Seit Januar 2020 gelten die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD. Aber Achtung: Damit gilt das Prinzip der Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der Daten nun auch mit der aktuellen Steuererklärung!
Dieter Kutschus, geschäftsführender Gesellschafter
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BM online 06|2021