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Das „fliegende Auge“

Praxistipps zum Aufmaß und zur Inspektion von Fassaden mittels Drohnen
Das „fliegende Auge“

Drohnen für die Inspektion oder das Aufmaß von Fassaden und Gebäuden werden immer billiger und besser. Worauf sollte man beim Kauf und dem Einsatz achten? Und wann ist ein professioneller Dienstleister sinnvoller?

Marian Behaneck

Mit einer Digital- oder Wärmebildkamera ausgestattet, können ferngesteuerte Flugdrohnen – auch Multicopter, Unmanned Aircraft Systems oder Unmanned Area Vehicles (UAS, UAV) genannt – Gebäudeschäden lokalisieren und dokumentieren, Energieverluste aufdecken, Dächer und Fassaden inspizieren oder aufmessen und vieles mehr. Auch Fenster- und Fassadenbauer nutzen sie deshalb inzwischen immer häufiger – entweder selbst oder über entsprechende Dienstleister. Wann lohnt sich der Kauf eines Multicopters, was muss man bei der Auswahl beachten und wann sollte man lieber Drohnen-Dienstleister beauftragen?

Fliegende Vorteile: Was können Drohnen?

Einem „fliegenden Auge“ entgeht kaum etwas. Selbst schwer zugängliche Gebäudebereiche in großer Höhe wie Dachfenster, Oberlichter, Dächer oder Fassaden können begutachtet und fotografisch dokumentiert werden – ohne Leitern, Gerüste, Hubwagen oder Industriekletterer einsetzen zu müssen.

So lässt sich genau eingrenzen, wo ein Gerüst aufgebaut und welche Arbeiten ausgeführt werden müssen. Das ermöglicht individuelle und für den Kunden attraktive Angebote, weil eine Gerüststellung gezielt an den Schadstellen möglich ist.

Der an der Drohnenunterseite angebrachten, hochauflösenden, dreh- und schwenkbaren Digitalkamera mit einer Bildauflösung von 12 bis 36 Megapixel und mehr entgeht kein defektes Oberlicht und kein schadhafter Fenster- oder Fassadenanschluss. Selbst wenige Millimeter große Objekte sind im Live-Kamerabild oder am Büro-PC noch gut erkennbar. Mit professionellen Drohnen, die mit einer Thermografiekamera oder einem 3D-Laserscanner ausgestattet werden können, lassen sich Dächer und Fassaden optional auch energetisch untersuchen und dokumentieren oder geometrisch aufmessen.

Aus perspektivisch entzerrten Luftbildern können für Planungen, Kostenberechnungen, Angebote oder 3D-Visualisierungen zentimetergenaue und maßstabsgerechte, orthogonale Dachaufsichten, Fassadenansichten oder 3D-Modelle erstellt werden. Damit kann man Dächer und Gebäudehüllen im Bestand nahezu lückenlos erfassen und in die digitale CAD- oder BIM-Planung (Building Information Modeling) einbinden oder attraktive Präsentationen für die Vermarktung von Immobilien erstellen.

Rechtliche Vorschriften, die Sie kennen sollten

Mit der am 7. April 2017 in Kraft getretene „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die rechtlichen Vorgaben zum Betrieb von Drohnen neu geregelt.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Kennzeichnungspflicht, wonach unbemannte Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm gekennzeichnet sein müssen, um im Schadensfall den Halter feststellen zu können.

Für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg ist zudem ein Kenntnisnachweis („Drohnenführerschein“) verbindlich, den anerkannte Ausbildungsstätten ausstellen. Ab 5 kg Drohnen-Gesamtgewicht ist für gewerbliche Nutzer eine Aufstiegserlaubnis durch Landesluftfahrtbehörden erforderlich.

Generelle Betriebsverbote gibt es außerhalb der Sichtweite des Drohnenpiloten für Drohnen unter 5 kg, in Flughöhen über 100 m sowie über und in der Nähe von Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Krankenhäusern, Flugplätzen etc. sowie in Wohngebieten – es sei denn, die Bewohner stimmen dem Überflug zu. Aufgrund der hierzulande geltenden Sichtflugvorgaben muss der Pilot seine Drohne stets im Blick haben, um potenzielle Gefahren erkennen und rechtzeitig reagieren zu können.

Der Drohnenbetrieb setzt außerdem eine Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung voraus, die manchmal in der gewerblichen Haftpflichtversicherung bereits enthalten ist.

Trotz dieser bundesweit geltenden BMVI-Verordnung können sich länderspezifische Regelungen und Genehmigungsprozesse in Details unterscheiden (www.drohnen.de, Suche: Aufstiegsgenehmigung).

Darauf sollten Sie bei der Auswahl achten

Für den gewerblichen Einsatz geeignete Multicopter-Drohnen sind im Internet schon ab etwa 500 Euro zu haben. Das sind mit vier oder mehr Rotoren ausgestattete Fluggeräte, die ähnlich wie Hubschrauber mit den Rotoren den Auftrieb und durch deren Neigung zugleich den Vortrieb erzeugen. Neben der Rotorenanzahl (4, 6, 8 oder 12 Rotoren) unterscheiden sich Drohnen nach Gewicht, Flugzeit und Reichweite der Drohnenfernsteuerung sowie der integrierten oder nachrüstbaren Kamera. Maximale Flugzeiten von 20 bis 30 Minuten reichen i. d. R. für normale Inspektionsflüge ebenso aus wie Reichweiten von 2 bis 5 km. Nutzlast spielt nur bei Profidrohnen eine Rolle, die hochwertige Kameras oder Messgeräte aufnehmen können. Für Inspektionsflüge im Handwerksbereich ganz wichtig ist die Foto-/Videoqualität der eingebauten oder nachrüstbaren Kamera. Sie hängt von mehreren Faktoren ab: vom Bildsensor, der Kameraoptik, aber auch vom Stabilisierungssystem der Drohne (Gimbal).

