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Konstruktiv vorbeugen

Brandschutz im Innenausbau – BM-Serie Teil 2
Konstruktiv vorbeugen

Vor allem in öffentlichen Gebäuden wird dem Thema Brandschutz ein hoher Stellenwert beigemessen dem der Innenausbauer unter Beachtung zahlreicher Vorschriften Rechnung zu tragen hat. Mit welchen konstruktiven Details der geforderte Brandschutz dabei erreicht werden kann, veranschaulicht unser Autor im zweiten Teil der Serie.

Autor: Prof. Klaus Lang

I Wie bereits in der ersten Folge unseres Beitrages dargestellt, weisen die im Brandschutz zum Einsatz kommenden Werkstoffe im Gegensatz zu den im Innenausbau üblichen Trägermaterialien zum Teil andere Eigenschaften hinsichtlich ihrer Formstabilität auf. Vor allem großformatige Wand- oder Deckenbekleidungen erfordern daher zusätzliche konstruktive Maßnahmen, um die Formstabilität dauerhaft sicherzustellen.

Ein wesentliches Kriterium für die Formstabilität von Holzwerkstoffplatten ist dabei der symmetrische Aufbau der Trägerplatte sowie eine beidseitig identische Belegung mit Deckmaterialien. Insbesondere bei Spanplatten, MDF oder Faserplatten ist, aufgrund des genormten Herstellungsverfahrens, ein symmetrisches Rohdichteprofil über den gesamten Plattenquerschnitt sichergestellt. Bei nicht brennbaren, mineralischen Trägerplatten ist dies aber nicht immer gewährleistet, sodass hier zusätzliche konstruktive Maßnahmen zur Verbesserung der Formstabilität ergriffen werden sollten.
Geeignete Maßnahmen ergreifen
Im Wesentlichen gilt es, folgende vier Grundregeln zu beachten:
  • Symmetrischer Aufbau der Beschichtungssysteme (Echtholzfurnier und Decklackierung auf der Vor- und Rückseite von Wand- und Deckenbekleidungen)
  • Bei nicht brennbaren, großformatigen Platten ist durch rückseitiges Aufbringen von Querprofilen (Metallprofile) der Verformungstendenz der mineralischen Trägerplatte entgegenzuwirken.
  • Es ist, insbesondere wenn extreme Klimadifferenzen vor und hinter der Wand- und Deckenbekleidung zu erwarten sind, ausreichende Hinterlüftung zu gewährleisten.
  • In kritischen Einbausituationen sind zusätzliche Stabilisatoren an den Plattenrändern – ähnlich den Konstruktionsprinzipien bei Türblättern – vorzusehen.
Achtung bei zusätzlichen Wandschichten!
In sogenannten „notwendigen Fluren“ bestehen, neben der Anforderung an die Verwendung nicht brennbarer Baustoffe für die Bekleidungen von Wänden, zusätzlich Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit der Flurtrennwände – je nach Gebäudeklasse, entweder feuerhemmend (F30-A) oder feuerbeständig (F90-A). Aus dieser bauaufsichtlichen „Doppelanforderung“ (Nichtbrennbarkeit der Wandbekleidung und einer Feuerwiderstandsklasse der Flurwand) ergibt sich Folgendes: Erstens ist in flurseitig angeordneten Verbundbaustoffen Echtholzfurnier auf nicht brennbarem Trägermaterial durch ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis als nicht brennbarer Baustoff nachzuweisen und zweitens