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Zimmertüren, Innentüren: Wo muss das Band sitzen?

Die überarbeitete Norm DIN 18101, Ausgabe 2014 – das hat sich geändert
Wo muss das Band sitzen?

Die Maßnorm für Innentüren DIN 18101 ist mit Blick auf neue Anforderungen und Ansprüche grundlegend verändert worden. Die Themenschwerpunkte der Norm liegen in der Anordnung des Bandsitzes, die Erweiterung des Anwendungsbereiches für stumpf einschlagende Elemente sowie die Festlegung der Bezugskanten an Tür und Zarge.

Autor: Leonhard Herbort
Heute sind raumhohe Türen durchgehend oder mit einer Oberblende sowie als stumpf einschlagende Türen gang und gäbe. Nichts davon findet sich in der bisherigen Norm, insbesondere keine Festlegungen über Bandsitze an solch großen Türen oder sonstige wichtige Maßangaben. Jeweils individuelle Abstimmungen zwischen Türblatt-Hersteller und Zargenhersteller waren notwendig. Und dennoch kam es beim Zusammenführen der Elemente an der Baustelle immer wieder zu unangenehmen Überraschungen, sei es dass Schlosssitz und Schließblechsitz nicht übereinstimmten oder Bänder und Bandaufnahmen unterschiedliche Abstände aufwiesen.

