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Wenn zu viel „Rustikal“ im Boden steckt

Bei rustikalen Parkettböden lauern auch Gefahren
Wenn zu viel „Rustikal“ im Boden steckt

Rustikale Parkettböden liegen im Trend, erfordern aber, wie normale Holzböden, ebenso gebrauchstaugliche Oberflächen, welche keine Nutzungseinschränkungen aufweisen. Als strukturiert und rustikal gelten Parkette mit gebürsteter, handgehobelter, gefaster oder künstlich gealterter Oberfläche. Ebenso dazu gehören sehr „wilde“ Sortierungen mit Ästen, farbig ausgekitteten Rissen, Farbdifferenzen und Wuchsmerkmalen von sehr feinen bis äußerst groben Jahrringstrukturen.

Beni Lysser

Bei einem Restaurantneubau wurde ein Dreischicht-Fertigparkett in diversen Räumen sowie dem Eingangsbereich montiert. Verlegt wurde das Rustikalparkett auf Kalziumsulfatestrich mit integrierter Bodenheizung. Die Dielen in größerem Format wurden vollflächig aufgeklebt und die mehrlagigen Holzelemente wiesen Räuchereichendecklagen in unregelmäßiger Sortierung auf, mit sägerauher und geölter Oberfläche sowie rundum verlaufenden Fasen. Die Risse, Astausbrüche und dergleichen hatte der Parketthersteller bereits im Werk mit einer schwarzen Kittmasse ausgefüllt.

Die Beanstandung

Nach der Restauranteröffnung beanstandete der Auftraggeber gegenüber der Parkettfirma diverse Beschädigungen am Boden, welche jedoch kaum auf die Verlegung des Holzbodens oder die Nutzung zurückzuführen waren. Äste fielen aus den Decklagen und Kittmassen lösten sich aus ausgefüllten Rissen. Nach einer Besichtigung mit allen Parteien stellte sich der ausländische Parketthersteller quer, mit der Begründung, das Parkett wäre, entgegen einer ordentlichen Reinigungs- und Pflegeinstruktion zuvor, mit einem Reinigungsautomaten gewaschen und dadurch beschädigt worden. Eine Mitverantwortung lehnte auch der Lieferant als Importeur des Produktes für die Schweiz gänzlich ab. Dem Parkettverleger blieb, als Vertragspartner gegenüber dem Bauherrn und Nutzer, nichts anderes übrig, als vorerst auf eigene Rechnung provisorische Reparaturen am Boden vorzunehmen, damit Unfallgefahren vermieden werden konnten. Immer mehr Auskittungen und Äste brachen aus den Decklagen weg, zusätzliche Risse entstanden und das Parkett wies stets größere Nutzungseinschränkungen auf. Dies erforderte dann ein Gutachten, was vom Bauherrn in Auftrag gegeben wurde.

Feststellungen des Gutachters

Die erste Besichtigung durch den Experten erfolgte im Sommer. Dabei traten viele Beschädigungen in den Parkettoberflächen auf, über alle Flächen verteilt. Nebst den Kitt- und Astausbrüchen lagen auch diverse Holzabsplitterungen sowie neue Risse vor. Beim Abklopfen des Bodens konnten dazu einige Hohlstellen ausfindig gemacht werden. Verformungen jedoch traten während der Feuchtwetterphase keine auf, weder Fugenbildungen noch Schüsselungen. Das Holz stand unter natürlichem Quelldruck über die ganzen Flächen. Die Raumklimamessungen erschienen ebenso normal, normgerecht und der Jahreszeit entsprechend.

Der Experte ordnete daraufhin eine zweite Begutachtung am Ende der Heizperiode und Trockenwetterphase (Winter) an. Beim ersten Augenschein wurden nämlich auch Stimmen laut, welche eine zu hohe Temperatur im Boden aus der Beheizung als Ursache für die Schäden vermuteten.

Bei der erneuten Begutachtung im Februar kamen noch mehr Unregelmäßigkeiten und Parkettbeschädigungen zum Vorschein. Neben den Ausbrüchen und Absplitterungen traten flach zur Oberfläche verlaufende Risse auf, mit schieferartigen Holzaufwölbungen. Auch diverse Kanten- und Eckenverformungen als Aufwölbungen einzelner Parkettelemente lagen vor und erzeugten erhebliche Höhendifferenzen mit Stolpergefahren.

Kontrollöffnungen bei Decklagenablösungen zeigten Fehlverleimungen zwischen der Räuchereichendecklage und Fichtenmittelschicht. Faserausrisse traten jedoch nirgends auf. Der Kleber auf der Oberfläche der Mittellage erschien dazu braun verfärbt. Das Raumklima war viel zu trocken, weit unter 30 % rel. Raumluftfeuchte, und die Räuchereichennutzschichten ergaben bei Messungen im Labor Holzfeuchtigkeiten von etwa 4 %. Die Bodenheizung erzeugte jedoch auch bei kalten Außenbedingungen keine zu hohen Oberflächentemperaturen.