darf die vorgesetzte Echtholzwandverkleidung die Feuerwiderstandsfähigkeit der dahinterliegenden Flurtrennwand nicht beeinträchtigen. Gerade nicht tragende Flurtrennwände wie z. B. GK-Ständerwände (nach allgemein bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (AbP)) verlieren grundsätzlich ihre Klassifizierung, wenn diese Leichtbautrennwände zusätzlich mit Wandschalen belegt werden. Insbesondere bei Verwendung metallischer Unterkonstruktionsprofile und großen Abständen zwischen der Flurtrennwand und der Vorsatzschale bei gleichzeitiger Lastabtragung des Eigengewichts der Vorsatzschale in die nicht tragende Trennwand ergeben sich bei Temperatureinwirkung infolge eines Brandes unkalkulierbare Ausdehnungen und Verformungen. Diese können unter Umständen die Feuerwiderstandsdauer mit entsprechender raumabschließender Wirkung der Flurtrennwand gefährden. Das heißt für das Montageunternehmen, welches mit der Erstellung der echtholzfurnierten Wandverkleidung beauftragt ist: Es ist zunächst sicherzustellen, dass der Verwendbarkeitsnachweis (allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis) für die Feuerwiderstandsklasse der nicht tragenden GK-Ständerwand die zusätzliche Aufdopplung durch die Wandverkleidung regelt. Ist dieses nicht der Fall, ist die Gesamtkonstruktion durch eine amtliche Materialprüfanstalt zu bewerten und als „nicht wesentliche Abweichung“ zum Verwendbarkeitsnachweis einzustufen. Erst dann kann das Montageunternehmen mit der Installation vor Ort beginnen, ansonsten läuft der Ausführende Gefahr, dass er seiner Hinweispflicht bezüglich der aufzudoppelnden GK-Ständerwand mit Feuerwiderstandsanforderung nicht nachkommt, vor allem wenn diese bauseits gestellt wurde.
Mit System auf der sicheren Seite
Eine elegantere und in der gesamten Bautiefe schlankere Variante (Wanddicke > 100 mm) zur Ausbildung von echtholzfurnierten, feuerhemmenden/feuerbeständigen Flurtrennwänden in nicht brennbarer Bauweise stellen sogenannte Systemtrennwände dar. Diese sind in der Lage, beide bauaufsichtlichen Anforderungen in einem Wandaufbau sicherzustellen und können wahlweise mit integrierten Brandschutzverglasungen (F30/G30) und Türanlagen als auch mit Feuerwiderstandsanforderung T30 ausgeführt werden. Auf diese Weise ist ein sogenannter „üblicher notwendiger Flur“ auch flurseitig mit echtholzfurnierten Oberflächen frei gestaltbar (siehe hierzu die Konstruktionsdetails zur nicht brennbaren F30-A-Systemtrennwand auf Seite 52).
Fazit
Der Umgang mit „nicht brennbaren echtholzfurnierten“ Plattenmaterialien ist beherrschbar, wenn die Baustoffnachweise (AbZ, AbP) beachtet werden und die ausgeführte Konstruktion die besonderen Eigenschaften dieses hochwertigen „Echtholz“-Produkts berücksichtigt. Damit gibt man den Planern die Möglichkeit, Echtholzflächen auch in Gebäudeteilen einzusetzen, wo dies früher aufgrund der „Nichtbrennbarkeitsanforderung“ den „kalten“ Materialien wie beispielsweise Metall, Keramik oder Glas vorbehalten war. I

