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Zulässig oder nicht?

Neue BVTG-Richtlinien für den Treppenbau
Zulässig oder nicht?

Immer wieder kommt es nach dem Einbau von Treppen zu Streitigkeiten zwischen Kunde und Hersteller über vermeintliche Mängel. Eine neue, 70-seitige Richtlinie des Bundesverbandes Treppen- und Geländerbau e.V. (BVGT) schafft nun Sicherheit in der Beurteilung von Mängeln an Treppen und Geländern.

I Ob Äste, Risse oder Verfärbungen in Wangen oder Trittstufen von Treppen, nicht lotrecht sitzende Geländerstäbe oder Pfosten sowie ungleiche Abstände von Trittstufen zur Wand – die Gründe für Differenzen und Ärger zwischen Kunde und Handwerker bei der Abnahme einer Treppe sind vielfältig. Doch nicht immer ist ein vermeintlicher Mangel auch begründet oder rechtfertigt eine Entgeltkürzung. Ob ein Mangel zulässig ist oder nicht, ist in unterschiedlichen Normen und Regelwerken zusammengefasst. Für den Handwerker ist es allerdings nicht immer einfach diese allzeit parat zu haben. Ein neues, vom Bundesverband Treppen- und Geländerbau e.V. (BVGT) zusammengestelltes Kompendium bringt hier Licht ins Dunkel und schafft Sicherheit, sowohl beim Kunden als auch beim Handwerker.

Gewerkeübergreifender Interessenverband
Seit über 30 Jahren gibt es eine materialübergreifende Interessenvertretung für Treppenbauer. Im Bundesverband Treppen- und Geländerbau e.V. (BVTG) finden seit 1981 Fachbetriebe aller Gewerke rund um den Treppenbau eine Heimat. Seit einigen Jahren nehmen die unlösbaren Fragen, die sehr oft zu Streit zwischen Kunden und den Firmen führten, an den BVTG-Vorstand zu. Aus aktuellem Anlass haben sich die Treppenbauexperten daher bereit erklärt, eine Richtlinie zu erarbeiten, die das Vorgehen bei der Beurteilung von Treppen und Geländern beschreibt. Sie basiert auf den einschlägigen Regelwerken für Treppen und Geländer.
Für den Verbandsvorsitzenden Detlev Saage hat sich gezeigt, dass gerade bei der Beurteilung von Schäden an ausgeführten Treppen und Geländern keine brauchbaren und offiziellen Angaben zur Verfügung stehen. Für den BVTG ist es wichtig, diese Richtlinie bei Änderungen zu aktualisieren, damit diese ständig wächst und auf den aktuellen Stand gebracht wird. Laut Bundesverband gibt es derzeit kein vergleichbares Kompendium im Treppenbau, welches sich im Übrigen nicht in Konkurrenz zu Veröffentlichungen anderer Treppenverbände sieht. Für interessierte Unternehmen steht die neue BVTG-Richtlinie als gedruckte Ausgabe oder als Download auf der Homepage des Verbandes zur Verfügung. (hf/Quelle BVTG) I

Neue BVTG-Richtlinien

3801212

BVTG-Richtlinien zur Beurteilung von Treppen und Geländern, broschiert, 72 Seiten, 1. Auflage, Nettetal, 2015, BVTG
Mitglieder des BVTG erhalten jährlich ein Exemplar kostenlos zugesandt (auf Anfrage auch bis zu 10). Auf der Homepage des BVTG steht die Richtlinie darüber hinaus zum kostenlosen Download bereit.
Nichtmitglieder können die Richtlinie in der gedruckten Version für je 10 Euro, zzügl. 5 Euro Versand, über die Homepage des BVTG beziehen. Nach Zahlungseingang besteht das Recht zum Download.
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