Beurteilungsgrundlagen

Für die allgemeine Beurteilung von Parkettböden gelten in der Schweiz die SIA-Normen (Schweizerischer Ingenieur und Architektenverein) und bezüglich der relativen Raumluftfeuchtigkeit zusätzlich die Broschüre des BAGs (Bundesamt für Gesundheit). Alle Regelwerke fordern während der Heizperiode und Trockenwetterphase immer mindestens 30 % rel. Raumluftfeuchte sowie eine maximale Oberflächentemperatur im verlegten Parkett über einer Bodenheizung von maximal 27 °C. Zu tiefe Luftfeuchten und/oder zu hohe Bodentemperaturen führen zu übermäßigem Austrocknen des Holzes, verbunden mit Schüsselungen und Fugenbildungen, dazu intensiven Schwindspannungen, welche auch Beschädigungen des Parketts provozieren können.

Werden die Normvorgaben eingehalten, resultiert im Holz während des Winters eine minimale Ausgleichsfeuchtigkeit von etwa 5,5 %. Tiefere Werte zeigen eine lang anhaltende Trockenheit im Raum, da ein Holzfeuchtewechsel im Normalfall mindestens zwei bis vier Wochen verändertes Raumklima erfordert.

Zu hohe Temperaturen im Holz aus der Beheizung in der Unterkonstruktion fördern ebenso Beschädigungen am Parkett, wegen Untertrocknungen im Holz.

Welche Ursachen hatten die Schäden?

Die Kontrollen und Messungen zeigten auf zwei verschiedene Ursachen, welche die massiven Beschädigungen im Parkett erzeugten. Zum einen lagen die Parkettelemente in vielen Bereichen mit ungenügender oder fehlerhafter Verklebung zwischen den Decklagen und den Mittelschichten vor, als Mangel am Parkett selber. Die Dunkelverfärbungen des Klebstoffes unter den Räuchereichendecklagen waren auf eine Beeinflussung des Klebers durch Restanteile von Ammoniak aus dem Räucherprozess zurückzuführen, das heißt, die Deckschichten wurden zu kurz abgelüftet. Aus der fehlenden Klebkraft lösten sich auch die Äste und Kittmassen. Zu guter Letzt wurden die verschiedenen Kanten- und Eckenaufwölbungen ebenso begünstigt durch die ungenügende Verbindung zwischen Nutzholz und Trägerschicht.

Die Verantwortung für alle Fehlverleimungen in den Parkettelementen musste dem Fabrikanten/Hersteller zugewiesen werden. Ebenso in die Verantwortung des Produzenten gehörten die verschiedenen Rissbildungen. Wind- oder Schilferrisse gelten als Holzfehler, die meist in der Herstellung des Parketts wie auch während der Verlegung kaum bis gar nicht erkennbar sind. Zum andern herrschten während des Winters ungünstige Raumklimabedingungen vor, mit zu tiefen Luftfeuchtigkeiten von wahrscheinlich lediglich 20 % oder tiefer. Die Verformungen und die daraus resultierenden Ablösungen und Ausbrüche, wurden dadurch massiv verstärkt. Viele zusätzliche Rissbildungen galten ebenso als Folge davon. Für das Raumklima war aber der Nutzer verantwortlich. Die anfänglich eingesetzte Reinigungsmaschine auf dem Parkett hatte jedoch keine Schäden am Parkett ausgelöst. Dies wurde erkennbar bei den Probeöffnungen. Nirgends konnten Wassereinflüsse mit Verformungen, Schwellungen oder Verfärbungen festgestellt werden.

Schadenbehebung bei Hunderten von Dielen

Alle schadhaften Parkettelemente mit nicht tolerierbaren Beschädigungen als Folge von Ast- oder Kittausbrüchen, Holzabsplitterungen, Decklagenablösungen oder Windrissen erforderten einen Ersatz. Mehrere hundert Dielen waren betroffen. Dennoch erschien das Auswechseln von Einzelelementen sinnvoller und verhältnismäßiger zu sein, als das gesamte Parkett zu ersetzen. Zudem musste das Raumklima angepasst werden, damit im nächsten Winter Normbedingungen vorherrschten. Ansonsten hätten die neuen Parkettdielen erneut Schaden genommen.


Technisches Merkblatt Nr. 38

Strukturierte Parkettoberflächen

Der Parketthersteller definiert mit seinen Vorgaben, was sein Parkettboden kann und was nicht. Bei sehr rustikalen Holzböden gilt, ohne spezielle Produktdeklarationen, trotzdem eine uneingeschränkte Barfußtauglichkeit. Spreißel, Absplitterungen und dergleichen mit Verletzungsgefahren dürfen also nicht auftreten. Andernfalls müsste eine Vorgabe, wie zum Beispiel: „Nur mit Schuhen begehbar“, auf mögliche Gefahren hinweisen.

Die ISP hat ein technisches Merkblatt Nr. 38 zum Thema „Strukturierte Parkettoberflächen“ herausgegeben. Dieses ist gratis abrufbar unter www.parkett-verband.ch unter technische Merkblätter.


Der Autor

Beni Lysser, Experte ISP (Interessengemeinschaft der schweizerischen Parkettindustrie) und Mitglied Swiss Experts (schweizerische Kammer technischer und wissenschaftlicher Gerichtsexperten)

info@parkett-verband.ch

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