BM-Interview »Unsere Absolventen haben glänzende Berufsaussichten«

BM-Redakteur Heinz Fink sprach mit Studiendekan Prof. Andreas Betz und Prof. Klaus Lang von der Hochschule Rosenheim über die Einbindung des Faches Brandschutz im Studiengang.
BM: Herr Prof. Betz, Herr Prof. Lang, es gibt kaum ein größeres Projekt, bei dem der Brandschutz nicht eines der wichtigsten Themen im Innenausbau darstellt. Wie wird dieses Fachgebiet im Studiengang „Innenausbau“ vermittelt?
Betz: Im Bereich Möbel- und Innenraumkonstruktion erhalten die Studenten beispielsweise folgende Aufgabe: Auf der Basis des Ausschreibungstextes für eine etwa 60 m lange Trennwand in Holzwerkstoff mit integrierten Türen müssen konstruktive Lösungen inklusive aller Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse erarbeitet werden, sodass diese neben den gewünschten Schallschutz- auch den notwendigen Brandschutzanforderungen genügen.
Dabei wird ihnen schnell klar, wie komplex das Thema Brandschutz vor allem auch in Verbin-dung mit weiteren Anforderungen wie Schallschutz, Akustik oder Statik ist. Anschließend erarbeiten wir gemeinsam an der Tafel konstruktive Lösungen.
Lang: Brandschutz ist im Studiengang Innenausbau Prüfungsfach und wird im 3. Semester mit 2 Semesterwochenstunden unterrichtet. Die vermittelten Inhalte reichen dabei von brennbaren und nicht brennbaren Baustoffen und deren Normierung über das Baurecht bis hin zu Baukonstruktionen und Vorschriften zum Brandschutz. Die Bedeutung des Brandschutzes als sicherheitsrelevante Komponen-te, ähnlich der Statik, kann dabei gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dafür versuchen wir die zukünftigen Innenausbau- Ingenieure zu sensibilisieren.
BM: Wird das Thema Brandschutz über diese „Grundvorlesungen“ hinaus im Verlaufe des Studiums vertieft?
Betz: Wir versuchen die Inhalte innerhalb praxisorientierter Aufgabenstellungen immer wieder zu thematisieren. Teils werden Aufgabenstellungen auch von Unternehmen an uns herangetragen und unsere Studenten entwickeln in Projekten, aber auch Diplomarbeiten Lösungen für Trennwandsysteme, Decken-, Wand- und Bodenaufbauten etc. Die Zusammenarbeit mit diesen Unternehmen ist aus unserer Sicht sehr wichtig für die praxisnahe Ausbildung.
Lang: Die Studenten werden im Verlauf ihres Studiums immer wieder mit dem Thema konfrontiert. Dabei ist der Brandschutz ja selten das alleinige Thema, sondern zusammen mit den Bereichen Schallschutz/Raumakustik und Statik eine der drei wichtigsten Säulen beim Innenausbau größerer Objekte. Dabei gilt es, stets alle Komponenten wie etwa Wand/Decke/Boden, Türelemente oder die Ausführung von Rettungswegen im Auge zu behalten.
BM: Wie sieht das spätere Arbeitsgebiet der in Rosenheim ausgebildeten Innenausbau- Ingenieure typischerweise aus?
Betz: Unsere Absolventen sind als Fachingenieure vorwiegend in Unternehmen ab 50 Mitarbeiter aufwärts beim Objekt- und Innenausbau größerer Projekte tätig. Auch im Schiffsinnenausbau, der ja noch ganz eigene Anforderungen an den Brandschutz stellt, sind sie im Einsatz. Aber auch der kleinere Innenausbaubetrieb ist unter Umständen mit dem Thema Brandschutz konfrontiert, beispielsweise beim Ausbau von Gemeindehallen, Kantinen oder Hotels. Auch dort ist das Fachwissen unserer Absolventen gefragt.
Lang: Da viele deutsche Innenausbau-Unternehmen auch international tätig sind, ist es besonders wichtig, dass unsere Absolventen auch über die landestypischen Baubestimmungen Bescheid wissen und in der Lage sind, entsprechende Lösungen zu entwickeln. Dies kann unter Umständen ein entscheidender Wettbewerbsvorteil bei der Auftragsvergabe sein.
Betz: Hier sehen wir auch die Chancen für unsere Absolventen, die zumeist direkt vom Studium weg ihre ersten Anstellungen finden: Der Markt wird auch für unsere Innenausbaubetriebe internationaler und die Nachfrage nach „deutscher Planungs- und Ausführungsqualität“ ist hoch – trotz eines deutlich höheren Lohnniveaus.
BM: Das heißt, die Innenausbau-Ingenieure aus Rosenheim müssen sich keine Sorgen um ihre Zukunft machen?
Betz: Das stimmt: Neben größeren Innenausbauern konkurrieren aber auch Architekturbüros, Generalunternehmer und große Bauunternehmen um unsere Absolventen. Derzeit könnten wir von den 60 bis 70 Absolventen eines Jahrganges annähernd jeden zweifach vermitteln. Unsere Absolventen haben also glänzende Berufsaussichten.
Lang: Das kann auch ich aus der Sicht der Lindner AG bestätigen: Von den etwa 120 bis 130 im Unternehmen tätigen Ingenieuren sind etwa die Hälfte „Rosenheimer“ – mit steigender Tendenz.
BM: Inwieweit spielt die „handwerkliche Vorbildung“ der Bewerber eine Rolle für die Zulassung zum Studium?
Betz: Als Fachhochschule wollen und dürfen wir das nicht zur Vorbedingung machen. Dennoch haben 60 bis 70 % unserer Studenten und Studentinnen eine Lehre im Handwerk absolviert. Zumeist im Schreinerhandwerk, aber auch Trockenbauer oder Maler – auch Bauzeichner sind darunter. Allgemein sind die Erfahrungen, die man am Bau sammelt, immer von Vorteil im späteren Studium und Beruf.
BM: Herr Prof. Betz, Herr Prof. Lang, wir bedanken uns für das interessante Gespräch.
Prof. Andreas Betz, gelernter Schreiner und Innenarchitekt, sowie langjähriger Geschäftsführer eines Innenausbaubetriebes ist Studiendekan im Studiengang Innenarchitektur an der Fakultät für Holztechnik und Bau der Hochschule Rosenheim.
Prof. Klaus Lang studierte nach seiner -Ausbildung zum Bau- und Möbelschreiner Holzingenieurwesen an der Hochschule in Rosenheim. Seit 1990 ist er als Prokurist und Bereichsleiter der Forschung und Entwicklung für die Lindner AG tätig.
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