Auf Initiative der RAL Gütegemeinschaft Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen und in Zusammenarbeit mit der Stahlzargenindustrie und dem Normenausschuss Bau-wesen (NABau) wurde die Norm überarbeitet und ist im Juli 2014 neu erscheinen. Die wesentlichen Ergänzungen sind:
  • Festlegung der Höhenlage eines eventuellen dritten Bandes
  • Erweiterung des Anwendungsbereiches auf gefälzte und stumpf einschlagende Elemente mit und ohne Oberblende
  • Erweiterung der Türbreiten- und Türhöhenmaße mit entsprechenden Bandabständen und Grenzwertrastern
  • Anpassung und Ergänzung der Zeichnungen zur Erläuterung der genannten Festlegungen.
Höhenlage eines eventuellen dritten Bandes
Wenn Türen aufgrund ihrer Höhe oder ihres Gewichtes bisher mit einem dritten Band ausgestattet wurden, gab es hierfür bisher keine normativ festgelegt Höhenlage. Bei kleineren Bändern finden sich zurzeit in den Unterlagen der verschiedenen Hersteller Abstände um die 250 mm herum, bei größeren Bändern schwankte das Maß von 350 bis 375 mm unterhalb des oberen Bandes der Innentür. Individuelle Abstimmungen von Türen-Her-steller zu Zargenhersteller waren notwendig.
Erweiterung auf stumpf einschlagende Türen
Die bisherige Norm galt ausschließlich für gefälzte Türblätter. Festlegungen für ungefälzte, also stumpf einschlagende Türen gab es keine. Bei der Überarbeitung wurden nun die Festlegungen, die sich in der Zwischenzeit bei den Herstellern „von selbst“ ergeben und sich schon lange in der Praxis bewährt haben, in die Norm mit aufgenommen, ausgehend von der Grundüberlegung, dass das Außenmaß einer stumpf einschlagenden Tür dem Falzmaß einer gefälzten Tür entspricht.
Hinsichtlich der Zargenfalztiefe für stumpf einschlagende Türen wurde die in der Praxis bewährte Gepflogenheit übernommen, die Falztiefe der Zarge ca. 2 mm tiefer festzulegen als die Dicke des Türblattes. Das heißt, im Regelfall springt die Öffnungsfläche des Türblattes gegenüber dem Zargenspiegel 2 mm zurück, weil das seit langem von vielen Herstellern so praktiziert wird. Die Falztiefe so zu legen, dass Zargenspiegel und Türöffnungs-fläche nominell in einer Ebene liegen, lässt die Norm aber ausdrücklich zu.
Erweiterung auf Türelemente mit Oberblende
Mit aufgenommen wurden auch Elemente mit Oberblende, ohne jedoch die Höhenmaße hierfür festzulegen, da die Länge einer Oberblende sich aus der Wandöffnungshöhe und der festzulegenden Türblatthöhe ergibt. Sinnvoll ist die Aufnahme von Türen mit Oberblende dennoch, weil jetzt verbindlich die Bezugskanten festgelegt wurden, von denen sich z. B. die Höhenlage der Bänder ergibt. Diese führte früher oft zu Abstimmungsfehlern – besonders bei stumpf einschlagenden Türen mit Oberblende. Daher wurde für gefälzte und stumpf einschlagende Türen grundsätzlich die Unterkante der Oberblende als Bezugskante festgelegt, weil diese im Prinzip der Zargenfalzhöhe einer Zarge ohne Blende entspricht.
Erweiterung der Türbreiten- und -höhenmaße
Vervollständigt und den heutigen Gegebenheiten angepasst wurde das Spektrum der Türhöhen und -breiten. Die bisherige unsinnige Kombination bestimmter Türbreiten mit vermeintlich „dazu passenden“ Türhöhen wurde aufgegeben. Die Türbreiten und Tür-höhen sind jetzt in separaten Maßtabellen übersichtlich aufgeführt. Die Türbreiten beginnen nun bei Baurichtmaßbreiten von 500 mm (= Türbreite gefälzt 485 mm) und enden im 125-mm-Raster ansteigend in der Tabelle bei 1375 mm (= Türbreite gefälzt 1360 mm).
Bei den Türhöhen wurde nicht zuletzt auch an solche Elemente gedacht, die weniger als Durchgangstür als vielmehr zum Beispiel als Revisionstür eingesetzt werden. Deshalb beginnen die in der Norm aufgeführten Türhöhen nun bei Baurichtmaßhöhen von 1625 mm und enden bei 2750 mm, was den Türhöhen gefälzter Türen von 1610 bis 2735 mm entspricht.
Ein ganz großes Manko der bisherigen Norm ist nun ebenfalls beseitigt worden, nämlich der nicht eindeutig festgelegte Bandabstand zwischen dem oberen und dem unteren Band bei Türhöhen, die größer als 2110 mm sind.
In Tabelle 2 der Norm ist jeder Türhöhe (bis auf eine Ausnahme) der sich logisch ergebende Bandabstand zugeordnet worden. Ausgehend von der Türhöhe 1985 mm mit einem Bandmittenabstand von 1435 mm steigt und fällt mit jeder Türhöhe auch der Bandabstand untereinander um 125 mm. Zusätzlich wurde für die Bandabstände ein Grenzwertraster eingeführt, mit dem Ziel, dass auch bei von den Vorzugsmaßen abweichenden Türhöhen der Bandabstand immer eindeutig abgelesen werden kann.
Leider konnte der bisherige Anachronismus, dass eine 2110 mm hohe Tür den gleichen Bandmittenabstand hat wie eine 1985 mm hohe Tür, bei dieser Überarbeitung noch nicht beseitigt werden. Hier liegt der Grund darin, dass die Türen (und Zargen) mit einer Türhöhe von 2110 mm in fünfstelliger Größenordnung bei Herstellern und Händlern zur schnellen Lieferfähigkeit auf den Lägern liegen. Hier waren sich alle Beteiligten einig, für die Türhöhe 2110 mm den Status quo zunächst so belassen, da man sich der Kosten, die eine Umstellung in diesem Bereich für am Lager bevorratete Türen mit sich bringt, bewusst ist und ein Scheitern der Überarbeitung mit den nun erreichten Vorteilen auf jeden Fall vermeiden wollte. (sk/Quelle: Gütegemeinschaft Innentüren)

BM-Themenseite Innentüren

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