In diesen Punkten unterscheiden sich Kameradrohnen teilweise erheblich. Gesteuert werden Drohnen über eine Funkfernsteuerung oder über Notebooks, Tablets und Smartphones. Höherwertige Modelle besitzen GPS-Module, worüber sich die Drohne selbst orientiert und dadurch auch Automatikfunktionen ermöglicht – etwa Rundumflüge um ein beliebiges Objekt, das Anfliegen zuvor definierter Wegpunkte oder die automatische Rückkehr, etwa wenn der Akku-Ladestand eine bestimmte Grenze unterschreitet. Zu den Anschaffungskosten zwischen 500 und 5 000 Euro und mehr kommen Ausbildungs- und Prüfungskosten hinzu sowie gegebenenfalls Kosten für eine Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Bei den Anbietern dominiert DJI mit einem Anteil von etwa 75 % den Markt für Drohnen. Nützliche Hinweise zum Kauf, das aktuelle Marktangebot sowie Testberichte bieten auch diverse Internetseiten (siehe ergänzende Webadressen im Überblick).

Entscheidungskriterien für einen Dienstleister

Entscheidend bei der Dienstleisterwahl ist, welche Ergebnisse man erwartet. Inspektionsflüge können praktisch alle. Dagegen setzen Wärmebild-Dokumentationen oder präzise Vermessungen zusätzliches Ingenieurwissen voraus. Achten Sie also darauf, dass der Drohnendienstleister über entsprechendes Know-how verfügt. Nur so ist gewährleistet, dass alles aus einer Hand kommt, damit man die Ergebnisse unmittelbar für Planungen, Angebote oder Kalkulationen verwenden kann. Ausgehändigt werden sollten – je nach Auftrag – Foto- und Videodokumentationen, Thermografieberichte, perspektivisch entzerrte Orthogonalfotos, Aufmaße, CAD- oder BIM-Modelle etc.

Inzwischen gibt es zahlreiche professionelle Anbieter, die Gebäudeinspektionsflüge mit Multicoptern anbieten. Kosten sind individuell abhängig vom notwendigen Genehmigungs-, Absperrungs- und Sicherungsaufwand sowie dem Auswertungs- und Aufbereitungsaufwand. Groborientierung: Die Drohneninspektion eines mehrstöckigen Gebäudes kostet ab ca. 500 Euro und für Vermessungen sollte man ab etwa 5 000 Euro rechnen (siehe dazu z. B.: www.drohnen-luftbildservice.de/preise.php)

Fazit: Es ganz kommt darauf an, …

… was man machen will. Gewerblich einsetzbare Drohnen werden immer preiswerter. Wer sie häufiger als einmal pro Quartal für Inspektionsflüge oder Aufmaße, für Angebote oder Abrechnungen braucht, sollte einen Kauf in Erwägung ziehen. Dabei sollte man allerdings den zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Einholung und Verlängerung von Genehmigungen nicht unterschätzen.

Nicht zuletzt setzen Drohnen fliegerisches Können, Know-how und Erfahrung voraus. Alles was über eine Drohneninspektionen hinausgeht, also präzise 3D-Vermessungen oder Thermografieuntersuchungen, erfordert weiteres Expertenwissen und -equipment und sollte daher Experten überlassen werden.

Je nach Auftrag können beim Drohnenflug unterschiedliche Visualisierungen des Objekts entstehen.
Foto: Geospector
Wer mit Drohnen am Himmel unterwegs ist, muss zusätzlich zu luftverkehrsrechtlichen Vorgaben auch Datenschutz- und Urheberrechte beachten. Eine große Ansicht des Schaubildes finden Sie im Beitrag auf BM-Online.
Foto: BMVI

Drohnenanbieter und -dienstleister

Webadressen im Überblick

Drohnen-Anbieter*

www.aerialtronics.com, www.asctec.de, www.dji.com, www.ehang.com,
www.exabotix.de, http://flightcopter.de, www.microdrones.com,
www.mikrokopter.de, www.parrot.com, www.walkera.com, www.yuneec.com

Drohnen-Dienstleister*

www.aerophoto.de, www.copting.de, www.architekt-fischer.de,
www.drohne-beweissicherung.com, www.drohnen-luftbildservice.de,
www.droneproject.at, www.dronometer.de, www.drohnenwerke.de,
www.geospector.de, www.meixner.com, www.ontop-deutschland.de,
www.quadrocopterpilot.de,
www.r2ds.de, www.robotic-air.de,
www.sky-i.com, www.skylens.at,
www.spectair.com, www.vaireco.de

* ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Link- und Literaturhinweise, Quellen*

* Auswahl, ohne Anspruch auf Vollständigkeit


Der Autor

Dipl.-Ing. Marian Behaneck ist freier Journalist mit den Schwerpunkten Software, Hardware und IT im Baubereich.

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