Der Countdown läuft. Wer an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen will, kann dies ab dem 18. Oktober 2018 bzw. dem 1. Januar 2020, nur noch in elektronischer Form. Wir erklären, wie die Online-Vergabe funktioniert und wo sich Verfahren und Anbieter unterscheiden.
von Marian Behaneck
Gemäß EU-Richtlinie 2014/24/EU zur Elektronischen Vergabe (E-Vergabe)
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BM online 10|2018