Seit dem 1. Januar 2020 gelten in Deutschland schärfere Grenzwerte für Formaldehyd-Emissionen aus Holzwerkstoffen. Eigentlich ist der Grenzwert für die Emissionsklasse E1 mit 0,1 ppm zwar unverändert. Doch nur eigentlich … denn im Vergleich zur bisher gültigen Referenznorm EN 717-1 (Grenzwert 0,1 ppm) wird die Anforderung an die Holzwerkstoffe mit der neuen DIN EN 16516 deutlich erhöht, quasi verdoppelt, weil unter anderem die Prüfkammer stärker beladen, die Luftfeuchtigkeit erhöht und der Luftwechsel halbiert wurde. Da also die Prüfparameter für die Kammerprüfung verschärft wurden, dürfen die Produkte nach der EN 717-1 (alte Referenznorm) nur noch 0,05 ppm aufweisen, um dem Grenzwert von 0,1 ppm nach DIN EN 16516 gerecht zu werden. Deshalb wird diese Qualität auch als E 05 nach EN 717-1 kommuniziert (siehe Fachbeitrag in BM 01/20. S. 60 f).Lesen Sie hier, ob die führenden Holzwerkstoffhersteller für die neuen Regelungen gewappnet sind.
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