau ein Werk von den DIN-Normen ab, spricht eine Vermutung dafür, dass das Werk gegen die aaRdT verstößt und damit mit einem Mangel behaftet ist. Es obliegt dem Unternehmer nachzuweisen, dass gleichwohl ein Mangel der Werkleistung nicht vorliegt“, urteilte ein OLG, das bei einem vermutlichen Baumangel eine Abweichung von DIN-Normen sah.


Der Autor

Ralf Spiekers – Abteilungsleiter Technik,

Normung und Arbeitssicherheit beim Verband Tischler Schreiner Deutschland.

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